Zöller, Richard; Althammer, Christoph; Feskorn, Christian; Geimer:Zivilprozessordnung (ZPO), Kommentar 5715
- neues Buch 2020, ISBN: 3504470259
Umfangreiche Überarbeitungen und Modernisierungen der41-49 ZPO,227 ZPO,319 ZPO,415-444 ZPO und der1-22a FamFG. - Eine grundlegende Neubearbeitung der114-127 ZPO /76-78 FamFG zur PKH / VKH… Mehr…
Umfangreiche Überarbeitungen und Modernisierungen der41-49 ZPO,227 ZPO,319 ZPO,415-444 ZPO und der1-22a FamFG. - Eine grundlegende Neubearbeitung der114-127 ZPO /76-78 FamFG zur PKH / VKH nach Bearbeiterwechsel. Zivilprozessordnung (ZPO), KommentarEinbandgebundenes BuchAutor(en)Zöller, Richard; Althammer, Christoph; Feskorn, Christian; Geimer, ReinholdVerlagSchmidt (Otto), KölnAuflage33. Aufl.Erschienen05.12.2019Ausgabe2020Formatangaben3229 Seiten; 252 x 190 x 73 mmSprachegerISBN3504470259ISBN-13 / EAN9783504470258SchlagworteZivilprozessrecht (ZPR); Kommentare, FamFG, Familienverfahrensrecht, Gerichtsverfassungsrecht, Internationales Zivilverfahrensrecht, ZPO, Zivilprozess, Zivilprozessordnung, Zöller, Kommentar, Standardwerk, Internationales ZivilprozessrechtPreisEUR 179,00 (inkl. MwSt.)BITTE BEACHTEN: Artikel in hervorragendem neuwertigem Zustand, aus Kundenrücksendung. VORSICHT: AUFLAGE /EDITION KANN ABWEICHEN. In der Regel liefern wir die neueste, aktuelle Auflage. Bitte gegebenenfalls vor Bestellung anfragen. Vielen Dank.Der Zöller in der 33.Auflage - erneut ein Muss für jeden Prozessualisten! "Überlegenheit erfordertstetige Verbesserung" - getreu diesem Motto hat auch die33. Auflage des Zöller viel Neues zu bieten:- Kommentierung der606-614 ZPO,32c ZPO zurMusterfeststellungsklage- Eine grundlegende Neubearbeitung der114-127 ZPO /76-78 FamFG zur PKH / VKH nach Bearbeiterwechsel- Umfangreiche Überarbeitungen und Modernisierungen der41-49 ZPO,227 ZPO,319 ZPO,415-444 ZPO und der1-22a FamFG- Stärkere Betonung der zunehmenden Nutzung deselektronischen Rechtsverkehrs in allen einschlägigen Kommentierungen TopaktuellerGesetzesstand - dazu eine Vielzahl von Gesetzesänderungen(bereits verabschiedete und im Gesetzgebungsverfahren befindliche).Traditionell wird beim Zöller bis zur Drucklegung an der Aktualisierunggefeilt, so dass eine wirkliche Top-Aktualität sichergestellt ist: - Entfristung der Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerde-544 ZPO,26 EGZPO- Pfändungsfreigrenzen-Bekanntmachung- 1. und 2. PKH-Bekanntmachung- Weitere Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen andie DSGVO-755, 802d, 802k, 802l, 850k, 882f, 882g, 882h, 882i,947 ZPO -13, 14, 18-21, 21a, 22 EGGVG- Ausweitung der Auskunftsrechte der Gerichtsvollzieher-755, 802l, 802m ZPO- Elektronischer Identitätsnachweis für EU-Bürger-130c, 702, 814 ZPO -14a FamFG- Beweis der Echtheit ausländischer öffentlicher Urkundennach der EU-Apostillenverordnung- Neu1118-1120 ZPO- Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen-70, 104, 151 FamFG -22c, 23d GVG- Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (Ausblick)Hunderte von neuenEntscheidungen - wurden auch in der 33. Auflage in denZöller eingearbeitet. An vielen Stellen mit übersichtlichen ABCs nachsachverhaltsbezogenen Stichwörtern, u.a. zu den Themen "Streitwert","Gerichtsstand", "Prozesskosten", "Prozesskostenhilfe","Wiedereinsetzung", "Vollstreckungsabwehrklage", "Pfändung","Einstweilige Verfügung".Immer in Bewegung - ständige Ausrichtung auf aktuelle Entwicklungen.Jede Auflage wird genutzt, um Ballast abzuwerfen und aktuellepraxisrelevante