Stadttor in Der Schweiz
- Taschenbuch2011, ISBN: 1158840101, Lieferbar binnen 4-6 Wochen Versandkosten:Versandkostenfrei innerhalb der BRD
Internationaler Buchtitel. Verlag: General Books, Paperback, 28 Seiten, L=228mm, B=154mm, H=1mm, Gew.=59gr, [GR: 25540 - TB/Geschichte/Altertum], [SW: - History / Ancient / General], Kar… Mehr…
Internationaler Buchtitel. Verlag: General Books, Paperback, 28 Seiten, L=228mm, B=154mm, H=1mm, Gew.=59gr, [GR: 25540 - TB/Geschichte/Altertum], [SW: - History / Ancient / General], Kartoniert/Broschiert, Klappentext: Quelle: Wikipedia. Seiten: 28. Nicht dargestellt. Kapitel: Karlstor, Stadtturm, Spittelturm, Zytglogge, Liste der Stadttore der Stadt St. Gallen, Zeitturm. Auszug: Das Karlstor (auch Abtstor) ist das einzig verbleibende Stadttor aus der mittelalterlichen Stadtmauer der Stadt St. Gallen in der Schweiz. Es wurde in den Jahren 1569 und 1570 erbaut. Seitdem die Stadt St. Gallen die Reichsunabhängigkeit erreicht hatte (im Verlaufe des 14. Jahrhunderts), wurde ihre Geschichte stark von den immer wieder aufflammenden Konflikten zwischen der Stadt und dem Abt geprägt. Bereits Abt Ulrich Rösch hatte im Konflikt mit der Stadt ein eigenes Tor in der gemeinsamen Stadtmauer gefordert, war aber mit seinem Vorhaben gescheitert. Nachdem im Jahre 1526 Joachim von Watt (Vadian) in St. Gallen die Reformation durchgesetzt hatte, war die Stadt fortan noch deutlicher getrennt. Die Stadt selbst hatte den neuen Glauben angenommen, während das Kloster St. Gallen das Zentrum der katholischen Gebiete der Fürstabtei blieb. Kloster und Stadt wurden von denselben Stadtmauern geschützt und der Fürstabt musste die Stadt durch die Tore der Stadt verlassen, um in sein Territorium gelangen zu können. Dies führte zu noch tiefgreifenderen Konflikten zwischen den Parteien und sowohl Stadt als auch Fürstabt liessen kaum eine Gelegenheit aus, sich über die jeweils andere Seite zu beschweren. Erst im Jahre 1566 konnten sich Stadt und Abtei unter Vermittlung eidgenössischer Schlichter auf eine einvernehmliche Lösung einigen. Im sogenannten Vertrag von Wil erhielt Abt Otmar Kunz das Recht, ein eigenes Tor in die Stadtummauerung zu brechen, inklusive zugehöriger Zugbrücke und einem Zwinger. Im selben Vertrag wurde auch geregelt, dass das Hoftor in der Scheidemauer zwischen Abtei und Stadt neu errichtet und mit zwei Toren und zwei Schlössern versehen werden sollte. Abt und Bürgermeister würden je einen Schlüssel erhalten. Im Gegenzug musste der Abt auf sämtliche Rechte über die Stadt endgültig verzichten. Bereits im folgenden Jahr wurde mit dem Bau des neuen Tores im südöstlichen Abschnitt der Stadtmauer begonnen. Statt einer Zugbrücke wurde jedoch nur ein schmaler Damm Quelle: Wikipedia. Seiten: 28. Nicht dargestellt. Kapitel: Karlstor, Stadtturm, Spittelturm, Zytglogge, Liste der Stadttore der Stadt St. Gallen, Zeitturm. Auszug: Das Karlstor (auch Abtstor) ist das einzig verbleibende Stadttor aus der mittelalterlichen Stadtmauer der Stadt St. Gallen in der Schweiz. Es wurde in den Jahren 1569 und 1570 erbaut. Seitdem die Stadt St. Gallen die Reichsunabhängigkeit erreicht hatte (im Verlaufe des 14. Jahrhunderts), wurde ihre Geschichte stark von den immer wieder aufflammenden Konflikten zwischen der Stadt und dem Abt geprägt. Bereits Abt Ulrich Rösch hatte im Konflikt mit der Stadt ein eigenes Tor in der gemeinsamen Stadtmauer gefordert, war aber mit seinem Vorhaben gescheitert. Nachdem im Jahre 1526 Joachim von Watt (Vadian) in St. Gallen die Reformation durchgesetzt hatte, war die Stadt fortan noch deutlicher getrennt. Die Stadt selbst hatte den neuen Glauben angenommen, während das Kloster St. Gallen das Zentrum der katholischen Gebiete der Fürstabtei blieb. Kloster und Stadt wurden von denselben Stadtmauern geschützt und der Fürstabt musste die Stadt durch die Tore der Stadt verlassen, um in sein Territorium gelangen zu können. Dies führte zu noch tiefgreifenderen Konflikten zwischen den Parteien und sowohl Stadt als auch Fürstabt liessen kaum eine Gelegenheit aus, sich über die jeweils andere Seite zu beschweren. Erst im Jahre 1566 konnten sich Stadt und Abtei unter Vermittlung eidgenössischer Schlichter auf eine einvernehmliche Lösung einigen. Im sogenannten Vertrag von Wil erhielt Abt Otmar Kunz das Recht, ein eigenes Tor in die Stadtummauerung zu brechen, inklusive zugehöriger Zugbrücke und einem Zwinger. Im selben Vertrag wurde auch geregelt, dass das Hoftor in der Scheidemauer zwischen Abtei und Stadt neu errichtet und mit zwei Toren und zwei Schlössern versehen werden sollte. Abt und Bürgermeister würden je einen Schlüssel erhalten. Im Gegenzug musste der Abt auf sämtliche Rechte über die Stadt endgültig verzichten. Bereits im folgenden Jahr wurde mit dem Bau des neuen Tores im südöstlichen Abschnitt der Stadtmauer begonnen. Statt einer Zugbrücke wurde jedoch nur ein schmaler Damm<