ISBN: 9783832482688
Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Die Kreditwirtschaft gilt als Schlüsselbranche der Wirtschaft. Kreditinstitute werden unter Hinzuziehung weiterer Kapitalgeber /-nehmer allgemein auch als F… Mehr…
Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Die Kreditwirtschaft gilt als Schlüsselbranche der Wirtschaft. Kreditinstitute werden unter Hinzuziehung weiterer Kapitalgeber /-nehmer allgemein auch als Finanz-intermediäre bezeichnet. In diesem Zusammenhang werden die Begriffe Bank / Sparkasse synonym mit dem Begriff Finanzintermediäre gleichgesetzt. Originäre Funktionen der Kreditinstitute sind die Losgrößen- und Fristentransformation, d.h. Finanzintermediäre insgesamt nehmen regelmäßig von sehr vielen Einlegern Depositen geringer Höhe mit kurzen Kündigungsfristen entgegen und reichen diese im Gegenzug in größeren Beträgen mit längeren Laufzeiten an Kunden mit Geldbedarf in Form von Krediten heraus. Aus dieser Aktivität erwachsen vielfältige Risiken (siehe dazu 2.3.1ff.), die die Liquidität und Solvenz der Bank bedrohen können. Um einer Übernahme zu hoher Risiken und Gefährdung der eigenen Solvenz vorzubeugen, wurde frühzeitig die Notwendigkeit von Regulierungsinstrumenten erkannt. Bereits Ende des 19. Jahrhunderts gab es erste Ansätze, das Bankensystem durch Formulierung von Handlungsmaximen zu stabilisieren. Naturgemäß wurde die Forderung nach Bankenregulierung immer dann laut, wenn es zu spektakulären Bankenzusammenbrüchen gekommen war. So in Folge der Weltwirtschaftskrise im Jahre 1931. Aus dieser Zeit stammt der Vorläufer des heutigen Gesetzestextes der Bankenregulierung, das Kreditwesengesetz (KWG). Im Zuge der Internationalisierung der Finanzbranche und des europäischen Integrationsprozesses verloren die Regulierungsinstanzen der Mitgliedstaaten (in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)) in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich an eigener Regulierungskompetenz zugunsten einer Stärkung der Europäischen Union sowie der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) mit Sitz in Basel. Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht wurde 1974 vor dem Hintergrund der Instabilitäten der Finanzmärkte während der Ölkrise von den Präsidenten der Zentralbanken der G-10 Länder gegründet und untersteht der BIZ. Heute setzt er sich aus Vertretern der Bankenaufsichtsbehörden und Zentralbanken von 13 Ländern (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Niederlanden, Schweden, Schweiz, Spanien, USA und Vereinigtes Königreich) zusammen und erlässt als internationale Institution Empfehlungen für die Bankenaufsichten anderer Länder. Er tritt in der Regel alle 3 Monate in Basel zusammen. Primäres Ziel des Konsortiums ist es, die Harmonisierung der Bankenaufsicht auf internationaler Ebene voranzutreiben, einheitlichere Wettbewerbsbedingungen für Finanzinstitute zu schaffen und die Stabilität des Finanzsektors in den Volkswirtschaften sicherzustellen. Die Reformen und Vorgaben des Ausschusses werden mittels EU-Richtlinien in den einzelnen nationalen Aufsichtsrechten umgesetzt und sind von allen Institutionen zu beachten. Der Baseler Eigenkapitalakkord (Basel I), bereits 1988 verabschiedet - in Deutschland umgesetzt mit der IV. Novelle des KWG - verlangt seit 1992 von den Banken, die Höhe von Risiko-Aktiva (Kredite etc.) in einem gewissen Verhältnis zum haftenden Eigenkapital zu halten (Begrenzungsfunktion). Trotz mehrfacher Anpassungen an die aktuellen Bedingungen, erwies sich Basel I aufgrund der erheblichen Veränderungen an den Geld- und Kapitalmärkten als nicht mehr zeitgemäß. Demzufolge veröffentlichte der Baseler Ausschuss im Jahre 1999 einen neuen Eigenkapitalakkord, auch Basel II genannt. Basel II soll