Themen in den Mittelpunkt zu stellen. Dazu Verbesserungder Nutzbarkeit durch sichtbare Gliederungsebenen, Reduzierung derAbkürzungen, Auflösung der aaO-Verweise, und, und, und. Unschlagbares Autorenteam - Bewältigt hat diese erneut große Flut anÄnderungen ein aufeinander abgestimmter Autorenkreis, der einesorgfältige, zuverlässige und praxisorientierte Kommentierunggarantiert, mit Akribie und Engagement zu Werke geht und keine Wünscheoffen lässt. Zur Vorauflage: Die "runderneuerte" Auflage des "Zöller" findet sich seit Jahrzehnten auf dem Schreibtisch in Justiz, der Anwaltschaft und der Notare. Das Werk verarbeitet alle Änderungen der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages. Beispielhaft seien erwähnt: das Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartnerschaft, zahlreiche Änderungen im internationalen Rechtsverkehr, insbesondere für Zustellungen, Neuregelungen für die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers, die Reform des vereinfachten Unter- haltsrechts, 14 Verordnungen der EU, darunter die neuen Verordnungen zum Ehe- und zum Partnergüterrecht sowie die Datenschutz-Grundverordnung. Ebenso wird auf die Umstellung des Gerichtsbetriebs auf die elektronische Kommunikation und die Dokumentation im Verfahrensrecht, insbesondere im Zustellungsverfahren und bei der Zwangsvollstreckung, eingegangen. Erstaunlich ist, dass große Teile des FamFG auf 440 Seiten aufgenommen und präzise kommentiert werden und so beinahe einen selbstständigen Kommentar innerhalb des ZPO-Kommentars darstellen. Im Anhang wird ein ABC-Schlüssel zu den Verfahrenswerten des FamGKG geboten. Rechtsprechung und Literatur wurden bis September 2017 eingearbeitet. Bewältigt hat diese erneut große Flut an Änderungen ein Autorenteam, das allerdings in personeller Hinsicht Veränderungen erfuhr. Veranlasst sind diese durch den Tod von Kurt Stöber, der insbesondere das Zustellungs- und Zwangsvollstreckungsrecht kommentiert hat, sowie durch den Entschluss von Max Vollkommer, seinen umfangreichen Bearbeitungsbereich in jüngere Hände zu legen. Es wurden mit Christoph Althammer, Hendrik Schultzky, Mark Seibel und Gregor Vollkommer vier neue Bearbeiter gewonnen, die Kontinuität und Innovation in besonderer Weise vereinen. Bei dem Umfang des Werks können für eine Besprechung nur Stichproben gemacht werden. Dabei zeigt sich, dass die Benutzerfreundlichkeit des "Zöller" noch weiter erhöht wurde. Das Schriftbild wurde modernisiert, an vielen Stellen wurde die Darstellung (ohne Einschränkung des Informationsgehalts) gestrafft, neu strukturiert und überalterte Hinweise entfernt. Instruktiv wird die Parteifähigkeit von Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit dargestellt und am Beispiel einer Außen-GbR auch der grundbuchrechtliche Eintragungszwang gemäß47 Abs. 2 GBO und die Auswirkungen der Verpfändung bzw. Pfändung eines Gesellschaftsanteils behandelt (50 Rdn. 17; BGH, DNotI-Report 2016, 152). Lautet der Vollstreckungstitel nur auf die GbR, ohne auch deren Gesellschafter (vollständig) auszuweisen, ist die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek auf dieser Grundlage nicht möglich (319 Rdn. 14, 867 Rdn. 8; BGH, DNotZ 2011, 765; OLG München, NJW 2017, 2420; OLG Düsseldorf, Rpfleger 2017, 333; OLG Naumburg, NotBZ 2016, 72; OLG Frankfurt, NZG 2016, 619). Soll ein anderes Grundstück mitbelastet und die Unterwerfungsklausel hierauf erstreckt werden, so muss sich der Eigentümer der sofortigen