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Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag:Testament: Rechtssicher errichten, ändern und widerrufen - neues Buch
ISBN: 9783868172966
Wer es nicht dem Zufall überlassen möchte, wer eines Tages sein Erbe wird, sollte beizeiten ein Testament machen. Dazu braucht man keinen Notar. Mit der richtigen Vorlage geht das sehr gu… Mehr…
Wer es nicht dem Zufall überlassen möchte, wer eines Tages sein Erbe wird, sollte beizeiten ein Testament machen. Dazu braucht man keinen Notar. Mit der richtigen Vorlage geht das sehr gut auch handschriftlich, wenn es sich nicht gerade um eine komplizierte Fallkonstellation handelt.Allerdings müssen Sie hier unbedingt die vom Erbrecht vorgegebenen Formvorschriften beachten, wenn Sie etwas zu vererben haben. Das gilt sowohl für das gemeinschaftliche Testament als auch für Einzeltestmente.An erster Stelle steht die Testierfähigkeit. Gerade bei alten Menschen, die dement sind, kann das von großer Bedeutung sein.Aber auch in allen anderen Fällen heißt es " Aufpassen!" . So bedeutet " handschriftlich" wirklich " handschriftlich" - von der ersten bis zur letzten Zeile. Und: Ort, Datum und Unterschrift nicht vergessen!Wer es nicht dem Zufall überlassen möchte, wer eines Tages sein Erbe wird, sollte beizeiten ein Testament machen. Dazu braucht man keinen Notar. Mit der richtigen Vorlage geht das sehr gut auch handschriftlich, wenn es sich nicht gerade um eine komplizierte Fallkonstellation handelt.Allerdings müssen Sie hier unbedingt die vom Erbrecht vorgegebenen Formvorschriften beachten, wenn Sie etwas zu vererben haben. Das gilt sowohl für das gemeinschaftliche Testament als auch für Einzeltestmente.An erster Stelle steht die Testierfähigkeit. Gerade bei alten Menschen, die dement sind, kann das von großer Bedeutung sein.Aber auch in allen anderen Fällen heißt es " Aufpassen!" . So bedeutet " handschriftlich" wirklich " handschriftlich" - von der ersten bis zur letzten Zeile. Und: Ort, Datum und Unterschrift nicht vergessen! Testament: Rechtssicher errichten, ändern und widerrufen: Wer es nicht dem Zufall überlassen möchte, wer eines Tages sein Erbe wird, sollte beizeiten ein Testament machen. Dazu braucht man keinen Notar. Mit der richtigen Vorlage geht das sehr gut auch handschriftlich, wenn es sich nicht gerade um eine komplizierte Fallkonstellation handelt.Allerdings müssen Sie hier unbedingt die vom Erbrecht vorgegebenen Formvorschriften beachten, wenn Sie etwas zu vererben haben. Das gilt sowohl für das gemeinschaftliche Testament als auch für Einzeltestmente.An erster Stelle steht die Testierfähigkeit. Gerade bei alten Menschen, die dement sind, kann das von großer Bedeutung sein.Aber auch in allen anderen Fällen heißt es " Aufpassen!" . So bedeutet " handschriftlich" wirklich " handschriftlich" - von der ersten bis zur letzten Zeile. Und: Ort, Datum und Unterschrift nicht vergessen!Wer es nicht dem Zufall überlassen möchte, wer eines Tages sein Erbe wird, sollte beizeiten ein Testament machen. Dazu braucht man keinen Notar. Mit der richtigen Vorlage geht das sehr gut auch handschriftlich, wenn es sich nicht gerade um eine komplizierte Fallkonstellation handelt.Allerdings müssen Sie hier unbedingt die vom Erbrecht vorgegebenen Formvorschriften beachten, wenn Sie etwas zu vererben haben. Das gilt sowohl für das gemeinschaftliche Testament als auch für Einzeltestmente.An erster Stelle steht die Testierfähigkeit. Gerade bei alten Menschen, die dement sind, kann das von großer Bedeutung sein.Aber auch in allen anderen Fällen heißt es " Aufpassen!" . So bedeutet " handschriftlich" wirklich " handschriftlich" - von der ersten bis zur letzten Zeile. Und: Ort, Datum und Unterschrift nicht vergessen! EDUCATION / Finance, Akademische Arbeitsgemein<
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Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag:
Testament: Rechtssicher errichten, ändern und widerrufen
- neues BuchISBN: 9783868172966
Wer es nicht dem Zufall überlassen möchte, wer eines Tages sein Erbe wird, sollte beizeiten ein Testament machen. Dazu braucht man keinen Notar. Mit der richtigen Vorlage geht das sehr gu… Mehr…
