BEISPIEL
SAVIGNY, Friedrich Carl von,:Geschichte des Römischen Rechts im Mittelalter.
- gebrauchtes Buch 1815, ISBN: 9783863035778
[SC: 13.71], [PU: Bey Mohr & Zimmer, Heidelberg], Erster (.sechster) Band. Heidelberg, Bey Mohr & Zimmer, 1815-1831. Oktav. (Reprint Vico Verlag, Frankfurt am Main 2014) (Band 1: 1815) XX… Mehr…
[SC: 13.71], [PU: Bey Mohr & Zimmer, Heidelberg], Erster (.sechster) Band. Heidelberg, Bey Mohr & Zimmer, 1815-1831. Oktav. (Reprint Vico Verlag, Frankfurt am Main 2014) (Band 1: 1815) XXXII, 415 S.; (2: 1816) XXXII, 443 S.; (3: 1822) XIV, 720 S.; (4: 1826) XX, 487 S.; (5: 1829) X, 574 S.; (6: 1831) XIV, 760 S. Sechs Bände in drei Halbleinenbände. Order-no.:Sav-11 l ISBN 978-3-86303-577-8 Die „Geschichte des römischen Rechts im Mittelalter", für die Savigny Vorarbeiten seit 1804 zusammenstellte, gesammelt vor allem während seiner ausgedehnten Bibliotheksreisen, etwa 1804/05 zur Bibliothèque nationale in Paris, erschien ebenfalls bei Mohr und Zimmer in Heidelberg. Den ersten Band publizierte Savigny im Jahre 1815, der sechste und letzte erschien 1831. Drei Jahre später folgte von der zweiten Ausgabe der erste Band. Die zweite, heute noch benutzte Ausgabe wurde mit dem siebten Band 1851 abgeschlossen. Wie oben schon berichtet, wollte Savigny ursprünglich „die Literargeschichte des Römischen Rechts von Irnerius bis auf unsre Zeit" erfassen. Aus den oben bereits erwähnten Gründen beschränkte sich Savigny auf das Mittelalter, erweiterte das Werk um die Jahrhunderte vor den Glossatoren. Das Werk ist neben der im gleichen Jahr erstmals publizierten „Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft" die Gründungsschrift der Historischen Rechtsschule. Die Berliner Universität wird nunmehr zum unbestrittenen Mittelpunkt der Deutschen Rechtswissenschaft mit europaweiter Geltung wenige Jahre später und schließlich mit weltweiter Wirkung im späten 19. und 20. Jahrhundert. Eine inhaltliche Darlegung dieses epochalen Werkes ist völlig ausgeschlossen bei der Fülle an Material, das Savigny gesammelt, geordnet und publiziert hat. Savigny beschreibt sein Vorhaben für die nächsten sechzehn Jahre bis zur Vollendung im ersten Band selbst: „Die Rechtsgeschichte des Mittelalters.besteht aus zwey verschiedenartigen Haupttheilen, deren jeder wieder als ein selbstständiges Ganze betrachtet werden kann. Der erste umfasst die sechs Jahrhunderte vor Jrnerius, in welchen zwar die Fortdauer des Römischen Rechts in großer Vollständigkeit nachgewiesen werden kann, von wissenschaftlicher Thätigkeit aber nur geringe Spuren vorkommen. Der zweyte Haupttheil enthält die vier Jahrhunderte seit Jrnerius, worin die wissenschaftliche Verarbeitung und Mittheilung durch Lehre und Schrift gerade das überwiegende ist, so dass dieser Theil unsrer Rechtsgeschichte vorzugsweise in Literargeschichte bestehen wird." Die ersten beiden Bände sind der Fortgeltung, Savigny nennt es die „Fortdauer", des römischen Rechts von der Zeit des Untergangs des weströmischen Reiches bis zur Glossatorenzeit gewidmet. Der dritte Band enthält die Geschichte der Universitäten im Mittelalter. Danach folgt die Darstellung der Personen und ihrer Werke im Rahmen der Zeit vom 11. bis zum 16. Jahrhundert. Die Bände vier und fünf behandeln die Glossatoren des 12. und 13. Jahrhunderts. Die übrigen die Kommentatoren des 14. und 15. Jahrhunderts. Im sechsten (letzten) Band wird noch zusätzlich die Übergangsphase vom 15. zum 16. Jahrhundert skizzenhaft dargelegt. Das kolossale wie epochale Werk ist auch heute noch grundlegendes Nachschlagewerk und findet seinen Platz auf dem Schreibtisch jedes Forschers, der mit der Europäischen Rechtstradition sich beschäftigt. Order-no.:Sav-11 l ISBN 978-3-86303-577-8<
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SAVIGNY, Friedrich Carl von,:Geschichte des Römischen Rechts im Mittelalter.