dem gestiegenen Risikogehalt der Kreditinstitute Rechnung tragen und einen wesentlichen Beitrag zu einer stabilen Zukunftsfähigkeit des internationalen Finanzsystems leisten. Anders als Basel I verlangt Basel II eine risikoorientierte Hinterlegung der Risiko-Aktiva mit Eigenkapital, welches umfangreiche Veränderungen nach sich ziehen wird. Da es (siehe Kapitel 2 und 4) einen direkten Zusammenhang zwischen der bankseitig notwendigen Eigenkapitalunterlegung und dem daraus abzuleitenden Fremdkapitalzins gibt, erwarten die deutschen Unternehmen, insbesondere der Mittelstand, dass sie nach der Umsetzung des Basel II Abkommens mit einer Kreditzinserhöhung konfrontiert werden. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen befürchten sie, dass es zukünftig zu erheblichen Liquiditätsengpässen kommen wird, da evtl. notwendige Kredite teurer werden bzw. ein Kreditengagement seitens der Kreditinstitute abgelehnt wird. Zielsetzung dieser Arbeit ist es, den Einfluss von Basel II auf die Konditionsgestaltung und Kreditvergabepolitik der Banken aufzuzeigen, sowie insbesondere die Auswirkungen auf die Finanzierung mittelständischer Unternehmen zu untersuchen und darzustellen. Dazu werden die Konsequenzen, die sich für mittelständische Unternehmen zukünftig ergeben herausgearbeitet und Handlungsempfehlungen zur Gegensteuerung und Optimierung unterbreitet. Um die Bedeutung und die Auswirkungen der neuen Eigenkapitalvereinbarung transparent zu machen, werden praxisnahe Beispielrechnungen durchgeführt. Im Rahmen eines 3-monatigen Praktikums bei der Sparkasse Soest wurde von dem Verfasser dieser Arbeit bezüglich des Ratings und der Bewertung von einzelnen Firmen ein Leitfaden für das Rating erarbeitet. Nach diesem Leitfaden kann sowohl der Kreditsachbearbeiter eine Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Unternehmers vornehmen sowie ein Unternehmer selbstanalytisch das Ratingverfahren durchführen. Der Leitfaden dient daher dem Unternehmen zur Selbsteinschätzung und zeigt Wege auf, an welchen Stellschrauben in der Unternehmensführung gedreht werden muss, um das eigene Rating aufgrund Basel II zu verbessern. Inhaltsverzeichnis: AbbildungsverzeichnisVI AbkürzungsverzeichnisVIII 1.Einleitung1 1.1Vorbemerkung / Ausgangslage1 1.2Zielsetzung der Arbeit4 1.3Kernaussage Kreditwesengesetz4 2.Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung - Basel II -5 2.1Hintergrund - Basel I5 2.2Basel II und die Ziele der Vereinbarung6 2.3Das Rahmenwerk - Die drei Säulen des neuen Baseler Akkords8 2.3.1Säule 1: Mindestkapitalanforderungen8 2.3.1.1Kreditrisiko9 2.3.1.1.1Standardansatz10 2.3.1.1.2IRB-Ansatz11 2.3.1.1.3Retail-Portfolio (Sonderregelung)13 2.3.1.2Operationelles Risiko14 2.3.1.3Marktrisiko16 2.3.2Säule 2: Aufsichtliches Überprüfungsverfahren17 2.3.3Säule 3: Marktdisziplin18 2.4Sicherheiten18 2.4.1Einfacher Ansatz20 2.4.2Umfassender Ansatz20 3.Die Bonitätsprüfung nach Basel II22 3.1Definition Rating22 3.2Externes Unternehmensrating23 3.3Internes Unternehmensrating25 3.4Aufbau und Inhalte eines internen Unternehmensratings25 4.Die Auswirkungen von Basel II auf den Mittelstand36 4.1Definition Mittelstand36 4.2Die Relevanz des Mittelstandes38 4.3Aktuelle Finanzierungssituation des Mittelstandes39 4.4Auswirkung auf die Konditionsgestaltung41 4.4.1Eigenkapitalkosten43 4.4.2Risikokosten44 4.4.3Betriebskosten45 4.4.4Refinanzierungskosten46 4.5Verbesserung der qualitativen Faktoren47 4.6Verbesserung der quantitativen Faktoren48 4.6.1Mobilisierung ungenutzter Finanzreserven49 4.6.1.1Effektives Debitorenmanagement49 4.6.1.2Einkaufscontrolling52 4.6.1.3Optimierung von Zahlungsfristen53 4.6.2Nutzung neuer Finanzierungsinstrumente54 4.6.2.1Eigenkapitalstärkung54 4.6.2.2Liquiditätsspielraum realisieren56 