Jeder Staat ist nach dem Territorialitätsprinzip bei der Ausübung seiner Staatsgewalt grundsätzlich auf sein eigenes Territorium beschränkt. Durch die internationalverwaltungsrechtliche A… Mehr…
Jeder Staat ist nach dem Territorialitätsprinzip bei der Ausübung seiner Staatsgewalt grundsätzlich auf sein eigenes Territorium beschränkt. Durch die internationalverwaltungsrechtliche Anerkennung wird die Geltung eines fremden Hoheitsaktes auf das Inland erstreckt und dieser inländischen Akten gleichgestellt. Anerkennungspflichten vermögen die Kooperation von Staaten zu erleichtern und die Transaktionskosten für grenzüberschreitende Wirtschaftstätigkeit zu senken. Das allgemeine Völkerrecht gebietet nur im Ausnahmefall die Anerkennung fremder Hoheitsakte. Demgegenüber bestehen weitgehende Anerkennungspflichten im Verhältnis der Mitglieder eines Bundesstaates. Gleichsam zwischen diesen Polen liegt das Europäische Gemeinschaftsrecht: Im Verhältnis der Mitgliedstaaten können - bei hinreichender Gleichwertigkeit nationaler Regelungen - bereits aus den Grundfreiheiten des EG-Vertrages Anerkennungspflichten fliessen. Auf diese Weise gewinnen die Grundfreiheiten auch eine kollisionsrechtliche Funktion. Mittels Sekundärrecht ist für das notwendige Mass an Gleichwertigkeit zu sorgen und können auch selbständige Anerkennungspflichten begründet werden. Mitunter führt die Verpflichtung zur antizipierten Anerkennung von aufgrund Sekundärrechts ergangenen Hoheitsakten anderer Mitgliedstaaten zu qualitativ neuen Formen grenzüberschreitender Jurisdiktion. Unter Anwendung des Subsidiaritäts- und Verhältnismässigkeitsprinzips im EG-Vertrag können Anerkennungspflichten Harmonisierungslösungen im Einzelfall vorzuziehen sein. Anerkennungspflichten können zwischen den Mitgliedstaaten einen Systemwettbewerb im Sinne des "Wettbewerbs als Entdeckungsverfahren" gewährleisten. Bücher > Fachbücher > Recht > Öffentliches Recht > Völker- & Europarecht 23.3 cm x 15.7 cm x 2.9 cm mm , Duncker & Humblot, Taschenbuch, Duncker & Humblot<
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Jeder Staat ist nach dem Territorialitätsprinzip bei der Ausübung seiner Staatsgewalt grundsätzlich auf sein eigenes Territorium beschränkt. Durch die internationalverwaltungsrechtliche Anerkennung wird die Geltung eines fremden Hoheitsaktes auf das Inland erstreckt und dieser inländischen Akten gleichgestellt. Anerkennungspflichten vermögen die Kooperation von Staaten zu erleichtern und die Transaktionskosten für grenzüberschreitende Wirtschaftstätigkeit zu senken. Das allgemeine Völkerrecht gebietet nur im Ausnahmefall die Anerkennung fremder Hoheitsakte. Demgegenüber bestehen weitgehende Anerkennungspflichten im Verhältnis der Mitglieder eines Bundesstaates. Gleichsam zwischen diesen Polen liegt das Europäische Gemeinschaftsrecht: Im Verhältnis der Mitgliedstaaten können - bei hinreichender Gleichwertigkeit nationaler Regelungen - bereits aus den Grundfreiheiten des EG-Vertrages Anerkennungspflichten fliessen. Auf diese Weise gewinnen die Grundfreiheiten auch eine kollisionsrechtliche Funktion. Mittels Sekundärrecht ist für das notwendige Mass an Gleichwertigkeit zu sorgen und können auch selbständige Anerkennungspflichten begründet werden. Mitunter führt die Verpflichtung zur antizipierten Anerkennung von aufgrund Sekundärrechts ergangenen Hoheitsakten anderer Mitgliedstaaten zu qualitativ neuen Formen grenzüberschreitender Jurisdiktion. Unter Anwendung des Subsidiaritäts- und Verhältnismässigkeitsprinzips im EG-Vertrag können Anerkennungspflichten Harmonisierungslösungen im Einzelfall vorzuziehen sein. Anerkennungspflichten können zwischen den Mitgliedstaaten einen Systemwettbewerb im Sinne des "Wettbewerbs als Entdeckungsverfahren" gewährleisten. Bücher > Fachbücher > Recht > Öffentliches Recht > Völker- & Europarecht 23.3 cm x 15.7 cm x 2.9 cm mm , Duncker & Humblot, Duncker & Humblot<
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Jeder Staat ist nach dem Territorialitätsprinzip bei der Ausübung seiner Staatsgewalt grundsätzlich auf sein eigenes Territorium beschränkt. Durch die internationalverwaltungsrechtliche Anerkennung wird die Geltung eines fremden Hoheitsaktes auf das Inland erstreckt und dieser inländischen Akten gleichgestellt. Anerkennungspflichten vermögen die Kooperation von Staaten zu erleichtern und die Transaktionskosten für grenzüberschreitende Wirtschaftstätigkeit zu senken. Das allgemeine Völkerrecht gebietet nur im Ausnahmefall die Anerkennung fremder Hoheitsakte. Demgegenüber bestehen weitgehende Anerkennungspflichten im Verhältnis der Mitglieder eines Bundesstaates. Gleichsam zwischen diesen Polen liegt das Europäische Gemeinschaftsrecht: Im Verhältnis der Mitgliedstaaten