- gebrauchtes Buch 1815, ISBN: 9783863035778
[SC: 5.5], [PU: Bey Mohr & Zimmer, Heidelberg], Erster (.sechster) Band. Heidelberg, Bey Mohr & Zimmer, 1815-1831. Oktav. (Reprint Vico Verlag, Frankfurt am Main 2014) (Band 1: 1815) XXXI… Mehr…
[SC: 5.5], [PU: Bey Mohr & Zimmer, Heidelberg], Erster (.sechster) Band. Heidelberg, Bey Mohr & Zimmer, 1815-1831. Oktav. (Reprint Vico Verlag, Frankfurt am Main 2014) (Band 1: 1815) XXXII, 415 S.; (2: 1816) XXXII, 443 S.; (3: 1822) XIV, 720 S.; (4: 1826) XX, 487 S.; (5: 1829) X, 574 S.; (6: 1831) XIV, 760 S. Sechs Bände in drei Halbleinenbände. Order-no.:Sav-11 l ISBN 978-3-86303-577-8 Die „Geschichte des römischen Rechts im Mittelalter", für die Savigny Vorarbeiten seit 1804 zusammenstellte, gesammelt vor allem während seiner ausgedehnten Bibliotheksreisen, etwa 1804/05 zur Bibliothèque nationale in Paris, erschien ebenfalls bei Mohr und Zimmer in Heidelberg. Den ersten Band publizierte Savigny im Jahre 1815, der sechste und letzte erschien 1831. Drei Jahre später folgte von der zweiten Ausgabe der erste Band. Die zweite, heute noch benutzte Ausgabe wurde mit dem siebten Band 1851 abgeschlossen. Wie oben schon berichtet, wollte Savigny ursprünglich „die Literargeschichte des Römischen Rechts von Irnerius bis auf unsre Zeit" erfassen. Aus den oben bereits erwähnten Gründen beschränkte sich Savigny auf das Mittelalter, erweiterte das Werk um die Jahrhunderte vor den Glossatoren. Das Werk ist neben der im gleichen Jahr erstmals publizierten „Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft" die Gründungsschrift der Historischen Rechtsschule. Die Berliner Universität wird nunmehr zum unbestrittenen Mittelpunkt der Deutschen Rechtswissenschaft mit europaweiter Geltung wenige Jahre später und schließlich mit weltweiter Wirkung im späten 19. und 20. Jahrhundert. Eine inhaltliche Darlegung dieses epochalen Werkes ist völlig ausgeschlossen bei der Fülle an Material, das Savigny gesammelt, geordnet und publiziert hat. Savigny beschreibt sein Vorhaben für die nächsten sechzehn Jahre bis zur Vollendung im ersten Band selbst: „Die Rechtsgeschichte des Mittelalters.besteht aus zwey verschiedenartigen Haupttheilen, deren jeder wieder als ein selbstständiges Ganze betrachtet werden kann. Der erste umfasst die sechs Jahrhunderte vor Jrnerius, in welchen zwar die Fortdauer des Römischen Rechts in großer Vollständigkeit nachgewiesen werden kann, von wissenschaftlicher Thätigkeit aber nur geringe Spuren vorkommen. Der zweyte Haupttheil enthält die vier Jahrhunderte seit Jrnerius, worin die wissenschaftliche Verarbeitung und Mittheilung durch Lehre und Schrift gerade das überwiegende ist, so dass dieser Theil unsrer Rechtsgeschichte vorzugsweise in Literargeschichte bestehen wird." Die ersten beiden Bände sind der Fortgeltung, Savigny nennt es die „Fortdauer", des römischen Rechts von der Zeit des Untergangs des weströmischen Reiches bis zur Glossatorenzeit gewidmet. Der dritte Band enthält die Geschichte der Universitäten im Mittelalter. Danach folgt die Darstellung der Personen und ihrer Werke im Rahmen der Zeit vom 11. bis zum 16. Jahrhundert. Die Bände vier und fünf behandeln die Glossatoren des 12. und 13. Jahrhunderts. Die übrigen die Kommentatoren des 14. und 15. Jahrhunderts. Im sechsten (letzten) Band wird noch zusätzlich die Übergangsphase vom 15. zum 16. Jahrhundert skizzenhaft dargelegt. Das kolossale wie epochale Werk ist auch heute noch grundlegendes Nachschlagewerk und findet seinen Platz auf dem Schreibtisch jedes Forschers, der mit der Europäischen Rechtstradition sich beschäftigt. Order-no.:Sav-11 l ISBN 978-3-86303-577-8<
