[EAN: 9783936999839], Neubuch, [PU: Forum Verlag Godesberg Gmbh], nach der Bestellung gedruckt Neuware - Printed after ordering - Die Studie zeigt, dass die Täter eines Tötungsdeliktes ni… Mehr…
[EAN: 9783936999839], Neubuch, [PU: Forum Verlag Godesberg Gmbh], nach der Bestellung gedruckt Neuware - Printed after ordering - Die Studie zeigt, dass die Täter eines Tötungsdeliktes nicht rational handeln, so dass sie sich durch die Androhung einer lebenslangen Freiheitsstrafe auch nicht abschrecken lassen. Die Taten werden zu einem nicht unerheblichen Teil aus Affekt- oder Konfliktsituationen heraus unter Alkoholeinfluss begangen. Zu Recht schlägt die Verfasserin die Ersetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe durch eine zeitige Freiheitsstrafe vor, deren Länge die gesetzliche Wertschätzung des menschlichen Lebens innerhalb des Sanktionensystems deutlich zum Ausdruck bringt.Die Untersuchung bestätigt, dass Nuancen in der Beweiswürdigung z. T. ausschlaggebend für die Zuordnung zu Mord oder Totschlag sein können und damit die Verbüßungsdauer u.U. extrem verlängern. Aus kriminalpolitischer Sicht wäre es daher konsequent und sinnvoll, die lebenslange Freiheitsstrafe abzuschaffen und sie (nach dem Vorbild von Norwegen) durch eine zeitige Freiheitsstrafe zu ersetzen. Dies dürfte in ausreichendem Masse allen anerkannten Strafzwecken genügen. Zumindest wäre die Verlängerung der Verbüßungsdauer bzgl. der Schwere der Schuld zur Disposition zu stellen. Das Merkmal der besonderen Schwere der Schuld sollte entweder ganz gestrichen oder im Hinblick auf eine maximale Verbüßungsdauer von 20 Jahren zeitlich begrenzt werden. Im Einzelfall gefährliche Täter können selbstverständlich über diese Maximaldauer hinaus im Strafvollzug verbleiben., Books<
Die Studie zeigt, dass die Täter eines Tötungsdeliktes nicht rational handeln, so dass sie sich durch die Androhung einer lebenslangen Freiheitsstrafe auch nicht abschrecken lassen. Die T… Mehr…
Die Studie zeigt, dass die Täter eines Tötungsdeliktes nicht rational handeln, so dass sie sich durch die Androhung einer lebenslangen Freiheitsstrafe auch nicht abschrecken lassen. Die Taten werden zu einem nicht unerheblichen Teil aus Affekt- oder Konfliktsituationen heraus unter Alkoholeinfluss begangen. Zu Recht schlägt die Verfasserin die Ersetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe durch eine zeitige Freiheitsstrafe vor, deren Länge die gesetzliche Wertschätzung des menschlichen Lebens innerhalb des Sanktionensystems deutlich zum Ausdruck bringt. Die Untersuchung bestätigt, dass Nuancen in der Beweiswürdigung z. T. ausschlaggebend für die Zuordnung zu Mord oder Totschlag sein können und damit die Verbüssungsdauer u.U. extrem verlängern. Aus kriminalpolitischer Sicht wäre es daher konsequent und sinnvoll, die lebenslange Freiheitsstrafe abzuschaffen und sie (nach dem Vorbild von Norwegen) durch eine zeitige Freiheitsstrafe zu ersetzen. Dies dürfte in ausreichendem Masse allen anerkannten Strafzwecken genügen. Zumindest wäre die Verlängerung der Verbüssungsdauer bzgl. der Schwere der Schuld zur Disposition zu stellen. Das Merkmal der besonderen Schwere der Schuld sollte entweder ganz gestrichen oder im Hinblick auf eine maximale Verbüssungsdauer von 20 Jahren zeitlich begrenzt werden. Im Einzelfall gefährliche Täter können selbstverständlich über diese Maximaldauer hinaus im Strafvollzug verbleiben. Bücher > Fachbücher > Recht > Strafrecht 21.0 cm x 14.8 cm x 1.7 cm mm , Forum Vlg Godesberg, Taschenbuch, Forum Vlg Godesberg<