Zwangsvollstreckung in dieses Grundstück besonders unterwerfen (800 Rdn. 12; zum Formerfordernis OLG Hamm, MittBayNot 2017, 91 mit Anm. Wolfsteiner). Das Verfahren über die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung löst immer mal wieder Zweifelsfragen aus, wenn der Eintritt einer Tatsache oder einer Rechtsnachfolge zu prüfen ist (797 Rdn. 5, 724 Rdn. 10). Das jüngst verabschiedete Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts hat durch die obligatorische Einrichtung von Spezialkammern tief in die Verfassung der Zivilgerichtsbarkeit eingegriffen (72a GVG Rdn. 2;348 Rdn. 7). Der Inhaber einer gemäß848 ZPO entstandenen Sicherungshypothek kann die Zwangsversteigerung aufgrund des der Hypothekeneintragung zugrunde liegenden Titels betreiben (867 Rdn. 20; OLG Brandenburg, FGPrax 2017, 200). Es ist nicht Sache des mit der Vollstreckung des Titels befassten Vollstreckungsorgans, die Wirksamkeit der Klausel am Inhalt des Titels zu messen (724 Rdn. 14; BGH, NJW-RR 2017, 510), auch nicht, ob die Klausel ordnungsgemäß erteilt ist (OLG Düsseldorf, RNotZ 2016, 211). Die Unterwerfungserklärung nach794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO kann auch durch einen Bevollmächtigten abgegeben werden; der Insolvenzverwalter ist nicht befugt, eine Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung im Namen des Schuldners abzugeben, ohne von diesem entsprechend bevollmächtigt zu sein (794 Rdn. 33; OLG Hamm, NotBZ 2013, 146). Die wenigen notarspezifischen Beispiele zeigen, dass der Kommentar zu allen Problemlagen wertvolle Hilfestellung leistet. Jeder mit der Rechtsuche und Rechtsanwendung beruflich Befasste findet in dem bewährten Werk eine herausragende, präzise Kommentierung des geltenden Rechts und eine Lösung seiner Probleme. Der Kommentar überzeugt durch große Informationsdichte und Praxisnähe. Notar a.D. Professor Walter Böhringer, DNotZ 2018, 239 Zur Vorauflage: Der Zöller hat den Zivilprozess in Deutschland maßgeblich beeinflusst und geprägt. Schmerzlich ist bei der Neuauflage, dass zwei hervorragende Juristen ausgeschieden sind. Max Vollkommer und Kurt Stöber. Ersterer einer der herausragendsten Juristen in den letzten 60 Jahren in Deutschland, letzterer war der Spezialist im Zwangsvollstreckungsrecht. Die neu eingetretenen Autoren Gregor Vollkommer, Christoph Althammer, Hendrik Schulzky und Mark Seibel übernehmen jedoch gekonnt und mit eigenen Akzenten diese Abschnitte. Eine Neuauflage trägt daher nicht nur Entscheidungen nach, sie ist vielmehr auch gestaltend in die Zukunft gerichtet: Wie wird der Zivilprozess künftig zu gestalten sein, was ist ein faires Verfahren und wie ist die notwendige Rechtsfindung sicherzustellen? Die Neuauflage erfasst zunächst die einschlägigen Gesetzesänderungen zum Sachverständigenbeweis, zu Spezialspruchkörpern, zur grenzüberschreitenden Kontenpfändung, zur Tätigkeit des Gerichtsvollziehers, zur Medienöffentlichkeit im Gerichtsverfahren, zum Ehe- und Unterhaltsrecht, einschließlich vereinfachtem Unterhalt, zur Beschleunigungsrüge im FamFG, u.v.m. Der Kommentar hat den Stand von September 2017 und ist, was Stichproben ergeben haben, tatsächlich topaktuell. Der Zöller versteht es hierbei nicht nur nachzutragen, sondern auch, das neue Material zu verarbeiten, zu würdigen und die Konsequenzen gesetzlicher Regelungen und ergangener Urteile aufzuzeigen. Gerade dies macht die Stärke dieses Kommentars ja gerade aus. Sehr vorteilhaft ist auch, dass das, 2020<