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[PU: Bey Mohr & Zimmer, Heidelberg], Erster (.sechster) Band. Heidelberg, Bey Mohr & Zimmer, 1815-1831. Oktav. (Reprint Vico Verlag, Frankfurt am Main 2014) (Band 1: 1815) XXXII, 415 S.; … Mehr…
[PU: Bey Mohr & Zimmer, Heidelberg], Erster (.sechster) Band. Heidelberg, Bey Mohr & Zimmer, 1815-1831. Oktav. (Reprint Vico Verlag, Frankfurt am Main 2014) (Band 1: 1815) XXXII, 415 S.; (2: 1816) XXXII, 443 S.; (3: 1822) XIV, 720 S.; (4: 1826) XX, 487 S.; (5: 1829) X, 574 S.; (6: 1831) XIV, 760 S. Sechs Bände in drei Halbleinenbände. Order-no.:Sav-11 l ISBN 978-3-86303-577-8 Die „Geschichte des römischen Rechts im Mittelalter", für die Savigny Vorarbeiten seit 1804 zusammenstellte, gesammelt vor allem während seiner ausgedehnten Bibliotheksreisen, etwa 1804/05 zur Bibliothèque nationale in Paris, erschien ebenfalls bei Mohr und Zimmer in Heidelberg. Den ersten Band publizierte Savigny im Jahre 1815, der sechste und letzte erschien 1831. Drei Jahre später folgte von der zweiten Ausgabe der erste Band. Die zweite, heute noch benutzte Ausgabe wurde mit dem siebten Band 1851 abgeschlossen. Wie oben schon berichtet, wollte Savigny ursprünglich „die Literargeschichte des Römischen Rechts von Irnerius bis auf unsre Zeit" erfassen. Aus den oben bereits erwähnten Gründen beschränkte sich Savigny auf das Mittelalter, erweiterte das Werk um die Jahrhunderte vor den Glossatoren. Das Werk ist neben der im gleichen Jahr erstmals publizierten „Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft" die Gründungsschrift der Historischen Rechtsschule. Die Berliner Universität wird nunmehr zum unbestrittenen Mittelpunkt der Deutschen Rechtswissenschaft mit europaweiter Geltung wenige Jahre später und schließlich mit weltweiter Wirkung im späten 19. und 20. Jahrhundert. Eine inhaltliche Darlegung dieses epochalen Werkes ist völlig ausgeschlossen bei der Fülle an Material, das Savigny gesammelt, geordnet und publiziert hat. Savigny beschreibt sein Vorhaben für die nächsten sechzehn Jahre bis zur Vollendung im ersten Band selbst: „Die Rechtsgeschichte des Mittelalters.besteht aus zwey verschiedenartigen Haupttheilen, deren jeder wieder als ein selbstständiges Ganze betrachtet werden kann. Der erste umfasst die sechs Jahrhunderte vor Jrnerius, in welchen zwar die Fortdauer des Römischen Rechts in großer Vollständigkeit nachgewiesen werden kann, von wissenschaftlicher Thätigkeit aber nur geringe Spuren vorkommen. Der zweyte Haupttheil enthält die vier Jahrhunderte seit Jrnerius, worin die wissenschaftliche Verarbeitung und Mittheilung durch Lehre und Schrift gerade das überwiegende ist, so dass dieser Theil unsrer Rechtsgeschichte vorzugsweise in Literargeschichte bestehen wird." Die ersten beiden Bände sind der Fortgeltung, Savigny nennt es die „Fortdauer", des römischen Rechts von der Zeit des Untergangs des weströmischen Reiches bis zur Glossatorenzeit gewidmet. Der dritte Band enthält die Geschichte der Universitäten im Mittelalter. Danach folgt die Darstellung der Personen und ihrer Werke im Rahmen der Zeit vom 11. bis zum 16. Jahrhundert. Die Bände vier und fünf behandeln die Glossatoren des 12. und 13. Jahrhunderts. Die übrigen die Kommentatoren des 14. und 15. Jahrhunderts. Im sechsten (letzten) Band wird noch zusätzlich die Übergangsphase vom 15. zum 16. Jahrhundert skizzenhaft dargelegt. Das kolossale wie epochale Werk ist auch heute noch grundlegendes Nachschlagewerk und findet seinen Platz auf dem Schreibtisch jedes Forschers, der mit der Europäischen Rechtstradition sich beschäftigt. Order-no.:Sav-11 l ISBN 978-3-86303-577-8<
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SAVIGNY, Friedrich Carl von,:Geschichte des Römischen Rechts im Mittelalter.