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Die Studie zeigt, dass die Täter eines Tötungsdeliktes nicht rational handeln, so dass sie sich durch die Androhung einer lebenslangen Freiheitsstrafe auch nicht abschrecken lassen. Die Taten werden zu einem nicht unerheblichen Teil aus Affekt- oder Konfliktsituationen heraus unter Alkoholeinfluss begangen. Zu Recht schlägt die Verfasserin die Ersetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe durch eine zeitige Freiheitsstrafe vor, deren Länge die gesetzliche Wertschätzung des menschlichen Lebens innerhalb des Sanktionensystems deutlich zum Ausdruck bringt. Die Untersuchung bestätigt, dass Nuancen in der Beweiswürdigung z. T. ausschlaggebend für die Zuordnung zu Mord oder Totschlag sein können und damit die Verbüßungsdauer u.U. extrem verlängern. Aus kriminalpolitischer Sicht wäre es daher konsequent und sinnvoll, die lebenslange Freiheitsstrafe abzuschaffen und sie (nach dem Vorbild von Norwegen) durch eine zeitige Freiheitsstrafe zu ersetzen. Dies dürfte in ausreichendem Masse allen anerkannten Strafzwecken genügen. Zumindest wäre die Verlängerung der Verbüßungsdauer bzgl. der Schwere der Schuld zur Disposition zu stellen. Das Merkmal der besonderen Schwere der Schuld sollte entweder ganz gestrichen oder im Hinblick auf eine maximale Verbüßungsdauer von 20 Jahren zeitlich begrenzt werden. Im Einzelfall gefährliche Täter können selbstverständlich über diese Maximaldauer hinaus im Strafvollzug verbleiben. Buch 21.0 x 14.8 x 1.7 cm , Forum Vlg Godesberg, Ariane Hess, Forum Vlg Godesberg, Hes<
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*Erscheinungsformen und Strafverfolgung von Tötungsdelikten in Mecklenburg-Vorpommern* - 1. Auflage / Taschenbuch für 29 € / Aus dem Bereich: Bücher, Wissenschaft, Jura Medien > Bücher ne… Mehr…
*Erscheinungsformen und Strafverfolgung von Tötungsdelikten in Mecklenburg-Vorpommern* - 1. Auflage / Taschenbuch für 29 € / Aus dem Bereich: Bücher, Wissenschaft, Jura Medien > Bücher nein Buch (kartoniert) Hardcover;Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft;Recht, Forum Verlag Godesberg GmbH<
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[EAN: 9783936999839], Neubuch, [PU: Forum Verlag Godesberg Gmbh], nach der Bestellung gedruckt Neuware - Printed after ordering - Die Studie zeigt, dass die Täter eines Tötungsdeliktes nicht rational handeln, so dass sie sich durch die Androhung einer lebenslangen Freiheitsstrafe auch nicht abschrecken lassen. Die Taten werden zu einem nicht unerheblichen Teil aus Affekt- oder Konfliktsituationen heraus unter Alkoholeinfluss begangen. Zu Recht schlägt die Verfasserin die Ersetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe durch eine zeitige Freiheitsstrafe vor, deren Länge die gesetzliche Wertschätzung des menschlichen Lebens innerhalb des Sanktionensystems deutlich zum Ausdruck bringt.Die Untersuchung bestätigt, dass Nuancen in der Beweiswürdigung z. T. ausschlaggebend für die Zuordnung zu Mord oder Totschlag sein können und damit die Verbüßungsdauer u.U. extrem verlängern. Aus kriminalpolitischer Sicht wäre es daher konsequent und sinnvoll, die lebenslange Freiheitsstrafe abzuschaffen und sie (nach dem Vorbild von Norwegen) durch eine zeitige Freiheitsstrafe zu ersetzen. Dies dürfte in ausreichendem Masse allen anerkannten Strafzwecken genügen. Zumindest wäre die Verlängerung der Verbüßungsdauer bzgl. der Schwere der Schuld zur Disposition zu stellen. Das Merkmal der besonderen Schwere der Schuld sollte entweder ganz gestrichen oder im Hinblick auf eine maximale Verbüßungsdauer von 20 Jahren zeitlich begrenzt werden. Im Einzelfall gefährliche Täter können selbstverständlich über diese Maximaldauer hinaus im Strafvollzug verbleiben., Books<
