Die Frage der Strafbarkeit von Vertragsärzten beschäftigt Praxis und Lehre nach wie vor in besonderem Masse. Die vorliegende Arbeit stellt die seit einigen Jahren beste-hende Rechtsprechu… Mehr…
Die Frage der Strafbarkeit von Vertragsärzten beschäftigt Praxis und Lehre nach wie vor in besonderem Masse. Die vorliegende Arbeit stellt die seit einigen Jahren beste-hende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur vermeintlichen Untreue des Vertragsarztes in Frage. Der Autor arbeitet zunächst heraus, dass der Vertragsarzt bei der Verordnung von Leistungen Dritter (z.B. Arzneimittel) nicht als Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen beim Vertragsschluss mit diesen Leistungserbringern (z.B. Apotheken) fungiert. Danach widmet er sich der Fragestellung einer Vermögensbetreuungspflicht. Er nimmt eine Analyse der Stellung und Funktion des Vertragsarztes und der rechtlichen Beziehungen im System der gesetzlichen Krankenversicherung vor und wirft u.a. die Frage auf, ob die Annahme einer Hauptpflicht des Vertragsarztes zur Betreuung des Vermögens der Krankenkassen mit seiner primären Verpflichtung zur medizinischen Versorgung seiner Patienten zu vereinbaren ist. Im Ergebnis lehnt er die Annahme einer Vermögensbetreuungspflicht ab und kritisiert, dass die Rechtsprechung den Tatbestand der Untreue überdehne, um unerwünschte Verhaltensweisen strafrechtlich sanktionieren zu können. Der Grosse Senat für Strafsachen des BGH hat in einer mit Pressemitteilung vom 22.6.2012 bekannt gemachten Entscheidung, die der Autor in seinem abschliessenden Ausblick bereits als richtungweisend in den Blick genommen hatte, eine Täter-tauglichkeit des Vertragsarztes im Sinne von 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB oder 299 StGB abgelehnt. Dieser Beschluss dürfte auch die Diskussion über die Frage der Untreuestrafbarkeit des Vertragsarztes noch einmal zusätzlich beleben. Vermögensbetreuungspflicht des Vertragsarztes? eBooks > Fachbücher > Recht ePUB 21.11.2012 eBook, CF Müller, .201<
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Die Frage der Strafbarkeit von Vertragsärzten beschäftigt Praxis und Lehre nach wie vor in besonderem Masse. Die vorliegende Arbeit stellt die seit einigen Jahren beste-hende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur vermeintlichen Untreue des Vertragsarztes in Frage. Der Autor arbeitet zunächst heraus, dass der Vertragsarzt bei der Verordnung von Leistungen Dritter (z.B. Arzneimittel) nicht als Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen beim Vertragsschluss mit diesen Leistungserbringern (z.B. Apotheken) fungiert. Danach widmet er sich der Fragestellung einer Vermögensbetreuungspflicht. Er nimmt eine Analyse der Stellung und Funktion des Vertragsarztes und der rechtlichen Beziehungen im System der gesetzlichen Krankenversicherung vor und wirft u.a. die Frage auf, ob die Annahme einer Hauptpflicht des Vertragsarztes zur Betreuung des Vermögens der Krankenkassen mit seiner primären Verpflichtung zur medizinischen Versorgung seiner Patienten zu vereinbaren ist. Im Ergebnis lehnt er die Annahme einer Vermögensbetreuungspflicht ab und kritisiert, dass die Rechtsprechung den Tatbestand der Untreue überdehne, um unerwünschte Verhaltensweisen strafrechtlich sanktionieren zu können. Der Grosse Senat für Strafsachen des BGH hat in einer mit Pressemitteilung vom 22.6.2012 bekannt gemachten Entscheidung, die der Autor in seinem abschliessenden Ausblick bereits als richtungweisend in den Blick genommen hatte, eine Täter-tauglichkeit des Vertragsarztes im Sinne von 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB oder 299 StGB abgelehnt. Dieser Beschluss dürfte auch die Diskussion über die Frage der Untreuestrafbarkeit des Vertragsarztes noch einmal zusätzlich beleben. Vermögensbetreuungspflicht des Vertragsarztes? eBook eBooks>Fachbücher>Recht, CF Müller<
