Die Wertermittlungsverordnung (WertV) wurde 1961 als Urfassung aller Normierungen zur Verkehrswertermittlung erlassen. Seit 1988 erfolgte keine inhaltliche Änderung. Die WertV 88 wir… Mehr…
Die Wertermittlungsverordnung (WertV) wurde 1961 als Urfassung aller Normierungen zur Verkehrswertermittlung erlassen. Seit 1988 erfolgte keine inhaltliche Änderung. Die WertV 88 wird vielfach von verschiedenen Berufsgruppen im Zusammenhang mit verschiedenen Fragestellungen angewendet. Sie findet auch im europäischen Raum Anerkennung. Trotz dieses hohen Stellenwerts erweist sich eine Aktualisierung aufgrund von wirtschaftlichen, demografischen und politischen Veränderungen als notwendig. Hier sind zu nennen der Beitritt der neuen Bundesländer, der Stadtumbau, die Soziale Stadt, der Wandel der Bevölkerungsstruktur, die stärkere Kapitalmarktorientierung und die Öffnung des internationalen Marktes auch im Immobilienbereich. Ein Gremium mit Vertretern aus den im Sachverständigenbereich tätigen Berufsverbänden, Sachverständigen der Immobilienwirtschaft und -forschung, der Fachbehörden des Bundes und Landes und Sachverständigen der Kommunalen Spitzenverbände wurde von dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Jahr 2007 gebildet, um über eine Novellierung der Verordnung zu beraten. Das Sachverständigengremium legte im Jahr 2008 einen Bericht zur Änderung der WertV 88 vor, der nach einer Überarbeitung am 01. April 2009 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Der Bundesrat stimmte am 15. Mai 2009 mit einigen Änderungen der Novellierung zu (Bundesrat Drucksache 296/09). Das Kabinett hat am 24. März 2010 eine Novelle der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) beschlossen. Die viel diskutierte Novellierung dieser Verordnung steht unter der Bezeichnung Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) kurz vor ihrem Inkrafttreten. Im Rahmen dieser Untersuchung sollen Gründe und Ziele der Novellierung genannt werden. Hauptsächlich erfolgt eine vergleichende Betrachtung der Vorschriften der WertV 88 und der ImmoWertV. Mögliche Auswirkungen der Änderungen auf die Immobilienbewertung werden angesprochen. Trade Books>Trade Paperback>Language Learning>German>Bks In German, Diplomica Verlag Core >1<
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Die Wertermittlungsverordnung (WertV) wurde 1961 als Urfassung aller Normierungen zur Verkehrswertermittlung erlassen. Seit 1988 erfolgte keine inhaltliche Änderung. Die WertV 88 wird vie… Mehr…
Die Wertermittlungsverordnung (WertV) wurde 1961 als Urfassung aller Normierungen zur Verkehrswertermittlung erlassen. Seit 1988 erfolgte keine inhaltliche Änderung. Die WertV 88 wird vielfach von verschiedenen Berufsgruppen im Zusammenhang mit verschiedenen Fragestellungen angewendet. Sie findet auch im europäischen Raum Anerkennung. Trotz dieses hohen Stellenwerts erweist sich eine Aktualisierung aufgrund von wirtschaftlichen, demografischen und politischen Veränderungen als notwendig. Hier sind zu nennen der Beitritt der neuen Bundesländer, der Stadtumbau, die "Soziale Stadt", der Wandel der Bevölkerungsstruktur, die stärkere Kapitalmarktorientierung und die Öffnung des internationalen Marktes auch im Immobilienbereich. Ein Gremium mit Vertretern aus den im Sachverständigenbereich tätigen Berufsverbänden, Sachverständigen der Immobilienwirtschaft und -forschung, der Fachbehörden des Bundes und Landes und Sachverständigen der Kommunalen Spitzenverbände wurde von dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Jahr 2007 gebildet, um über eine Novellierung der Verordnung zu beraten. Das Sachverständigengremium legte im Jahr 2008 einen Bericht zur Änderung der WertV 88 vor, der nach einer Überarbeitung am 01. April 2009 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Der Bundesrat stimmte am 15. Mai 2009 mit einigen Änderungen der Novellierung zu (Bundesrat Drucksache 296/09). Das Kabinett hat am 24. März 2010 eine Novelle der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) beschlossen. Die viel diskutierte Novellierung dieser Verordnung steht unter der Bezeichnung "Immobilienwertermittlungsverordnung" (ImmoWertV) kurz vor ihrem Inkrafttreten. Im Rahmen dieser Untersuchung sollen Gründe und Ziele der Novellierung genannt werden. Hauptsächlich erfolgt eine vergleichende Betrachtung der Vorschriften der WertV 88 und der ImmoWertV. Mögliche Auswirkungen der Änderungen auf die Immobilienbewertung werden angesprochen. Bücher > Fachbücher > Recht 22.0 cm x 15.5 cm x 0.9 cm mm , Diplomica Verlag, Taschenbuch, Diplomica Verlag<