Die Studie zeigt, dass die Täter eines Tötungsdeliktes nicht rational handeln, so dass sie sich durch die Androhung einer lebenslangen Freiheitsstrafe auch nicht abschrecken lassen. Die T… Mehr…
Die Studie zeigt, dass die Täter eines Tötungsdeliktes nicht rational handeln, so dass sie sich durch die Androhung einer lebenslangen Freiheitsstrafe auch nicht abschrecken lassen. Die Taten werden zu einem nicht unerheblichen Teil aus Affekt- oder Konfliktsituationen heraus unter Alkoholeinfluss begangen. Zu Recht schlägt die Verfasserin die Ersetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe durch eine zeitige Freiheitsstrafe vor, deren Länge die gesetzliche Wertschätzung des menschlichen Lebens innerhalb des Sanktionensystems deutlich zum Ausdruck bringt. Die Untersuchung bestätigt, dass Nuancen in der Beweiswürdigung z. T. ausschlaggebend für die Zuordnung zu Mord oder Totschlag sein können und damit die Verbüssungsdauer u.U. extrem verlängern. Aus kriminalpolitischer Sicht wäre es daher konsequent und sinnvoll, die lebenslange Freiheitsstrafe abzuschaffen und sie (nach dem Vorbild von Norwegen) durch eine zeitige Freiheitsstrafe zu ersetzen. Dies dürfte in ausreichendem Masse allen anerkannten Strafzwecken genügen. Zumindest wäre die Verlängerung der Verbüssungsdauer bzgl. der Schwere der Schuld zur Disposition zu stellen. Das Merkmal der besonderen Schwere der Schuld sollte entweder ganz gestrichen oder im Hinblick auf eine maximale Verbüssungsdauer von 20 Jahren zeitlich begrenzt werden. Im Einzelfall gefährliche Täter können selbstverständlich über diese Maximaldauer hinaus im Strafvollzug verbleiben. Bücher > Fachbücher > Recht > Strafrecht 21.0 cm x 14.8 cm x 1.7 cm mm , Forum Vlg Godesberg, Taschenbuch, Forum Vlg Godesberg<
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Die Studie zeigt, dass die Täter eines Tötungsdeliktes nicht rational handeln, so dass sie sich durch die Androhung einer lebenslangen Freiheitsstrafe auch nicht abschrecken lassen. Die Taten werden zu einem nicht unerheblichen Teil aus Affekt- oder Konfliktsituationen heraus unter Alkoholeinfluss begangen. Zu Recht schlägt die Verfasserin die Ersetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe durch eine zeitige Freiheitsstrafe vor, deren Länge die gesetzliche Wertschätzung des menschlichen Lebens innerhalb des Sanktionensystems deutlich zum Ausdruck bringt. Die Untersuchung bestätigt, dass Nuancen in der Beweiswürdigung z. T. ausschlaggebend für die Zuordnung zu Mord oder Totschlag sein können und damit die Verbüßungsdauer u.U. extrem verlängern. Aus kriminalpolitischer Sicht wäre es daher konsequent und sinnvoll, die lebenslange Freiheitsstrafe abzuschaffen und sie (nach dem Vorbild von Norwegen) durch eine zeitige Freiheitsstrafe zu ersetzen. Dies dürfte in ausreichendem Masse allen anerkannten Strafzwecken genügen. Zumindest wäre die Verlängerung der Verbüßungsdauer bzgl. der Schwere der Schuld zur Disposition zu stellen. Das Merkmal der besonderen Schwere der Schuld sollte entweder ganz gestrichen oder im Hinblick auf eine maximale Verbüßungsdauer von 20 Jahren zeitlich begrenzt werden. Im Einzelfall gefährliche Täter können selbstverständlich über diese Maximaldauer hinaus im Strafvollzug verbleiben. Buch 21.0 x 14.8 x 1.7 cm , Forum Vlg Godesberg, Ariane Hess, Forum Vlg Godesberg, Hes<