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Vermögensbetreuungspflicht des Vertragsarztes? Die Frage der Strafbarkeit von Vertragsärzten beschäftigt Praxis und Lehre nach wie vor in besonderem Maße. Die vorliegende Arbeit stellt die seit einigen Jahren beste-hende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur vermeintlichen Untreue des Vertragsarztes in Frage. Der Autor arbeitet zunächst heraus, dass der Vertragsarzt bei der Verordnung von Leistungen Dritter (z.B. Arzneimittel) nicht als Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen beim Vertragsschluss mit diesen Leistungserbringern (z.B. Apotheken) fungiert. Danach widmet er sich der Fragestellung einer Vermögensbetreuungspflicht. Er nimmt eine Analyse der Stellung und Funktion des Vertragsarztes und der rechtlichen Beziehungen im System der gesetzlichen Krankenversicherung vor und wirft u.a. die Frage auf, ob die Annahme einer Hauptpflicht des Vertragsarztes zur Betreuung des Vermögens der Krankenkassen mit seiner primären Verpflichtung zur medizinischen Versorgung seiner Patienten zu vereinbaren ist. Im Ergebnis lehnt er die Annahme einer Vermögensbetreuungspflicht ab und kritisiert, dass die Rechtsprechung den Tatbestand der Untreue überdehne, um unerwünschte Verhaltensweisen strafrechtlich sanktionieren zu können. Der Große Senat für Strafsachen des BGH hat in einer mit Pressemitteilung vom 22.6.2012 bekannt gemachten Entscheidung, die der Autor in seinem abschließenden Ausblick bereits als richtungweisend in den Blick genommen hatte, eine Täter-tauglichkeit des Vertragsarztes im Sinne von 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB oder 299 StGB abgelehnt. Dieser Beschluss dürfte auch die Diskussion über die Frage der Untreuestrafbarkeit des Vertragsarztes noch einmal zusätzlich beleben. eBooks / Fachbücher / Recht, CF Müller<
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Die Frage der Strafbarkeit von Vertragsärzten beschäftigt Praxis und Lehre nach wie vor in besonderem Masse. Die vorliegende Arbeit stellt die seit einigen Jahren beste-hende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur vermeintlichen Untreue des Vertragsarztes in Frage. Der Autor arbeitet zunächst heraus, dass der Vertragsarzt bei der Verordnung von Leistungen Dritter (z.B. Arzneimittel) nicht als Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen beim Vertragsschluss mit diesen Leistungserbringern (z.B. Apotheken) fungiert. Danach widmet er sich der Fragestellung einer Vermögensbetreuungspflicht. Er nimmt eine Analyse der Stellung und Funktion des Vertragsarztes und der rechtlichen Beziehungen im System der gesetzlichen Krankenversicherung vor und wirft u.a. die Frage auf, ob die Annahme einer Hauptpflicht des Vertragsarztes zur Betreuung des Vermögens der Krankenkassen mit seiner primären Verpflichtung zur medizinischen Versorgung seiner Patienten zu vereinbaren ist. Im Ergebnis lehnt er die Annahme einer Vermögensbetreuungspflicht ab und kritisiert, dass die Rechtsprechung den Tatbestand der Untreue überdehne, um unerwünschte Verhaltensweisen strafrechtlich sanktionieren zu können. Der Grosse Senat für Strafsachen des BGH hat in einer mit Pressemitteilung vom 22.6.2012 bekannt gemachten Entscheidung, die der Autor in seinem abschliessenden Ausblick bereits als richtungweisend in den Blick genommen hatte, eine Täter-tauglichkeit des Vertragsarztes im Sinne von 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB oder 299 StGB abgelehnt. Dieser Beschluss dürfte auch die Diskussion über die Frage der Untreuestrafbarkeit des Vertragsarztes noch einmal zusätzlich beleben. Vermögensbetreuungspflicht des Vertragsarztes? eBooks > Fachbücher > Recht ePUB 21.11.2012 eBook, CF Müller, .201<