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Die Wertermittlungsverordnung (WertV) wurde 1961 als Urfassung aller Normierungen zur Verkehrswertermittlung erlassen. Seit 1988 erfolgte keine inhaltliche Änderung. Die WertV 88 wird vielfach von verschiedenen Berufsgruppen im Zusammenhang mit verschiedenen Fragestellungen angewendet. Sie findet auch im europäischen Raum Anerkennung. Trotz dieses hohen Stellenwerts erweist sich eine Aktualisierung aufgrund von wirtschaftlichen, demografischen und politischen Veränderungen als notwendig. Hier sind zu nennen der Beitritt der neuen Bundesländer, der Stadtumbau, die 'Soziale Stadt', der Wandel der Bevölkerungsstruktur, die stärkere Kapitalmarktorientierung und die Öffnung des internationalen Marktes auch im Immobilienbereich. Ein Gremium mit Vertretern aus den im Sachverständigenbereich tätigen Berufsverbänden, Sachverständigen der Immobilienwirtschaft und -forschung, der Fachbehörden des Bundes und Landes und Sachverständigen der Kommunalen Spitzenverbände wurde von dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Jahr 2007 gebildet, um über eine Novellierung der Verordnung zu beraten. Das Sachverständigengremium legte im Jahr 2008 einen Bericht zur Änderung der WertV 88 vor, der nach einer Überarbeitung am 01. April 2009 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Der Bundesrat stimmte am 15. Mai 2009 mit einigen Änderungen der Novellierung zu (Bundesrat Drucksache 296/09). Das Kabinett hat am 24. März 2010 eine Novelle der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) beschlossen. Die viel diskutierte Novellierung dieser Verordnung steht unter der Bezeichnung 'Immobilienwertermittlungsverordnung' (ImmoWertV) kurz vor ihrem Inkrafttreten. Im Rahmen dieser Untersuchung sollen Gründe und Ziele der Novellierung genannt werden. Hauptsächlich erfolgt eine vergleichende Betrachtung der Vorschriften der WertV 88 und der ImmoWertV. Mögliche Auswirkungen der Änderungen auf die Immobilienbewertung werden angesprochen. Buch 22.0 x 15.5 x 0.9 cm , Diplomica Verlag, Martin Woltemate, Diplomica Verlag, Wol<
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Die Wertermittlungsverordnung (WertV) wurde 1961 als Urfassung aller Normierungen zur Verkehrswertermittlung erlassen. Seit 1988 erfolgte keine inhaltliche Änderung. Die WertV 88 wird vielfach von verschiedenen Berufsgruppen im Zusammenhang mit verschiedenen Fragestellungen angewendet. Sie findet auch im europäischen Raum Anerkennung. Trotz dieses hohen Stellenwerts erweist sich eine Aktualisierung aufgrund von wirtschaftlichen, demografischen und politischen Veränderungen als notwendig. Hier sind zu nennen der Beitritt der neuen Bundesländer, der Stadtumbau, die Soziale Stadt, der Wandel der Bevölkerungsstruktur, die stärkere Kapitalmarktorientierung und die Öffnung des internationalen Marktes auch im Immobilienbereich. Ein Gremium mit Vertretern aus den im Sachverständigenbereich tätigen Berufsverbänden, Sachverständigen der Immobilienwirtschaft und -forschung, der Fachbehörden des Bundes und Landes und Sachverständigen der Kommunalen Spitzenverbände wurde von dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Jahr 2007 gebildet, um über eine Novellierung der Verordnung zu beraten. Das Sachverständigengremium legte im Jahr 2008 einen Bericht zur Änderung der WertV 88 vor, der nach einer Überarbeitung am 01. April 2009 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Der