*Erscheinungsformen und Strafverfolgung von Tötungsdelikten in Mecklenburg-Vorpommern* - 1. Auflage / Taschenbuch für 29 € / Aus dem Bereich: Bücher, Wissenschaft, Jura Medien > Bücher ne… Mehr…
*Erscheinungsformen und Strafverfolgung von Tötungsdelikten in Mecklenburg-Vorpommern* - 1. Auflage / Taschenbuch für 29 € / Aus dem Bereich: Bücher, Wissenschaft, Jura Medien > Bücher nein Buch (kartoniert) Hardcover;Sozialwissenschaften, Recht, Wirtschaft;Recht, Forum Verlag Godesberg GmbH<
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Die Studie zeigt, dass die Täter eines Tötungsdeliktes nicht rational handeln, so dass sie sich durch die Androhung einer lebenslangen Freiheitsstrafe auch nicht abschrecken lassen. Die Taten werden zu einem nicht unerheblichen Teil aus Affekt- oder Konfliktsituationen heraus unter Alkoholeinfluss begangen. Zu Recht schlägt die Verfasserin die Ersetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe durch eine zeitige Freiheitsstrafe vor, deren Länge die gesetzliche Wertschätzung des menschlichen Lebens innerhalb des Sanktionensystems deutlich zum Ausdruck bringt.Die Untersuchung bestätigt, dass Nuancen in der Beweiswürdigung z. T. ausschlaggebend für die Zuordnung zu Mord oder Totschlag sein können und damit die Verbüßungsdauer u.U. extrem verlängern. Aus kriminalpolitischer Sicht wäre es daher konsequent und sinnvoll, die lebenslange Freiheitsstrafe abzuschaffen und sie (nach dem Vorbild von Norwegen) durch eine zeitige Freiheitsstrafe zu ersetzen. Dies dürfte in ausreichendem Masse allen anerkannten Strafzwecken genügen. Zumindest wäre die Verlängerung der Verbüßungsdauer bzgl. der Schwere der Schuld zur Disposition zu stellen. Das Merkmal der besonderen Schwere der Schuld sollte entweder ganz gestrichen oder im Hinblick auf eine maximale Verbüßungsdauer von 20 Jahren zeitlich begrenzt werden. Im Einzelfall gefährliche Täter können selbstverständlich über diese Maximaldauer hinaus im Strafvollzug verbleiben.
Detailangaben zum Buch - Erscheinungsformen und Strafverfolgung von Tötungsdelikten in Mecklenburg-Vorpommern
EAN (ISBN-13): 9783936999839 ISBN (ISBN-10): 393699983X Gebundene Ausgabe Taschenbuch Erscheinungsjahr: 2010 Herausgeber: Forum Verlag Godesberg GmbH 268 Seiten Gewicht: 0,390 kg Sprache: ger/Deutsch
Buch in der Datenbank seit 2011-11-26T19:08:09+01:00 (Berlin) Detailseite zuletzt geändert am 2024-03-25T17:17:25+01:00 (Berlin) ISBN/EAN: 9783936999839
ISBN - alternative Schreibweisen: 3-936999-83-X, 978-3-936999-83-9 Alternative Schreibweisen und verwandte Suchbegriffe: Autor des Buches: hess und hess, heß Titel des Buches: wer war wer mecklenburg, kriminologie jugendstrafrecht strafvollzug, mecklenburg und vorpommern, erscheinungsformen
Daten vom Verlag:
Autor/in: Ariane Hess Titel: Schriften zum Strafvollzug, Jugendstrafrecht und zur Kriminologie; Erscheinungsformen und Strafverfolgung von Tötungsdelikten in Mecklenburg-Vorpommern Verlag: Forum Vlg Godesberg 242 Seiten Erscheinungsjahr: 2010-10-28 DE Gedruckt / Hergestellt in Deutschland. Gewicht: 0,386 kg Sprache: Deutsch 29,00 € (DE) 29,90 € (AT) POD