können - bei hinreichender Gleichwertigkeit nationaler Regelungen - bereits aus den Grundfreiheiten des EG-Vertrages Anerkennungspflichten fließen. Auf diese Weise gewinnen die Grundfreiheiten auch eine kollisionsrechtliche Funktion. Mittels Sekundärrecht ist für das notwendige Maß an Gleichwertigkeit zu sorgen und können auch selbständige Anerkennungspflichten begründet werden. Mitunter führt die Verpflichtung zur antizipierten Anerkennung von aufgrund Sekundärrechts ergangenen Hoheitsakten anderer Mitgliedstaaten zu qualitativ neuen Formen grenzüberschreitender Jurisdiktion. Unter Anwendung des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzips im EG-Vertrag können Anerkennungspflichten Harmonisierungslösungen im Einzelfall vorzuziehen sein. Anerkennungspflichten können zwischen den Mitgliedstaaten einen Systemwettbewerb im Sinne des 'Wettbewerbs als Entdeckungsverfahren' gewährleisten. Buch 23.3 x 15.7 x 2.9 cm , Duncker & Humblot, Sascha Michaels, Duncker & Humblot, Mic<
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Gleichsam zwischen diesen Polen liegt das Europäische Gemeinschaftsrecht: Im Verhältnis der Mitgliedstaaten können - bei hinreichender Gleichwertigkeit nationaler Regelungen - bereits aus den Grundfreiheiten des EG-Vertrages Anerkennungspflichten fließen. Auf diese Weise gewinnen die Grundfreiheiten auch eine kollisionsrechtliche Funktion. Mittels Sekundärrecht ist für das notwendige Maß an Gleichwertigkeit zu sorgen und können auch selbständige Anerkennungspflichten begründet werden. Mitunter führt die Verpflichtung zur antizipierten Anerkennung von aufgrund Sekundärrechts ergangenen Hoheitsakten anderer Mitgliedstaaten zu qualitativ neuen Formen grenzüberschreitender Jurisdiktion. Unter Anwendung des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzips im EG-Vertrag können Anerkennungspflichten Harmonisierungslösungen im Einzelfall vorzuziehen sein. Anerkennungspflichten können zwischen den Mitgliedstaaten einen Systemwettbewerb im Sinne des "Wettbewerbs als Entdeckungsverfahren" gewährleisten.
Detailangaben zum Buch - Anerkennungspflichten im Wirtschaftsverwaltungsrecht der Europäischen Gemeinschaft und der Bundesrepublik Deutschland.
Buch in der Datenbank seit 2010-02-04T18:21:27+01:00 (Berlin) Detailseite zuletzt geändert am 2023-08-16T16:17:44+02:00 (Berlin) ISBN/EAN: 3428110722
ISBN - alternative Schreibweisen: 3-428-11072-2, 978-3-428-11072-8 Alternative Schreibweisen und verwandte Suchbegriffe: Autor des Buches: michaels Titel des Buches: gemeinschaft, der zweck recht, gemeinschaften bundesrepublik, deutschland tun, 101, wirtschaftsverwaltung eberbach vertrag, deutsch wirtschaft und verwaltung, wirtschaftsverwaltungsrecht
Daten vom Verlag:
Autor/in: Sascha Michaels Titel: Schriften zum Europäischen Recht; Anerkennungspflichten im Wirtschaftsverwaltungsrecht der Europäischen Gemeinschaft und der Bundesrepublik Deutschland. - Zwecke des Internationalen Verwaltungsrechts. Verlag: Duncker & Humblot 518 Seiten Erscheinungsjahr: 2003-12-12 Berlin; DE Gedruckt / Hergestellt in Deutschland. Gewicht: 0,630 kg Sprache: Deutsch 129,90 € (DE) 133,60 € (AT) No longer receiving updates
BC; Hardcover, Softcover / Recht/Internationales Recht, Ausländisches Recht; Internationales Öffentliches Recht und Völkerrecht; Verstehen; Internationales Recht; Europäisches Gemeinschaftsrecht; Wirtschaftsverwaltungsrecht; Rabattgruppe Bücher; Gesellschafts-, Handels- und Wettbewerbsrecht, allgemein; Verwaltungsrecht und Verwaltungspraxis; Deutschland; EU, Europäische Union; ED; E107; BC
Inhaltsübersicht: 1. Teil: Grundlegung: Ziel der Untersuchung - Gang der Überlegungen - Begriffe und Systematik - 2. Teil: Freiwillige Anerkennung und Anerkennungspflichten: Willensfreiheit der Staaten bei der Anerkennung und Anerkennungspflichten - Folgen der Anerkennung - Ökonomischer Zweck der Anerkennung und von Anerkennungspflichten - 3. Teil: Anerkennungspflichten im Bundesstaat: Ausgangspunkt: Die Stellung der Länder im Bundesstaat - Anerkennungspflichten der Länder gegenüber Bundesverwaltungsakten? - Anerkennungspflichten der Länder untereinander - 4. Teil: Anerkennungspflichten im Europäischen Gemeinschaftsrecht: Ausgangspunkt: Verhältnis der Mitgliedstaaten zur Union und zueinander - Anerkennungspflichten gegenüber Rechtsakten der Gemeinschaft? - Anerkennungspflichten der Mitgliedstaaten untereinander beim Vollzug unmittelbar geltenden Gemeinschaftsrechts - Anerkennungspflichten der Mitgliedstaaten untereinander bei der Anwendung von nationalem Recht - Funktion von Anerkennungspflichten im europäischen Wirtschaftsverwaltungsrecht - 5. Teil: Zusammenfassung - Literaturverzeichnis - Sachwortverzeichnis
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