Wer es nicht dem Zufall überlassen möchte, wer eines Tages sein Erbe wird, sollte beizeiten ein Testament machen. Dazu braucht man keinen Notar. Mit der richtigen Vorlage geht das sehr gut auch handschriftlich, wenn es sich nicht gerade um eine komplizierte Fallkonstellation handelt. Allerdings müssen Sie hier unbedingt die vom Erbrecht vorgegebenen Formvorschriften beachten, wenn Sie etwas zu vererben haben. Das gilt sowohl für das gemeinschaftliche Testament als auch für Einzeltestmente. An erster Stelle steht die Testierfähigkeit. Gerade bei alten Menschen, die dement sind, kann das von großer Bedeutung sein. Aber auch in allen anderen Fällen heißt es `Aufpassen!`. So bedeutet `handschriftlich` wirklich `handschriftlich` - von der ersten bis zur letzten Zeile. Und: Ort, Datum und Unterschrift nicht vergessen!Wer es nicht dem Zufall überlassen möchte, wer eines Tages sein Erbe wird, sollte beizeiten ein Testament machen. Dazu braucht man keinen Notar. Mit der richtigen Vorlage geht das sehr gut auch handschriftlich, wenn es sich nicht gerade um eine komplizierte Fallkonstellation handelt. Allerdings müssen Sie hier unbedingt die vom Erbrecht vorgegebenen Formvorschriften beachten, wenn Sie etwas zu vererben haben. Das gilt sowohl für das gemeinschaftliche Testament als auch für Einzeltestmente. An erster Stelle steht die Testierfähigkeit. Gerade bei alten Menschen, die dement sind, kann das von großer Bedeutung sein. Aber auch in allen anderen Fällen heißt es `Aufpassen!`. So bedeutet `handschriftlich` wirklich `handschriftlich` - von der ersten bis zur letzten Zeile. Und: Ort, Datum und Unterschrift nicht vergessen! Testament: Rechtssicher errichten, ändern und widerrufen: Wer es nicht dem Zufall überlassen möchte, wer eines Tages sein Erbe wird, sollte beizeiten ein Testament machen. Dazu braucht man keinen Notar. Mit der richtigen Vorlage geht das sehr gut auch handschriftlich, wenn es sich nicht gerade um eine komplizierte Fallkonstellation handelt. Allerdings müssen Sie hier unbedingt die vom Erbrecht vorgegebenen Formvorschriften beachten, wenn Sie etwas zu vererben haben. Das gilt sowohl für das gemeinschaftliche Testament als auch für Einzeltestmente. An erster Stelle steht die Testierfähigkeit. Gerade bei alten Menschen, die dement sind, kann das von großer Bedeutung sein. Aber auch in allen anderen Fällen heißt es `Aufpassen!`. So bedeutet `handschriftlich` wirklich `handschriftlich` - von der ersten bis zur letzten Zeile. Und: Ort, Datum und Unterschrift nicht vergessen!Wer es nicht dem Zufall überlassen möchte, wer eines Tages sein Erbe wird, sollte beizeiten ein Testament machen. Dazu braucht man keinen Notar. Mit der richtigen Vorlage geht das sehr gut auch handschriftlich, wenn es sich nicht gerade um eine komplizierte Fallkonstellation handelt. Allerdings müssen Sie hier unbedingt die vom Erbrecht vorgegebenen Formvorschriften beachten, wenn Sie etwas zu vererben haben. Das gilt sowohl für das gemeinschaftliche Testament als auch für Einzeltestmente. An erster Stelle steht die Testierfähigkeit. Gerade bei alten Menschen, die dement sind, kann das von großer Bedeutung sein. Aber auch in allen anderen Fällen heißt es `Aufpassen!`. So bedeutet `handschriftlich` wirklich `handschriftlich` - von der ersten bis zur letzten Zeile. Und: Ort, Datum und Unterschrift nicht vergessen! EDUCATION / Finance, Akademische Arbeitsgemein<
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Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag:Testament: Rechtssicher errichten, ändern und widerrufen
- neues Buch 2013
Wer es nicht dem Zufall überlassen möchte, wer eines Tages sein Erbe wird, sollte beizeiten ein Testament machen. Dazu braucht man keinen Notar. Mit der richtigen Vorlage geht das sehr gu… Mehr…
Wer es nicht dem Zufall überlassen möchte, wer eines Tages sein Erbe wird, sollte beizeiten ein Testament machen. Dazu braucht man keinen Notar. Mit der richtigen Vorlage geht das sehr gut auch handschriftlich, wenn es sich nicht gerade um eine komplizierte Fallkonstellation handelt. Allerdings müssen Sie hier unbedingt die vom Erbrecht vorgegebenen Formvorschriften beachten, wenn Sie etwas zu vererben haben. Das gilt sowohl für das gemeinschaftliche Testament als auch für Einzeltestmente. An erster Stelle steht die Testierfähigkeit. Gerade bei alten Menschen, die dement sind, kann das von grosser Bedeutung sein. Aber auch in allen anderen Fällen heisst es ´´Aufpassen!´´. So bedeutet ´´handschriftlich´´ wirklich ´´handschriftlich´´ - von der ersten bis zur letzten Zeile. Und: Ort, Datum und Unterschrift nicht vergessen!Wer es nicht dem Zufall überlassen möchte, wer eines Tages sein Erbe wird, sollte beizeiten ein Testament machen. Dazu braucht man keinen Notar. Mit der richtigen Vorlage geht das sehr gut auch handschriftlich, wenn es sich nicht gerade um eine komplizierte Fallkonstellation handelt. Allerdings müssen Sie hier unbedingt die vom Erbrecht vorgegebenen Formvorschriften beachten, wenn Sie etwas zu vererben haben. Das gilt sowohl für das gemeinschaftliche Testament als auch für Einzeltestmente. An erster Stelle steht die Testierfähigkeit. Gerade bei alten Menschen, die dement sind, kann das von grosser Bedeutung sein. Aber auch in allen anderen Fällen heisst es ´´Aufpassen!´´. So bedeutet ´´handschriftlich´´ wirklich ´´handschriftlich´´ - von der ersten bis zur letzten Zeile. Und: Ort, Datum und Unterschrift nicht vergessen! Testament: Rechtssicher errichten, ändern und widerrufen eBook ePUB 25.05.2013 eBooks>Ratgeber>Recht, Beruf & Finanzen, Akademische Arbeitsgemeinschaft Verlag, .201<
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