4.6.2.3Fremdkapitalalternativen61 4.6.2.4Mezzanine-Finanzierung63 5.Leitfaden und Handlungsrahmen für ein internes Unternehmensrating68 5.1Die Hebel und Schrauben eines Ratings69 5.1.1Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage70 5.1.1.1Kennzahlen70 5.1.1.2Trends erkennen70 5.1.1.3Plan Daten71 5.1.1.4Ist und Plan71 5.1.1.5Ertragslage72 5.1.1.6Finanzlage72 5.1.1.7Vermögenslage73 5.1.1.8Beispielunternehmen GmbH74 Die Wirkungen Der Neuen Eigenkapitalvereinbarung Für Banken (Basel : Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Die Kreditwirtschaft gilt als Schlüsselbranche der Wirtschaft. Kreditinstitute werden unter Hinzuziehung weiterer Kapitalgeber /-nehmer allgemein auch als Finanz-intermediäre bezeichnet. In diesem Zusammenhang werden die Begriffe Bank / Sparkasse synonym mit dem Begriff Finanzintermediäre gleichgesetzt. Originäre Funktionen der Kreditinstitute sind die Losgrößen- und Fristentransformation, d.h. Finanzintermediäre insgesamt nehmen regelmäßig von sehr vielen Einlegern Depositen geringer Höhe mit kurzen Kündigungsfristen entgegen und reichen diese im Gegenzug in größeren Beträgen mit längeren Laufzeiten an Kunden mit Geldbedarf in Form von Krediten heraus. Aus dieser Aktivität erwachsen vielfältige Risiken (siehe dazu 2.3.1ff.), die die Liquidität und Solvenz der Bank bedrohen können. Um einer Übernahme zu hoher Risiken und Gefährdung der eigenen Solvenz vorzubeugen, wurde frühzeitig die Notwendigkeit von Regulierungsinstrumenten erkannt. Bereits Ende des 19. Jahrhunderts gab es erste Ansätze, das Bankensystem durch Formulierung von Handlungsmaximen zu stabilisieren. Naturgemäß wurde die Forderung nach Bankenregulierung immer dann laut, wenn es zu spektakulären Bankenzusammenbrüchen gekommen war. So in Folge der Weltwirtschaftskrise im Jahre 1931. Aus dieser Zeit stammt der Vorläufer des heutigen Gesetzestextes der Bankenregulierung, das Kreditwesengesetz (KWG). Im Zuge der Internationalisierung der Finanzbranche und des europäischen Integrationsprozesses verloren die Regulierungsinstanzen der Mitgliedstaaten (in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)) in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich an eigener Regulierungskompetenz zugunsten einer Stärkung der Europäischen Union sowie der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) mit Sitz in Basel. Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht wurde 1974 vor dem Hintergrund der Instabilitäten der Finanzmärkte während der Ölkrise von den Präsidenten der Zentralbanken der G-10 Länder gegründet und untersteht der BIZ. Heute setzt er sich aus Vertretern der Bankenaufsichtsbehörden und Zentralbanken von 13 Ländern (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Niederlanden, Schweden, Schweiz, Spanien, USA und Vereinigtes Königreich) zusammen und erlässt als internationale Institution Empfehlungen für die Bankenaufsichten anderer Länder. Er tritt in der Regel alle 3 Monate in Basel zusammen. Primäres Ziel des Konsortiums ist es, die Harmonisierung der Bankenaufsicht auf internationaler Ebene voranzutreiben, einheitlichere Wettbewerbsbedingungen für Finanzinstitute zu schaffen und die Stabilität des Finanzsektors in den Volkswirtschaften sicherzustellen. Die Reformen und Vorgaben des Ausschusses werden mittels EU-Richtlinien in den einzelnen nationalen Aufsichtsrechten umgesetzt und sind von allen Institutionen zu beachten. Der Baseler Eigenkapitalakkord (Basel I), bereits 1988 verabschiedet - in Deutschland umgesetzt mit der IV. Novelle des KWG - verlangt seit 1992 von den Banken, die Höhe von Risiko-Aktiva (Kredite etc.) in einem gewissen Verhältnis zum haftenden Eigenkapital zu halten (Begrenzungsfunktion). Trotz mehrfacher Anpassungen an die aktuellen Bedingungen, erwies