BEISPIEL
Optimierung öffentlicher Einrichtungen und Unternehmen aufgrund der Wahl ihrer Rechts- und Organisationsform
- neues Buch2011, ISBN: 9783842810440
Inhaltsangabe:Einleitung: Das administrative System der Bundesrepublik Deutschland weist insbesondere den Kommunen, also den lokalen Gebietskörperschaften wie Gemeinden, Städten und Land… Mehr…
Inhaltsangabe:Einleitung: Das administrative System der Bundesrepublik Deutschland weist insbesondere den Kommunen, also den lokalen Gebietskörperschaften wie Gemeinden, Städten und Landkreisen, zahlreiche Aufgaben zu. Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz (GG) sichert die Ausübung dieser Aufgaben in Selbstverwaltung zu. Allein den Kommunen obliegt demnach die Entscheidung, die Tätigkeiten durch eigene Einheiten oder durch Dritte ausführen zu lassen. Berücksichtigt man hierbei das gesamte Spektrum der öffentlichen Hand ¿ von den freiwilligen bis hin zu den Pflichtaufgaben ¿ so wird schnell deutlich, dass dies nicht allein von den eigenen Einheiten ausgeübt werden kann. Bereits seit einigen Jahren sorgen daher auch bei den öffentlichen Aufgabenträgern die Stichworte Outsourcing, Privatisierung und Auslagerung für Furore. Immer häufiger wird geprüft, ob Aufgaben oder Aufgabenbereiche nicht durch Drittunternehmen ausgeführt werden können. Eine Entwicklung, die allerdings durch unterschiedliche Gemeindeordnungen der Länder eingeschränkt wird. Problemstellung: Während man in der Privatwirtschaft ganze Unternehmensstrukturen auslagert bzw. outsourct, bestehen bei der öffentlichen Hand trotz angespannter Haushaltslagen häufig Bedenken gegen diese Vorgehensweise. So behält sich die öffentliche Hand häufig Beteiligungen an Unternehmen bzw. Einrichtungen vor, um weiterhin Einfluss nehmen zu können. Gerade im Bereich der Wasserver- und Abwasserentsorgung, aber auch bei Wohnungsbaugesellschaften und Versicherungen, wird diese Variante präferiert. Im Rahmen von kommunalen Unternehmen werden die traditionellen öffentlichen Aufgaben immer mehr unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgeführt. Diese Unternehmen sind mittlerweile wesentliche Instrumente der Städte, Gemeinden und Landkreise zur Erledigung der vielfältigen Aufgaben der Daseinsvorsorge und der Kommunalwirtschaft. Dieser Bereich der sog. mittelbaren Kommunalverwaltung hat in den vergangenen Jahren zunehmende Bedeutung erlangt. Auch der eingeengte finanzielle Spielraum der Kommunen macht es zwingend erforderlich, private Investoren an den öffentlichen Unternehmen zu beteiligen bzw. diese komplett in Privathand zu übertragen. So stiegen die kommunalen Kassenkredite im Jahre 2009 um mehr als 19% auf insgesamt 37,3 Milliarden Euro. Insgesamt betrugen die Schulden der Städte, Gemeinden und Landkreise im ersten Quartal des Jahres 2010 116,8 Milliarden Euro, was einer Steigerung um zehn Prozent [...] eBook Dirk Noll PDF, Bedey Media GmbH, 07.02.2011, Bedey Media GmbH, 2011<
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Inhaltsangabe:Einleitung: Das administrative System der Bundesrepublik Deutschland weist insbesondere den Kommunen, also den lokalen Gebietskörperschaften wie Gemeinden, Städten und Landkreisen, zahlreiche Aufgaben zu. Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz (GG) sichert die Ausübung dieser Aufgaben in Selbstverwaltung zu. Allein den Kommunen obliegt demnach die Entscheidung, die Tätigkeiten durch eigene Einheiten oder durch Dritte ausführen zu lassen. Berücksichtigt man hierbei das gesamte Spektrum der öffentlichen Hand ¿ von den freiwilligen bis hin zu den Pflichtaufgaben ¿ so wird schnell deutlich, dass dies nicht allein von den eigenen Einheiten ausgeübt werden kann. Bereits seit einigen Jahren sorgen daher auch bei den öffentlichen Aufgabenträgern die Stichworte Outsourcing, Privatisierung und Auslagerung für Furore. Immer häufiger wird geprüft, ob Aufgaben oder Aufgabenbereiche nicht durch Drittunternehmen ausgeführt werden können. Eine Entwicklung, die allerdings durch unterschiedliche Gemeindeordnungen der Länder eingeschränkt wird. Problemstellung: Während man in der Privatwirtschaft ganze Unternehmensstrukturen auslagert bzw. outsourct, bestehen bei der öffentlichen Hand trotz angespannter Haushaltslagen häufig Bedenken gegen diese Vorgehensweise. So behält sich die öffentliche Hand häufig Beteiligungen an Unternehmen bzw. Einrichtungen vor, um weiterhin Einfluss nehmen zu können. Gerade im Bereich der Wasserver- und Abwasserentsorgung, aber auch bei Wohnungsbaugesellschaften und Versicherungen, wird diese Variante präferiert. Im Rahmen von kommunalen Unternehmen werden die traditionellen öffentlichen Aufgaben immer mehr unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgeführt. Diese Unternehmen sind mittlerweile wesentliche Instrumente der Städte, Gemeinden und Landkreise zur Erledigung der vielfältigen Aufgaben der Daseinsvorsorge und der Kommunalwirtschaft. Dieser Bereich der sog. mittelbaren Kommunalverwaltung hat in den vergangenen Jahren zunehmende Bedeutung erlangt. Auch der eingeengte finanzielle Spielraum der Kommunen macht es zwingend erforderlich, private Investoren an den öffentlichen Unternehmen zu beteiligen bzw. diese komplett in Privathand zu übertragen. So stiegen die kommunalen Kassenkredite im Jahre 2009 um mehr als 19% auf insgesamt 37,3 Milliarden Euro. Insgesamt betrugen die Schulden der Städte, Gemeinden und Landkreise im ersten Quartal des Jahres 2010 116,8 Milliarden Euro, was einer Steigerung um zehn Prozent [...] eBook PDF, Bedey Media GmbH, 07.02.2011, Bedey Media GmbH, 2011<
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Inhaltsangabe:Einleitung: Das administrative System der Bundesrepublik Deutschland weist insbesondere den Kommunen, also den lokalen Gebietskörperschaften wie Gemeinden, Städten und Landkreisen, zahlreiche Aufgaben zu. Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz (GG) sichert die Ausübung dieser Aufgaben in Selbstverwaltung zu. Allein den Kommunen obliegt demnach die Entscheidung, die Tätigkeiten durch eigene Einheiten oder durch Dritte ausführen zu lassen. Berücksichtigt man hierbei das gesamte Spektrum der öffentlichen Hand ¿ von den freiwilligen bis hin zu den Pflichtaufgaben ¿ so wird schnell deutlich, dass dies nicht allein von den eigenen Einheiten ausgeübt werden kann. Bereits seit einigen Jahren sorgen daher auch bei den öffentlichen Aufgabenträgern die Stichworte Outsourcing, Privatisierung und Auslagerung für Furore. Immer häufiger wird geprüft, ob Aufgaben oder Aufgabenbereiche nicht durch Drittunternehmen ausgeführt werden können. Eine Entwicklung, die allerdings durch unterschiedliche Gemeindeordnungen der Länder eingeschränkt wird. Problemstellung: Während man in der Privatwirtschaft ganze Unternehmensstrukturen auslagert bzw. outsourct, bestehen bei der öffentlichen Hand trotz angespannter Haushaltslagen häufig Bedenken gegen diese Vorgehensweise. So behält sich die öffentliche Hand häufig Beteiligungen an Unternehmen bzw. Einrichtungen vor, um weiterhin Einfluss nehmen zu können. Gerade im Bereich der Wasserver- und Abwasserentsorgung, aber auch bei Wohnungsbaugesellschaften und Versicherungen, wird diese Variante präferiert. Im Rahmen von kommunalen Unternehmen werden die traditionellen öffentlichen Aufgaben immer mehr unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgeführt. Diese Unternehmen sind mittlerweile wesentliche Instrumente der Städte, Gemeinden und Landkreise zur Erledigung der vielfältigen Aufgaben der Daseinsvorsorge und der Kommunalwirtschaft. Dieser Bereich der sog. mittelbaren Kommunalverwaltung hat in den vergangenen Jahren zunehmende Bedeutung erlangt. Auch der eingeengte finanzielle Spielraum der Kommunen macht es zwingend erforderlich, private Investoren an den öffentlichen Unternehmen zu beteiligen bzw. diese komplett in Privathand zu übertragen. So stiegen die kommunalen Kassenkredite im Jahre 2009 um mehr als 19% auf insgesamt 37,3 Milliarden Euro. Insgesamt betrugen die Schulden der Städte, Gemeinden und Landkreise im ersten Quartal des Jahres 2010 116,8 Milliarden Euro, was einer Steigerung um zehn Prozent [...] eBook Dirk Noll 07.02.2011, Bedey Media GmbH, Bedey Media GmbH<
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Inhaltsangabe:Einleitung: Das administrative System der Bundesrepublik Deutschland weist insbesondere den Kommunen, also den lokalen Gebietskörperschaften wie Gemeinden, Städten und Landkreisen, zahlreiche Aufgaben zu. Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz (GG) sichert die Ausübung dieser Aufgaben in Selbstverwaltung zu. Allein den Kommunen obliegt demnach die Entscheidung, die Tätigkeiten durch eigene Einheiten oder durch Dritte ausführen zu lassen. Berücksichtigt man hierbei das gesamte Spektrum der öffentlichen Hand ¿ von den freiwilligen bis hin zu den Pflichtaufgaben ¿ so wird schnell deutlich, dass dies nicht allein von den eigenen Einheiten ausgeübt werden kann. Bereits seit einigen Jahren sorgen daher auch bei den öffentlichen Aufgabenträgern die Stichworte Outsourcing, Privatisierung und Auslagerung für Furore. Immer häufiger wird geprüft, ob Aufgaben oder Aufgabenbereiche nicht durch Drittunternehmen ausgeführt werden können. Eine Entwicklung, die allerdings durch unterschiedliche Gemeindeordnungen der Länder eingeschränkt wird. Problemstellung: Während man in der Privatwirtschaft ganze Unternehmensstrukturen auslagert bzw. outsourct, bestehen bei der öffentlichen Hand trotz angespannter Haushaltslagen häufig Bedenken gegen diese Vorgehensweise. So behält sich die öffentliche Hand häufig Beteiligungen an Unternehmen bzw. Einrichtungen vor, um weiterhin Einfluss nehmen zu können. Gerade im Bereich der Wasserver- und Abwasserentsorgung, aber auch bei Wohnungsbaugesellschaften und Versicherungen, wird diese Variante präferiert. Im Rahmen von kommunalen Unternehmen werden die traditionellen öffentlichen Aufgaben immer mehr unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgeführt. Diese Unternehmen sind mittlerweile wesentliche Instrumente der Städte, Gemeinden und Landkreise zur Erledigung der vielfältigen Aufgaben der Daseinsvorsorge und der Kommunalwirtschaft. Dieser Bereich der sog. mittelbaren Kommunalverwaltung hat in den vergangenen Jahren zunehmende Bedeutung erlangt. Auch der eingeengte finanzielle Spielraum der Kommunen macht es zwingend erforderlich, private Investoren an den öffentlichen Unternehmen zu beteiligen bzw. diese komplett in Privathand zu übertragen. So stiegen die kommunalen Kassenkredite im Jahre 2009 um mehr als 19% auf insgesamt 37,3 Milliarden Euro. Insgesamt betrugen die Schulden der Städte, Gemeinden und Landkreise im ersten Quartal des Jahres 2010 116,8 Milliarden Euro, was einer Steigerung um zehn Prozent [...] eBook 07.02.2011, Bedey Media GmbH, Bedey Media GmbH<
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[ED: 1], Auflage, eBook Download (PDF), eBooks, [PU: diplom.de]
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