Bundesrat stimmte am 15. Mai 2009 mit einigen Änderungen der Novellierung zu (Bundesrat Drucksache 296/09). Das Kabinett hat am 24. März 2010 eine Novelle der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) beschlossen. Die viel diskutierte Novellierung dieser Verordnung steht unter der Bezeichnung Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) kurz vor ihrem Inkrafttreten. Im Rahmen dieser Untersuchung sollen Gründe und Ziele der Novellierung genannt werden. Hauptsächlich erfolgt eine vergleichende Betrachtung der Vorschriften der WertV 88 und der ImmoWertV. Mögliche Auswirkungen der Änderungen auf die Immobilienbewertung werden angesprochen. Media Buch, 128 Seiten, Media > Books, Diplomica, 2010<
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Die Wertermittlungsverordnung (WertV) wurde 1961 als Urfassung aller Normierungen zur Verkehrswertermittlung erlassen. Seit 1988 erfolgte keine inhaltliche Änderung. Die WertV 88 wird vielfach von verschiedenen Berufsgruppen im Zusammenhang mit verschiedenen Fragestellungen angewendet. Sie findet auch im europäischen Raum Anerkennung. Trotz dieses hohen Stellenwerts erweist sich eine Aktualisierung aufgrund von wirtschaftlichen, demografischen und politischen Veränderungen als notwendig. Hier sind zu nennen der Beitritt der neuen Bundesländer, der Stadtumbau, die Soziale Stadt, der Wandel der Bevölkerungsstruktur, die stärkere Kapitalmarktorientierung und die Öffnung des internationalen Marktes auch im Immobilienbereich. Ein Gremium mit Vertretern aus den im Sachverständigenbereich tätigen Berufsverbänden, Sachverständigen der Immobilienwirtschaft und -forschung, der Fachbehörden des Bundes und Landes und Sachverständigen der Kommunalen Spitzenverbände wurde von dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Jahr 2007 gebildet, um über eine Novellierung der Verordnung zu beraten. Das Sachverständigengremium legte im Jahr 2008 einen Bericht zur Änderung der WertV 88 vor, der nach einer Überarbeitung am 01. April 2009 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Der Bundesrat stimmte am 15. Mai 2009 mit einigen Änderungen der Novellierung zu (Bundesrat Drucksache 296/09). Das Kabinett hat am 24. März 2010 eine Novelle der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) beschlossen. Die viel diskutierte Novellierung dieser Verordnung steht unter der Bezeichnung Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) kurz vor ihrem Inkrafttreten. Im Rahmen dieser Untersuchung sollen Gründe und Ziele der Novellierung genannt werden. Hauptsächlich erfolgt eine vergleichende Betrachtung der Vorschriften der WertV 88 und der ImmoWertV. Mögliche Auswirkungen der Änderungen auf die Immobilienbewertung werden angesprochen. Trade Books>Trade Paperback>Language Learning>German>Bks In German, Diplomica Verlag Core >1<
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Novellierung der Immobilienwertermittlungsverordnung : Die Neue Rechtsnorm des Immobilienmarkts in Deutschland Paperback New Books, Diplomica Verlag Gmbh
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Detailangaben zum Buch - Novellierung der Immobilienwertermittlungsverordnung: Die neue Rechtsnorm des Immobilienmarkts in Deutschland Martin Woltemate Author
Buch in der Datenbank seit 2011-02-16T02:16:32+01:00 (Berlin) Detailseite zuletzt geändert am 2024-03-27T10:21:17+01:00 (Berlin) ISBN/EAN: 9783836694582
ISBN - alternative Schreibweisen: 3-8366-9458-1, 978-3-8366-9458-2 Alternative Schreibweisen und verwandte Suchbegriffe: Autor des Buches: martin Titel des Buches: der neue, immobilienwertermittlungsverordnung, mayr kur die neue, immobilienwertermittlung, deutschland 1970 1980
Daten vom Verlag:
Autor/in: Martin Woltemate Titel: Novellierung der Immobilienwertermittlungsverordnung: Die neue Rechtsnorm des Immobilienmarkts in Deutschland Verlag: Diplomica Verlag 128 Seiten Erscheinungsjahr: 2010-11-04 Gewicht: 0,250 kg Sprache: Deutsch 39,50 € (DE) 39,50 € (AT) Not available (reason unspecified) 28