sich Basel I aufgrund der erheblichen Veränderungen an den Geld- und Kapitalmärkten als nicht mehr zeitgemäß. Demzufolge veröffentlichte der Baseler Ausschuss im Jahre 1999 einen neuen Eigenkapitalakkord, auch Basel II genannt. Basel II soll dem gestiegenen Risikogehalt der Kreditinstitute Rechnung tragen und einen wesentlichen Beitrag zu einer stabilen Zukunftsfähigkeit des internationalen Finanzsystems leisten. Anders als Basel I verlangt Basel II eine risikoorientierte Hinterlegung der Risiko-Aktiva mit Eigenkapital, welches umfangreiche Veränderungen nach sich ziehen wird. Da es (siehe Kapitel 2 und 4) einen direkten Zusammenhang zwischen der bankseitig notwendigen Eigenkapitalunterlegung und dem daraus abzuleitenden Fremdkapitalzins gibt, erwarten die deutschen Unternehmen, insbesondere der Mittelstand, dass sie nach der Umsetzung des Basel II Abkommens mit einer Kreditzinserhöhung konfrontiert werden. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen befürchten sie, dass es zukünftig zu erheblichen Liquiditätsengpässen kommen wird, da evtl. notwendige Kredite teurer werden bzw. ein Kreditengagement seitens der Kreditinstitute abgelehnt wird. Zielsetzung dieser Arbeit ist es, den Einfluss von Basel II auf die Konditionsgestaltung und Kreditvergabepolitik der Banken aufzuzeigen, sowie insbesondere die Auswirkungen auf die Finanzierung mittelständischer Unternehmen zu untersuchen und darzustellen. Dazu werden die Konsequenzen, die sich für mittelständische Unternehmen zukünftig ergeben herausgearbeitet und Handlungsempfehlungen zur Gegensteuerung und Optimierung unterbreitet. Um die Bedeutung und die Auswirkungen der neuen Eigenkapitalvereinbarung transparent zu machen, werden praxisnahe Beispielrechnungen durchgeführt. Im Rahmen eines 3-monatigen Praktikums bei der Sparkasse Soest wurde von dem Verfasser dieser Arbeit bezüglich des Ratings und der Bewertung von einzelnen Firmen ein Leitfaden für das Rating erarbeitet. Nach diesem Leitfaden kann sowohl der Kreditsachbearbeiter eine Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Unternehmers vornehmen sowie ein Unternehmer selbstanalytisch das Ratingverfahren durchführen. Der Leitfaden dient daher dem Unternehmen zur Selbsteinschätzung und zeigt Wege auf, an welchen Stellschrauben in der Unternehmensführung gedreht werden muss, um das eigene Rating aufgrund Basel II zu verbessern. Inhaltsverzeichnis: AbbildungsverzeichnisVI AbkürzungsverzeichnisVIII 1.Einleitung1 1.1Vorbemerkung / Ausgangslage1 1.2Zielsetzung der Arbeit4 1.3Kernaussage Kreditwesengesetz4 2.Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung - Basel II -5 2.1Hintergrund - Basel I5 2.2Basel II und die Ziele der Vereinbarung6 2.3Das Rahmenwerk - Die drei Säulen des neuen Baseler Akkords8 2.3.1Säule 1: Mindestkapitalanforderungen8 2.3.1.1Kreditrisiko9 2.3.1.1.1Standardansatz10 2.3.1.1.2IRB-Ansatz11 2.3.1.1.3Retail-Portfolio (Sonderregelung)13 2.3.1.2Operationelles Risiko14 2.3.1.3Marktrisiko16 2.3.2Säule 2: Aufsichtliches Überprüfungsverfahren17 2.3.3Säule 3: Marktdisziplin18 2.4Sicherheiten18 2.4.1Einfacher Ansatz20 2.4.2Umfassender Ansatz20 3.Die Bonitätsprüfung nach Basel II22 3.1Definition Rating22 3.2Externes Unternehmensrating23 3.3Internes Unternehmensrating25 3.4Aufbau und Inhalte eines internen Unternehmensratings25 4.Die Auswirkungen von Basel II auf den Mittelstand36 4.1Definition Mittelstand36 4.2Die Relevanz des Mittelstandes38 4.3Aktuelle Finanzierungssituation des Mittelstandes39 4.4Auswirkung auf die Konditionsgestaltung41 4.4.1Eigenkapitalkosten43 4.4.2Risikokosten44 4.4.3Bet, Diplomica Verlag<
Rheinberg-Buch.de Versandkosten:Sofort lieferbar, DE. (EUR 0.00) Details... |
ISBN: 9783832482688
Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Die Kreditwirtschaft gilt als Schlüsselbranche der Wirtschaft. Kreditinstitute werden unter Hinzuziehung weiterer Kapitalgeber /-nehmer allgemein auch als F… Mehr…
Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Die Kreditwirtschaft gilt als Schlüsselbranche der Wirtschaft. Kreditinstitute werden unter Hinzuziehung weiterer Kapitalgeber /-nehmer allgemein auch als Finanz-intermediäre bezeichnet. In diesem Zusammenhang werden die Begriffe Bank / Sparkasse synonym mit dem Begriff Finanzintermediäre gleichgesetzt. Originäre Funktionen der Kreditinstitute sind die Losgrößen- und Fristentransformation, d.h. Finanzintermediäre insgesamt nehmen regelmäßig von sehr vielen Einlegern Depositen geringer Höhe mit kurzen Kündigungsfristen entgegen und reichen diese im Gegenzug in größeren Beträgen mit längeren Laufzeiten an Kunden mit Geldbedarf in Form von Krediten heraus. Aus dieser Aktivität erwachsen vielfältige Risiken (siehe dazu 2.3.1ff.), die die Liquidität und Solvenz der Bank bedrohen können. Um einer Übernahme zu hoher Risiken und Gefährdung der eigenen Solvenz vorzubeugen, wurde frühzeitig die Notwendigkeit von Regulierungsinstrumenten erkannt. Bereits Ende des 19. Jahrhunderts gab es erste Ansätze, das Bankensystem durch Formulierung von Handlungsmaximen zu stabilisieren. Naturgemäß wurde die Forderung nach Bankenregulierung immer dann laut, wenn es zu spektakulären Bankenzusammenbrüchen gekommen war. So in Folge der Weltwirtschaftskrise im Jahre 1931. Aus dieser Zeit stammt der Vorläufer des heutigen Gesetzestextes der Bankenregulierung, das Kreditwesengesetz (KWG). Im Zuge der Internationalisierung der Finanzbranche und des europäischen Integrationsprozesses verloren die Regulierungsinstanzen der Mitgliedstaaten (in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)) in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich an eigener Regulierungskompetenz zugunsten einer Stärkung der Europäischen Union sowie der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) mit Sitz in Basel. Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht wurde 1974 vor dem Hintergrund der Instabilitäten der Finanzmärkte während der Ölkrise von den Präsidenten der Zentralbanken der G-10 Länder gegründet und untersteht der BIZ. Heute setzt er sich aus Vertretern der Bankenaufsichtsbehörden und Zentralbanken von 13 Ländern (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Niederlanden, Schweden, Schweiz, Spanien, USA und Vereinigtes Königreich) zusammen und erlässt als internationale Institution Empfehlungen für die Bankenaufsichten anderer Länder. Er tritt in der Regel alle 3 Monate in Basel zusammen. Primäres Ziel des Konsortiums ist es, die Harmonisierung der Bankenaufsicht auf internationaler Ebene voranzutreiben, einheitlichere Wettbewerbsbedingungen für Finanzinstitute zu schaffen und die Stabilität des Finanzsektors in den Volkswirtschaften sicherzustellen. Die Reformen und Vorgaben des Ausschusses werden mittels EU-Richtlinien in den einzelnen nationalen Aufsichtsrechten umgesetzt und sind von allen Institutionen zu beachten. Der Baseler Eigenkapitalakkord (Basel I), bereits 1988 verabschiedet - in Deutschland umgesetzt mit der IV. Novelle des KWG - verlangt seit 1992 von den Banken, die Höhe von Risiko-Aktiva (Kredite etc.) in einem gewissen Verhältnis zum haftenden Eigenkapital zu halten (Begrenzungsfunktion). Trotz mehrfacher Anpassungen an die aktuellen Bedingungen, erwies sich Basel I aufgrund der erheblichen Veränderungen an den Geld- und Kapitalmärkten als nicht mehr zeitgemäß. Demzufolge veröffentlichte der Baseler Ausschuss im Jahre 1999 einen neuen Eigenkapitalakkord, auch Basel II genannt. Basel II soll dem gestiegenen Risikogehalt der Kreditinstitute Rechnung tragen und einen