Berufliche Funktion (Sicherheit)
- Taschenbuch2011, ISBN: 1158908776, Lieferbar binnen 4-6 Wochen Versandkosten:Versandkostenfrei innerhalb der BRD
Internationaler Buchtitel. Verlag: General Books, Paperback, 28 Seiten, L=228mm, B=154mm, H=1mm, Gew.=59gr, [GR: 27850 - TB/Wirtschaft/Management], [SW: - Business & Economics / Human Re… Mehr…
Internationaler Buchtitel. Verlag: General Books, Paperback, 28 Seiten, L=228mm, B=154mm, H=1mm, Gew.=59gr, [GR: 27850 - TB/Wirtschaft/Management], [SW: - Business & Economics / Human Resources & Personnel Management], Kartoniert/Broschiert, Klappentext: Quelle: Wikipedia. Seiten: 28. Nicht dargestellt. Kapitel: Sicherheitsbeauftragter, Strahlenschutzbeauftragter, Sicherer, Chief Security Officer, Brandschutzwart, Geheimschutzbeauftragter, Strahlenschutzbevollmächtigter, Organe der öffentlichen Aufsicht, Sicherheitsbevollmächtigter. Auszug: Sicherheitsbeauftragte gibt es in mehreren Bereichen. Die Funktionen unterscheiden sich je nach Bereich und gesetzlicher Grundlage. Der Sicherheitsbeauftragte (SiBe) ist eine von einem Unternehmen schriftlich bestellte Person, die den Unternehmer, die Führungskräfte, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Betriebsarzt und die Kollegen darin unterstützt, Unfälle, berufsbedingte Krankheiten und Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Der Sicherheitsbeauftragte ist Mitarbeiter des Unternehmens. Die Person ist in jedem Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten und Sitz in Deutschland zu bestellen (§ 22 SGB VII). Den Sicherheitsbeauftragten kommt aufgrund ihrer Orts-, Fach- und Sachkenntnis die Aufgabe zu, in ihrem Arbeitsbereich Unfall- und Gesundheitsgefahren (Arbeitsschutz) zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren sowie zu beobachten, ob die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind. Sicherheitsbeauftragte sind ohne hierfür festgeschriebenen Zeitaufwand auf ihrer jeweiligen Arbeitsebene unterstützend tätig, treten gegenüber den Mitarbeitern als Multiplikator auf und bewirken durch ihre Präsenz und ihre Vorbildfunktion sowie durch ihr kollegiales Einwirken ein sicherheitsgerechtes Verhalten der Mitarbeiter. Als "Gute Praxis" hat sich z. B. der Einsatz von Sicherheitsbeauftragten als Paten für Betriebsneulinge herausgestellt. Der Sicherheitsbeauftragte ist in seiner Funktion ausschließlich "ehrenamtlich" (die Bezahlung ist mit dem Lohn oder Gehalt des Arbeitsnehmers abgegolten) tätig und kann in keinem Fall die beratende Funktion einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eines Betriebsarztes ersetzen. Sicherheitsbeauftragte sollen nicht gleichzeitig auch Vorgesetzte sein. Dies beschreibt den optimalen Zustand für einen Großteil der Betriebe; ein generelles Festhalten an dieser Aussage für alle Branchen und Betriebsstrukturen ist nicht sinnvoll und spiegelt die betriebliche Praxis auch nicht wider. Die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten wi Quelle: Wikipedia. Seiten: 28. Nicht dargestellt. Kapitel: Sicherheitsbeauftragter, Strahlenschutzbeauftragter, Sicherer, Chief Security Officer, Brandschutzwart, Geheimschutzbeauftragter, Strahlenschutzbevollmächtigter, Organe der öffentlichen Aufsicht, Sicherheitsbevollmächtigter. Auszug: Sicherheitsbeauftragte gibt es in mehreren Bereichen. Die Funktionen unterscheiden sich je nach Bereich und gesetzlicher Grundlage. Der Sicherheitsbeauftragte (SiBe) ist eine von einem Unternehmen schriftlich bestellte Person, die den Unternehmer, die Führungskräfte, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Betriebsarzt und die Kollegen darin unterstützt, Unfälle, berufsbedingte Krankheiten und Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Der Sicherheitsbeauftragte ist Mitarbeiter des Unternehmens. Die Person ist in jedem Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten und Sitz in Deutschland zu bestellen (§ 22 SGB VII). Den Sicherheitsbeauftragten kommt aufgrund ihrer Orts-, Fach- und Sachkenntnis die Aufgabe zu, in ihrem Arbeitsbereich Unfall- und Gesundheitsgefahren (Arbeitsschutz) zu erkennen und adäquat darauf zu reagieren sowie zu beobachten, ob die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind. Sicherheitsbeauftragte sind ohne hierfür festgeschriebenen Zeitaufwand auf ihrer jeweiligen Arbeitsebene unterstützend tätig, treten gegenüber den Mitarbeitern als Multiplikator auf und bewirken durch ihre Präsenz und ihre Vorbildfunktion sowie durch ihr kollegiales Einwirken ein sicherheitsgerechtes Verhalten der Mitarbeiter. Als "Gute Praxis" hat sich z. B. der Einsatz von Sicherheitsbeauftragten als Paten für Betriebsneulinge herausgestellt. Der Sicherheitsbeauftragte ist in seiner Funktion ausschließlich "ehrenamtlich" (die Bezahlung ist mit dem Lohn oder Gehalt des Arbeitsnehmers abgegolten) tätig und kann in keinem Fall die beratende Funktion einer Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eines Betriebsarztes ersetzen. Sicherheitsbeauftragte sollen nicht gleichzeitig auch Vorgesetzte sein. Dies beschreibt den optimalen Zustand für einen Großteil der Betriebe; ein generelles Festhalten an dieser Aussage für alle Branchen und Betriebsstrukturen ist nicht sinnvoll und spiegelt die betriebliche Praxis auch nicht wider. Die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten wi<