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Zivilprozessordnung Kommentar 6406 - Zöller; Althammer, Christoph; Feskorn, Christian; Geimer, Reinhol
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Zöller; Althammer, Christoph; Feskorn, Christian; Geimer, Reinhol:

Zivilprozessordnung Kommentar 6406 - neues Buch

2021, ISBN: 3504470267

Auflage zu einer "Verlässlichen Bank" und einen Wegweiser für den Rechtssuchenden und Anwender macht. [.] "Der Zöller" gilt seit jeher als Klassiker höchster Güte und empfiehlt sich auch … Mehr…

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2021, ISBN: 9783504470265

Bearbeitung: Althammer, Prof. Dr. Christoph, Bearbeitung: Feskorn, VorsRiKG Christian, Bearbeitung: Geimer, Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhold, Bearbeitung: Greger, Prof. Dr. Reinhard, Bearbeitu… Mehr…

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2022

ISBN: 3504470267

Binding : Gebundene Ausgabe, Edition : neu bearbeitete Auflage 2022, Label : Schmidt, Otto, Publisher : Schmidt, Otto, medium : Gebundene Ausgabe, numberOfPages : 3293, publicationDate : … Mehr…

Nr. M03504470267. Versandkosten:, , DE. (EUR 0.00)
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Schmidt, Otto:
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ISBN: 3504470267

[EAN: 9783504470265], Befriedigend/Good: Durchschnittlich erhaltenes Buch bzw. Schutzumschlag mit Gebrauchsspuren, aber vollständigen Seiten. / Describes the average WORN book or dust jac… Mehr…

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Zivilprozessordnung - gebrauchtes Buch

ISBN: 9783504470265

Livre, [PU: O. Schmidt, Köln]

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Bibliographische Daten des bestpassenden Buches

Details zum Buch

Detailangaben zum Buch - Zivilprozessordnung: Kommentar


EAN (ISBN-13): 9783504470265
ISBN (ISBN-10): 3504470267
Gebundene Ausgabe
Taschenbuch
Erscheinungsjahr: 2022
Herausgeber: Verlag Dr. Otto Schmidt

Buch in der Datenbank seit 2021-08-27T11:00:46+02:00 (Berlin)
Detailseite zuletzt geändert am 2024-04-04T17:48:34+02:00 (Berlin)
ISBN/EAN: 3504470267

ISBN - alternative Schreibweisen:
3-504-47026-7, 978-3-504-47026-5
Alternative Schreibweisen und verwandte Suchbegriffe:
Autor des Buches: althammer, joachim lorenz, hans joachim arndt, christoph hans, mark zöller, herget, reinhard hans, hans greger, richard, zoeller, reinhold christian, vollkommer
Titel des Buches: zivilprozessordnung, kommentar, zivilprozeßordnung


Daten vom Verlag:

Titel: Zivilprozessordnung - Kommentar
Verlag: Verlag Dr. Otto Schmidt KG
3293 Seiten
Erscheinungsjahr: 2021-12-14
Köln; DE
Gedruckt / Hergestellt in Deutschland.
Gewicht: 2,432 kg
Sprache: Deutsch
169,00 € (DE)
Not available, publisher indicates OP

BB; Hardcover, Softcover / Recht/Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht; Rechtssysteme: Zivilprozessrecht; Verstehen; Recht; FamFG; Familienverfahrensrecht; Gerichtsverfassungsrecht; Internationales Zivilprozessrecht; Internationales Zivilverfahrensrecht; ZPO; Zivilprozess; Zivilprozessordnung; Zöller; Kommentar; Standardwerk; Rechtsanwälte, Richter, Rechtspfleger sowie alle mit dem Zivil- und Familienverfahrensrecht Befassten. BB; BB

Der Zöller bleibt Dank vorausschauenden Kommentierungen weiterhin auf aktuellem Rechtsstand, auch mit allen Änderungen seit dem 1.1.2022 und sogar der jüngst zum 1.8.2022 in Kraft getretenen BRAO-Reform, die bereits umfassend eingearbeitet wurde.

Werfen Sie hier direkt einen Blick in den aktuellen Zöller! 13 Beispiele für die herausragende Aktualität. 

