Beruf Im Bankwesen
- Taschenbuch2011, ISBN: 1158818270, Lieferbar binnen 4-6 Wochen Versandkosten:Versandkostenfrei innerhalb der BRD
Internationaler Buchtitel. Verlag: General Books, Paperback, 28 Seiten, L=228mm, B=154mm, H=1mm, Gew.=50gr, [GR: 25730 - TB/Literaturwissenschaft/Deutschsprachige], [SW: - Literary Criti… Mehr…
Internationaler Buchtitel. Verlag: General Books, Paperback, 28 Seiten, L=228mm, B=154mm, H=1mm, Gew.=50gr, [GR: 25730 - TB/Literaturwissenschaft/Deutschsprachige], [SW: - Literary Criticism / European / German], Kartoniert/Broschiert, Klappentext: Quelle: Wikipedia. Seiten: 26. Nicht dargestellt. Kapitel: Bankier, Claus Friedrich Holtmann, Bankkaufmann, Sparkassenkaufmann, Bankbetriebswirt, Kassierer. Auszug: Bankier (aus dem französischen Banquier) oder Privatbankier, veraltet auch Geldhändler, ist ein Unternehmer des privaten Bankgewerbes, der mit eigenem Kapital, unbeschränkter Haftung und alleiniger Entscheidungsbefugnis Bankgeschäfte betreibt. Das Bankunternehmen eines oder mehrerer als Partner zusammengeschlossenen Bankiers ist in Form eines Einzelunternehmens oder einer Einzelfirma bzw. einer Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft organisiert. In Deutschland unterstehen Bankiers dem Kreditwesengesetz und benötigen eine schriftliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). In der Schweiz unterstehen Bankiers dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen und benötigen eine Bewilligung der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK). Der Begriff Bankier oder Privatbankier bezeichnet den Unternehmer, der mit eigenem Kapital, unbeschränkter Haftung und alleiniger Entscheidungsbefugnis Bankgeschäfte betreibt. Der Begriff Banker hingegen ist die umgangssprachliche Berufsbezeichnung eines Bankangestellten. Dieser ist im Gegensatz zum Bankier kein Unternehmer, sondern lediglich ein Organ, ein Direktions- oder ein Kadermitglied einer als Kapitalgesellschaft organisierten Bank. Der Begriff Privatbank ist sehr breit gefasst und bezieht sich meist auf eine als Kapitalgesellschaft organisierte Bank, die von einer wichtigen Aktionärsgruppe kontrolliert wird und in der Verwaltung von Privatvermögen tätig ist. In der Schweiz ist der Begriff Privatbankier durch eine Kollektivmarke geschützt, die im Namen der Vereinigung Schweizerischer Privatbankiers beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum hinterlegt ist. Der Gebrauch dieser Marke ist den Mitgliedern dieser Vereinigung sowie anderen Banken vorbehalten, die als Einzelfirma bzw. Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft organisiert sind. Die Privatbankiers stellen die älteste Unternehmensform im Bankwesen dar. Ihre Ursprünge reichen bis ins 13. Jahrhundert, als Florenz zu einer Handelsmacht aufstieg Quelle: Wikipedia. Seiten: 26. Nicht dargestellt. Kapitel: Bankier, Claus Friedrich Holtmann, Bankkaufmann, Sparkassenkaufmann, Bankbetriebswirt, Kassierer. Auszug: Bankier (aus dem französischen Banquier) oder Privatbankier, veraltet auch Geldhändler, ist ein Unternehmer des privaten Bankgewerbes, der mit eigenem Kapital, unbeschränkter Haftung und alleiniger Entscheidungsbefugnis Bankgeschäfte betreibt. Das Bankunternehmen eines oder mehrerer als Partner zusammengeschlossenen Bankiers ist in Form eines Einzelunternehmens oder einer Einzelfirma bzw. einer Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft organisiert. In Deutschland unterstehen Bankiers dem Kreditwesengesetz und benötigen eine schriftliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). In der Schweiz unterstehen Bankiers dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen und benötigen eine Bewilligung der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK). Der Begriff Bankier oder Privatbankier bezeichnet den Unternehmer, der mit eigenem Kapital, unbeschränkter Haftung und alleiniger Entscheidungsbefugnis Bankgeschäfte betreibt. Der Begriff Banker hingegen ist die umgangssprachliche Berufsbezeichnung eines Bankangestellten. Dieser ist im Gegensatz zum Bankier kein Unternehmer, sondern lediglich ein Organ, ein Direktions- oder ein Kadermitglied einer als Kapitalgesellschaft organisierten Bank. Der Begriff Privatbank ist sehr breit gefasst und bezieht sich meist auf eine als Kapitalgesellschaft organisierte Bank, die von einer wichtigen Aktionärsgruppe kontrolliert wird und in der Verwaltung von Privatvermögen tätig ist. In der Schweiz ist der Begriff Privatbankier durch eine Kollektivmarke geschützt, die im Namen der Vereinigung Schweizerischer Privatbankiers beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum hinterlegt ist. Der Gebrauch dieser Marke ist den Mitgliedern dieser Vereinigung sowie anderen Banken vorbehalten, die als Einzelfirma bzw. Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft organisiert sind. Die Privatbankiers stellen die älteste Unternehmensform im Bankwesen dar. Ihre Ursprünge reichen bis ins 13. Jahrhundert, als Florenz zu einer Handelsmacht aufstieg<