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Vermögensbetreuungspflicht des Vertragsarztes? Die Frage der Strafbarkeit von Vertragsärzten beschäftigt Praxis und Lehre nach wie vor in besonderem Maße. Die vorliegende Arbeit stellt die seit einigen Jahren beste-hende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur vermeintlichen Untreue des Vertragsarztes in Frage. Der Autor arbeitet zunächst heraus, dass der Vertragsarzt bei der Verordnung von Leistungen Dritter (z.B. Arzneimittel) nicht als Vertreter der gesetzlichen Krankenkassen beim Vertragsschluss mit diesen Leistungserbringern (z.B. Apotheken) fungiert. Danach widmet er sich der Fragestellung einer Vermögensbetreuungspflicht. Er nimmt eine Analyse der Stellung und Funktion des Vertragsarztes und der rechtlichen Beziehungen im System der gesetzlichen Krankenversicherung vor und wirft u.a. die Frage auf, ob die Annahme einer Hauptpflicht des Vertragsarztes zur Betreuung des Vermögens der Krankenkassen mit seiner primären Verpflichtung zur medizinischen Versorgung seiner Patienten zu vereinbaren ist. Im Ergebnis lehnt er die Annahme einer Vermögensbetreuungspflicht ab und kritisiert, dass die Rechtsprechung den Tatbestand der Untreue überdehne, um unerwünschte Verhaltensweisen strafrechtlich sanktionieren zu können. Der Große Senat für Strafsachen des BGH hat in einer mit Pressemitteilung vom 22.6.2012 bekannt gemachten Entscheidung, die der Autor in seinem abschließenden Ausblick bereits als richtungweisend in den Blick genommen hatte, eine Täter-tauglichkeit des Vertragsarztes im Sinne von 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB oder 299 StGB abgelehnt. Dieser Beschluss dürfte auch die Diskussion über die Frage der Untreuestrafbarkeit des Vertragsarztes noch einmal zusätzlich beleben. eBooks / Fachbücher / Recht, CF Müller<
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Detailangaben zum Buch - Vermögensbetreuungspflicht des Vertragsarztes?
EAN (ISBN-13): 9783811437241 ISBN (ISBN-10): 3811437240 Erscheinungsjahr: 2012 Herausgeber: Müller, C F in Hüthig Jehle Rehm Sprache: ger/Deutsch
Buch in der Datenbank seit 2012-03-03T06:11:26+01:00 (Berlin) Detailseite zuletzt geändert am 2017-08-01T18:07:10+02:00 (Berlin) ISBN/EAN: 3811437240
ISBN - alternative Schreibweisen: 3-8114-3724-0, 978-3-8114-3724-1 Alternative Schreibweisen und verwandte Suchbegriffe: Autor des Buches: leimenstoll Titel des Buches: vermögen, vermögensbetreuungspflicht
Daten vom Verlag:
Autor/in: Ulrich Leimenstoll Titel: Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht; Vermögensbetreuungspflicht des Vertragsarztes? Leimenstoll, Vermögensbetreuungspflicht des Vertragsarztes? Verlag: C.F. Müller; C.F. Müller 198 Seiten Erscheinungsjahr: 2012-11-21 DE Sprache: Deutsch 69,99 € (DE) Not available (reason unspecified)
EA; E101; Nonbooks, PBS / Recht/Strafrecht, Strafprozessrecht, Kriminologie; Vergehen im Unternehmens- und Wirtschaftsstrafrecht; Verstehen; Krankenkassen; Vertragsärzte; Untreuetatbestand; Vermögensbetreuungspflicht; Vertragsarzt; Vermögensbetreuungspflicht des Vertragsarztes; Untreue; Strafrecht; Wirtschaftsstrafrecht; Strafsachen; BC
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