Ein Interview von Dr. Birgitta Peters mit dem Zöller-Autor und VorsRiLG Dr. Hendrik Schultzky 

Getreu dem Motto „Überlegenheit erfordert stetige Verbesserung“ – hat auch die 34. Auflage des Zöller insgesamt wieder viel Neues zu bieten:

Das alles drückt sich in einer Vielzahl von Gesetzesänderungen der kommentierten Vorschriften, aber auch in ganz neuen Vorschriften aus, die traditionell beim Zöller bis zur Drucklegung akribisch und auf den Punkt gebracht eingearbeitet werden. Hinzu kommen sehr viele mittelbare Auswirkungen der genannten und weiterer Änderungsgesetze auf das Verfahrensrecht, die ebenfalls enorm gründlich eingearbeitet wurden:

Einige der genannten Gesetze treten erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft (das MoPeG beispielsweise erst zum 1.1.2024). Eine weitere Herausforderung, die das Zöller-Team bestens gemeistert hat. Alle Änderungen – auch die zukünftigen – werden nämlich bereits jetzt an Ort und Stelle so kompetent und vorausschauend kommentiert, dass der Leser beste Informationen sowohl über die jetzt noch geltende aktuelle als auch die zukünftige Rechtslage bekommt. 

Und selbstverständlich ist der Zöller auch online verfügbar. Mit Aktualitätendienst bei wichtigen Gesetzesänderungen. Ein weiteres echtes Plus des Zöller!

Es versteht sich von selbst, kann aber nicht oft genug betont werden. Neben der Gesetzgebung ist die kompetente Einarbeitung von Hunderten von neuen Entscheidungen Markenzeichen des Zöller. So auch wieder in der 34. Auflage.in den Zöller eingearbeitet. 

Bewältigt hat diese erneut große Flut an Änderungen ein aufeinander abgestimmter Autorenkreis, der eine sorgfältige, zuverlässige und praxisorientierte Kommentierung garantiert, mit Akribie und Engagement zu Werke geht und keine Wünsche offenlässt.

Bearbeitet von Prof. Dr. Christoph Althammer, VorsRiKG Christian Feskorn, Prof. Dr. Dr. h.c. Reinhold Geimer, Prof. Dr. Reinhard Greger, RiAG a.D. Kurt Herget, PräsBayVGH und PräsOLG Dr. Hans-Joachim Heßler, DirAG Dr. Arndt Lorenz, PräsOLG a.D. Clemens Lückemann, VorsRiLG Dr. Hendrik Schultzky, VizePräsLG Dr. Mark Seibel, RiOLG Dr. Gregor Vollkommer. Begründet von Dr. Richard Zöller. 

1. Alle zwei Jahre warten viele Richter, Rechtsanwälte, Notare und andere im Zivilprozess tätige Juristen auf die Neuauflage des von Richard Zöller begründeten Kommentars zur Zivilprozessordnung (…). Und auch dieses Mal wird die Vorfreude der Nutzer nicht enttäuscht. Anders als bei den letzten Neuauflagen gab es diesmal keine neuen Bearbeiter im Team. Trotz dieser Kontinuität der Autoren gibt es aber einige neue Akzente:

Die Normen zur Prozesskostenhilfe (§§ 118-127 ZPO; Autor: Hendrik Schultzky) und Verfahrenskostenhilfe (§§ 76-78 FamFG; Autor: Christian Feskorn) wurden aufgrund eines internen Bearbeiterwechsels grundlegend neu bearbeitet. Wie schon in den Vorauflagen – dort insbesondere bei der Kommentierung der Normen zur Zwangsvollstreckung – hat dieser Neubeginn der Kommentierung sichtlich gutgetan.

Die Kommentierung zur Richterablehnung (§§ 41-49 ZPO; Autor: Gregor Vollkommer) und zum Urkundenbeweis (§§ 414-444 ZPO; Autor: Christian Feskorn) wurden grundlegend überarbeitet. Will ein Kommentar aktuell bleiben, müssen solche Überarbeitungen, die die Kontinuität beim Zitieren erschweren, in Kauf genommen werden. Das Ergebnis, eine aktuelle und neu durchdachte Kommentierung, rechtfertigt dieses Vorgehen allemal.

Neu ist zudem die Kommentierung der sich derzeit dem „Praxistest“ unterziehenden Musterfeststellungsklage (§§ 606-614 ZPO, § 32c ZPO; Autoren: Gregor Vollkommer, Hendrik Schultzky). Zudem betont die Neuauflage die Fragen des elektronischen Rechtsverkehrs noch mehr, denn die sich daraus ergebenden Probleme (Stichwort: E-Akte) verlangen nach neuen Lösungen. Der Kommentar hält sich allerdings bei diesen Neuerungen wohltuend zurück, denn erst die Praxis wird zeigen, wo die Probleme wirklich liegen, wie sich etwa bei der aktuellen Rechtsprechung zur Container-Signatur zeigt (Greger, § 130a Rz. 8). Es hilft dabei ungemein, dass die technischen Begriffe im Zuge der Kommentierung auch erläutert werden.