- Erstausgabe 1815, ISBN: 9783863035778
[SC: 5.5], [PU: Bey Mohr und Zimmer,, Heidelberg,], 1.1.3. HISTORIA IURIS; 7.1.1.1. ORIGINALWERKE, Erste Ausgabe Erster (.sechster) Band. Heidelberg, Bey Mohr und Zimmer, 1815-1831. 8vo. … Mehr…
[SC: 5.5], [PU: Bey Mohr und Zimmer,, Heidelberg,], 1.1.3. HISTORIA IURIS; 7.1.1.1. ORIGINALWERKE, Erste Ausgabe Erster (.sechster) Band. Heidelberg, Bey Mohr und Zimmer, 1815-1831. 8vo. (Reprint Vico Verlag Frankfurt am Main 2015)(1) XXXII, 415 S.; (2) XXXII, 443 S.; (3) XIV, 720 S.; (4) XX, 487 S.; (5) X, 574 S.; (6) XIV, 760 S. 6 Halbleinenbände. Order-no.: Sav-18 ISBN 978-3-86303-577-8 First Edition of the foundation-work of the school of historical law! Im Frühjahr 1815 erschien zur Ostermesse der erste Band des kolossalen Werkes von Savigny zur Geschichte des Römischen Rechts. Damit fand eine elfjährige Studienzeit und Quellenforschung ihren Abschluß. Ursprünglich hatte Savigny konzipiert, die Geschichte des römischen Rechts bis in die Gegenwart zu verfassen. Schließlich beschränkte sich Savigny auf die Geschichte des römsichen rechts im Mittelalter, weil, so nunmehr seine Begründung, die Geschichte des römischen Rechts nach dem Mittelalter nicht mehr die Einheit und Geschlossenheit aufweise. Die nationalen Entwicklungen habe schließlich zu große Eigenheiten aufzuweisen. Der junge, gerade 30 Jahre alte Rechtsgelehrte wurde als Gründungsmitglied nach Berlin zum Aufbau der Humboldt-Universität gerufen. Der 36jährige Savigny legte sein monumentales Werk zur Geschichte des römischen Rechts im Mittelalter vor, das bis heute nicht an seiner Frische und Faszination eingebüsst hat. Savigny war auch ein Meister des geschriebenen Wortes, seine Fachprosa ist das beste, was die deutsche Rechtswissenschaft zu bieten hat. Order-no.: Sav-18 ISBN 978-3-86303-577-8<
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[PU: Bey Mohr und Zimmer,, Heidelberg,], 1.1.3. HISTORIA IURIS; 7.1.1.1. ORIGINALWERKE, Erste Ausgabe Erster (.sechster) Band. Heidelberg, Bey Mohr und Zimmer, 1815-1831. 8vo. (Reprint Vico Verlag Frankfurt am Main 2015)(1) XXXII, 415 S.; (2) XXXII, 443 S.; (3) XIV, 720 S.; (4) XX, 487 S.; (5) X, 574 S.; (6) XIV, 760 S. 6 Halbleinenbände. Order-no.: Sav-18 ISBN 978-3-86303-577-8 First Edition of the foundation-work of the school of historical law! Im Frühjahr 1815 erschien zur Ostermesse der erste Band des kolossalen Werkes von Savigny zur Geschichte des Römischen Rechts. Damit fand eine elfjährige Studienzeit und Quellenforschung ihren Abschluß. Ursprünglich hatte Savigny konzipiert, die Geschichte des römischen Rechts bis in die Gegenwart zu verfassen. Schließlich beschränkte sich Savigny auf die Geschichte des römsichen rechts im Mittelalter, weil, so nunmehr seine Begründung, die Geschichte des römischen Rechts nach dem Mittelalter nicht mehr die Einheit und Geschlossenheit aufweise. Die nationalen Entwicklungen habe schließlich zu große Eigenheiten aufzuweisen. Der junge, gerade 30 Jahre alte Rechtsgelehrte wurde als Gründungsmitglied nach Berlin zum Aufbau der Humboldt-Universität gerufen. Der 36jährige Savigny legte sein monumentales Werk zur Geschichte des römischen Rechts im Mittelalter vor, das bis heute nicht an seiner Frische und Faszination eingebüsst hat. Savigny war auch ein Meister des geschriebenen Wortes, seine Fachprosa ist das beste, was die deutsche Rechtswissenschaft zu bieten hat. Order-no.: Sav-18 ISBN 978-3-86303-577-8<
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