Wenn sich auch im Übrigen die Grundlagen der Prozessordnungen wenig verändern, so gibt es doch an einigen Stellen Neuerungen, die die Neuauflage zuverlässig erkennt und erläutert. So werden die Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung berücksichtigt, ebenso wie das Haager Anerkennungs- und Vollstreckungsübereinkommen vom 2.7.2019. Ohnehin sind die Bezüge des Europarechts und – mittlerweile für den Praktiker unverzichtbar – die für das nationale Verfahren notwendigen europäischen Normen (Autor: Reinhold Geimer) umfassend kommentiert.

Der Kommentar bietet einen verlässlichen und sicheren Zugriff auf alle Fragen der ZPO: Es würde den hier vorgegebenen Rahmen sprengen, wollte man sich mit den einzelnen Kommentierungen auseinandersetzen. Stichproben zeigen aber, dass die Probleme umfassend erkannt und erörtert werden; soweit angezeigt, auch mit zuverlässigen Literaturhinweisen. Daher kann der Kommentar im wissenschaftlichen Diskurs mit den Großkommentaren mithalten, ohne den Blick für den praktischen Bezug zu verlieren.

Dass Literatur und Rechtsprechung verlässlich zitiert werden, ist bei diesem Werk selbstverständlich. Noch zitiert der Kommentar Urteile nach leicht aufzufindenden Fundstellen und widersteht so dankenswerterweise dem Zeitgeist, Urteile nur nach Aktenzeichen und Datum zu zitieren – selbst wenn das das leichtere Auffinden im Internet ermöglicht. Die Darstellung bleibt trotz der Dichte der Informationen stets lesbar: so können die Erläuterungen von Gregor Vollkommer zum Streitgegenstand in der Einleitung oder zur Rechtskraft (vor § 322 Rz. 7 ff.) jedem Studenten oder Referendaren wärmstens zur Lektüre empfohlen werden. Denn der Kommentar ist wegen seiner prägnanten Darstellungen auch für die Ausbildung gut geeignet.

Der „Zöller“ ist – wie schon in der letzten Auflage etwa beim Schriftbild – leserfreundlicher geworden: Nunmehr sind die umfangreichen Randziffern bei den Stichwort-ABCs etwa zum Streitwert (§ 3 Rz. 16) oder zu den zu ersetzenden Kosten des Rechtsstreits (§ 91 Rz. 13) weiter untergliedert worden, so dass das Werk auch hier besser zitierbar wird.

Verlag und Autoren haben meisterhaft auch technisch die Schwierigkeiten bewältigt, die eine nach Erscheinen der Neuauflage am 12.12.2019 verkündete und am 1.1.2020 in Kraft tretende Änderung der ZPO bereitete: Das „Gesetz zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften“, mit dem einige Neuerungen in die ZPO eingefügt wurden – unter anderem die lange erwartete Perpetuierung der Beschwer für die Nichtzulassungsbeschwerde von 20.000 € (§ 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) – kann nun mit ganz aktuellen Kommentierungen über www.otto-schmidt.de/zoeller  abgerufen werden. Damit haben nicht nur die Nutzer des Online-Kommentars, sondern auch die Nutzer der Printausgabe Zugang zu aktuellsten Kommentierungen. Um den Leserservice abzurunden, verweist schon die Printauflage bei allen nunmehr geänderten Normen auf die Änderungen und die im Internet abrufbaren Neukommentierungen.

So zeigt etwa die Neukommentierung des § 544 ZPO (Autor: Hans-Joachim Heßler) den Hintergrund und die Auswirkungen der Einführung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde. Heßler (§ 544 Rz. 6) weist zu Recht darauf hin, dass diese pragmatische Lösung eine bessere – wenn auch nicht optimale – Konzentration der Ressourcen des Bundesgerichtshofs auf wesentliche Fälle erlaubt, auch wenn dadurch die puristische Lösung des Gesetzgebers aus dem Jahre 2001, die die Nichtzulassungsbeschwerde allen in Berufungsverfahren unterlegenen Parteien ermöglichen wollte, nunmehr zu Grabe getragen wurde.

2. Seit meinen ersten Proberichtertagen in einer Zivilkammer ist der Zöller mein zuverlässiger Helfer in allen klärungsbedürftigen Zivilprozesslagen. Auf die in der Praxis auftretenden verfahrensrechtlichen Fragen habe ich im Zöller stets fundierte und dank der eingängigen Aufbereitung auf Anhieb einleuchtende Antworten gefunden. Die gleichen Erfahrungen habe ich nach meinem Wechsel zu den Familiensachen im Hinblick auf die Kommentierung des Familienverfahrensrechts gemacht. So ist mir der Zöller zum ständigen Begleiter und zur unentbehrlichen Arbeitshilfe geworden. Dem Familienrechtler bietet er den unschätzbaren Vorteil, die oft miteinander verwobenen Probleme der Auslegung von ZPO- und FamFG-Normen ohne Rückgriff auf einen weiteren Kommentar in einem Zugriff lösen zu können.

Diese Stärken spielt der Zöller auch in seiner neuesten Auflage voll aus. Die Zusammensetzung des Autorenteams ist nach den zur Vorauflage vollzogenen wesentlichen Änderungen gleichgeblieben. Allerdings sind einzelne Bearbeitungsbereiche von Geimer – vor allem die besonders praxisrelevanten PKH- bzw. VKH-Normen – auf andere Autoren übergegangen: Feskorn hat von ihm die Kommentierung der §§ 415–444 ZPO, der §§ 1–22a FamFG und der §§ 76–78 FamFG übernommen, Schultzky die Erläuterung der §§ 114–127 ZPO. Die aktuelle zivil- und familienverfahrensrechtliche Rechtsprechung ist – mit Stand Oktober 2019 – umfangreich und höchst informativ eingearbeitet.

Die grundlegende Neubearbeitung der Vorschriften des PKH- bzw. VKH-Rechts vermag durchweg zu überzeugen. Die von Schultzky neu eingefügten Vorbemerkungen zu § 114 ZPO bieten einen übersichtlichen und klar durchstrukturierten Aufriss der die einzelnen Normen des PKH-Rechts übergreifenden Probleme. Die Rechtsprechung des BGH zum Umfang der Rechtsanwaltsvergütung bei Abschluss eines Mehrvergleichs (BGH v. 17.1.2018 – XII ZB 248/16, FamRZ 2018, 602 = FamRB 2018, 148) wird unter Einbeziehung der prägnant erörterten Frage der Intensität der Erfolgsaussichtsprüfung bei Vergleichsschluss eingängig referiert (Vor § 114 ZPO Rz. 6, § 114 ZPO Rz. 38). Auch in der Neuauflage erweist sich die ebenso umfassende wie komprimierte Darstellung des nach § 115 ZPO einzusetzenden Einkommens und Vermögens als wertvolle Arbeitshilfe. Die von Feskorn neu bearbeitete Kommentierung des § 76 FamFG besticht durch die eingängig strukturierte Zuordnung problematischer VKH-Konstellationen zu den einzelnen Familienverfahrensarten (Rz. 12 ff.). Die Orientierung wird durch die zu jeder Verfahrensart gebündelte Erörterung der Erfolgsaussicht und der Mutwilligkeit erleichtert. Bezüglich der Streitfrage, ob ein Antrag auf Kindesunterhalt im streitigen Verfahren im Hinblick auf das vereinfachte Verfahren gem. §§ 249 ff. FamFG mutwillig ist, positioniert sich Feskorn klar und verneint Mutwilligkeit überzeugend nicht nur in bestimmten Konstellationen, sondern insgesamt mit Verweis auf die fehlende Praktikabilität im Mangelfall und die nicht von vornherein gewährleistete schnellere Anspruchsdurchsetzung im vereinfachten Verfahren (Rz. 15).

Besonders zu würdigen ist ferner die Bearbeitung des § 89 FamFG durch Feskorn, die sich vor allem durch eine kompakte und prägnante Darstellung der Exkulpationsgründe nach Abs. 4 (Rz. 14) auszeichnet. Zur Problematik der Ahndung mehrerer Verstöße genügt der weiterführende Verweis (Rz. 12) auf die Kommentierung zu § 890 ZPO. Dort widmet sich Seibel eingehend der Frage der Zusammenfassung einzelner Verstöße unter dem Gesichtspunkt der fortgesetzten Handlung und der natürlichen Handlungseinheit (Rz. 20). Exemplarisch zeigt sich hier die bereits angesprochene Stärke der in einem Band verbundenen Kommentierung des Zivilprozess- und des Familienverfahrensrechts, die ohne weiteren Aufwand verfahrensordnungsübergreifende Problemlösungen ermöglicht.

Dies gilt nicht zuletzt auch mit Blick auf die detaillierte und zugleich übersichtlich aufbereitete Kommentierung des Rechts auf Richterablehnung (§ 42 ZPO) durch G. Vollkommer, die den Anwender die einschlägige Problemkonstellation – auch dank des vorangestellten alphabetischen Stichwortverzeichnisses – sofort auffinden lässt. Da die diesbezüglichen ZPO-Vorschriften gem. § 6 Abs. 1 FamFG in Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend gelten, kann der Zöller auch zu diesen sehr praxisrelevanten Fragen in einem Zugriff um Rat ersucht werden, ob es sich nun um eine Zivilklage, ein Unterhaltsverfahren oder eine Kindschaftssache handelt.

Die aktuelle BGH-Entscheidung zur Anfechtbarkeit gerichtlich gebilligter Umgangsvergleiche (BGH v. 10.7.2019 – XII ZB 507/18, FamRZ 2019, 1616 = FamRB 2019, 392) hat Eingang gefunden in die Kommentierung des § 58 FamFG durch Feskorn und in die Bearbeitung des § 156 FamFG durch Lorenz (jew. Rz. 3). Dieser verbindet seine Ausführungen hierzu mit praktisch hilfreichen Bemerkungen zum Hinweis gem. § 89 Abs. 2 FamFG.

begründeten Kommentars zur Zivilprozessordnung, der mittlerweile auch über juris.de und otto-schmidt.de/online vielen Nutzern digital zur Verfügung steht. Und auch dieses Mal wird die Vorfreude der Nutzer nicht enttäuscht. Anders als bei den letzten Neuauflagen gab es diesmal keine neuen Bearbeiter im Team. Trotz dieser Kontinuität der Autoren gibt es aber einige neue Akzente:

) wurden aufgrund eines internen Bearbeiterwechsels grundlegend neu bearbeitet. Wie schon in den Vorauflagen – dort insbesondere bei der Kommentierung der Normen zur Zwangsvollstreckung – hat dieser Neubeginn der Kommentierung sichtlich gutgetan.

) wurden grundlegend überarbeitet. Will ein Kommentar aktuell bleiben, müssen solche Überarbeitungen, die die Kontinuität beim Zitieren erschweren, in Kauf genommen werden. Das Ergebnis, eine aktuelle und neu durchdachte Kommentierung, rechtfertigt dieses Vorgehen allemal.

, § 130a Rz. 8). Es hilft dabei ungemein, dass die technischen Begriffe im Zuge der Kommentierung auch erläutert werden.

) umfassend kommentiert.

Der Kommentar bietet einen verlässlichen und sicheren Zugriff auf alle Fragen der ZPO: Es würde den hier vorgegebenen Rahmen sprengen, wollte man sich mit den einzelnen Kommentierungen auseinandersetzen. Stichproben zeigen aber, dass die Probleme umfassend erkannt und erörtert werden; soweit angezeigt, auch mit zuverlässigen Literaturhinweisen. Daher kann der Kommentar im wissenschaftlichen Diskurs mit den Großkommentaren mithalten, ohne den Blick für den praktischen Bezug zu verlieren.

zum Streitgegenstand in der Einleitung oder zur Rechtskraft (vor § 322 Rz. 7 ff.) jedem Studenten oder Referendaren wärmstens zur Lektüre empfohlen werden. Denn der Kommentar ist wegen seiner prägnanten Darstellungen auch für die Ausbildung gut geeignet.

ist – wie schon in der letzten Auflage etwa beim Schriftbild – leserfreundlicher geworden: Nunmehr sind die umfangreichen Randziffern bei den Stichwort-ABCs etwa zum Streitwert (§ 3 Rz. 16) oder zu den zu ersetzenden Kosten des Rechtsstreits (§ 91 Rz. 13) weiter untergliedert worden, so dass das Werk auch hier besser zitierbar wird.

abgerufen werden. Damit haben nicht nur die Nutzer des Online-Kommentars, sondern auch die Nutzer der Printausgabe Zugang zu aktuellsten Kommentierungen. Um den Leserservice abzurunden, verweist schon die Printauflage bei allen nunmehr geänderten Normen auf die Änderungen und die im Internet abrufbaren Neukommentierungen.

(§ 544 Rz. 6) weist zu Recht darauf hin, dass diese pragmatische Lösung eine bessere – wenn auch nicht optimale – Konzentration der Ressourcen des Bundesgerichtshofs auf wesentliche Fälle erlaubt, auch wenn dadurch die puristische Lösung des Gesetzgebers aus dem Jahre 2001, die die Nichtzulassungsbeschwerde allen in Berufungsverfahren unterlegenen Parteien ermöglichen wollte, nunmehr zu Grabe getragen wurde.

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http-equiv="content-type"> Das Standardwerk zur ZPO in Neuauflage! Mit EGZPO, FamFG und GVG/EGGVG, IZPR, EuGVVO und weiteren einschlägigen EU-VO Traditionell topaktuell - mit allen einschlägigen Gesetzesänderungen Auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung Ein Muss für jeden Prozessualisten

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