wesentlichen Beitrag zu einer stabilen Zukunftsfähigkeit des internationalen Finanzsystems leisten. Anders als Basel I verlangt Basel II eine risikoorientierte Hinterlegung der Risiko-Aktiva mit Eigenkapital, welches umfangreiche Veränderungen nach sich ziehen wird. Da es (siehe Kapitel 2 und 4) einen direkten Zusammenhang zwischen der bankseitig notwendigen Eigenkapitalunterlegung und dem daraus abzuleitenden Fremdkapitalzins gibt, erwarten die deutschen Unternehmen, insbesondere der Mittelstand, dass sie nach der Umsetzung des Basel II Abkommens mit einer Kreditzinserhöhung konfrontiert werden. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen befürchten sie, dass es zukünftig zu erheblichen Liquiditätsengpässen kommen wird, da evtl. notwendige Kredite teurer werden bzw. ein Kreditengagement seitens der Kreditinstitute abgelehnt wird. Zielsetzung dieser Arbeit ist es, den Einfluss von Basel II auf die Konditionsgestaltung und Kreditvergabepolitik der Banken aufzuzeigen, sowie insbesondere die Auswirkungen auf die Finanzierung mittelständischer Unternehmen zu untersuchen und darzustellen. Dazu werden die Konsequenzen, die sich für mittelständische Unternehmen zukünftig ergeben herausgearbeitet und Handlungsempfehlungen zur Gegensteuerung und Optimierung unterbreitet. Um die Bedeutung und die Auswirkungen der neuen Eigenkapitalvereinbarung transparent zu machen, werden praxisnahe Beispielrechnungen durchgeführt. Im Rahmen eines 3-monatigen Praktikums bei der Sparkasse Soest wurde von dem Verfasser dieser Arbeit bezüglich des Ratings und der Bewertung von einzelnen Firmen ein Leitfaden für das Rating erarbeitet. Nach diesem Leitfaden kann sowohl der Kreditsachbearbeiter eine Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Unternehmers vornehmen sowie ein Unternehmer selbstanalytisch das Ratingverfahren durchführen. Der Leitfaden dient daher dem Unternehmen zur Selbsteinschätzung und zeigt Wege auf, an welchen Stellschrauben in der Unternehmensführung gedreht werden muss, um das eigene Rating aufgrund Basel II zu verbessern. Inhaltsverzeichnis: AbbildungsverzeichnisVI AbkürzungsverzeichnisVIII 1.Einleitung1 1.1Vorbemerkung / Ausgangslage1 1.2Zielsetzung der Arbeit4 1.3Kernaussage Kreditwesengesetz4 2.Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung - Basel II -5 2.1Hintergrund - Basel I5 2.2Basel II und die Ziele der Vereinbarung6 2.3Das Rahmenwerk - Die drei Säulen des neuen Baseler Akkords8 2.3.1Säule 1: Mindestkapitalanforderungen8 2.3.1.1Kreditrisiko9 2.3.1.1.1Standardansatz10 2.3.1.1.2IRB-Ansatz11 2.3.1.1.3Retail-Portfolio (Sonderregelung)13 2.3.1.2Operationelles Risiko14 2.3.1.3Marktrisiko16 2.3.2Säule 2: Aufsichtliches Überprüfungsverfahren17 2.3.3Säule 3: Marktdisziplin18 2.4Sicherheiten18 2.4.1Einfacher Ansatz20 2.4.2Umfassender Ansatz20 3.Die Bonitätsprüfung nach Basel II22 3.1Definition Rating22 3.2Externes Unternehmensrating23 3.3Internes Unternehmensrating25 3.4Aufbau und Inhalte eines internen Unternehmensratings25 4.Die Auswirkungen von Basel II auf den Mittelstand36 4.1Definition Mittelstand36 4.2Die Relevanz des Mittelstandes38 4.3Aktuelle Finanzierungssituation des Mittelstandes39 4.4Auswirkung auf die Konditionsgestaltung41 4.4.1Eigenkapitalkosten43 4.4.2Risikokosten44 4.4.3Betriebskosten45 4.4.4Refinanzierungskosten46 4.5Verbesserung der qualitativen Faktoren47 4.6Verbesserung der quantitativen Faktoren48 4.6.1Mobilisierung ungenutzter Finanzreserven49 4.6.1.1Effektives Debitorenmanagement49 4.6.1.2Einkaufscontrolling52 4.6.1.3Optimierung von Zahlungsfristen53 4.6.2Nutzung neuer Finanzierungsinstrumente54 4.6.2.1Eigenkapitalstärkung54 4.6.2.2Liquiditätsspielraum realisieren56 4.6.2.3Fremdkapitalalternativen61 4.6.2.4Mezzanine-Finanzierung63 5.Leitfaden und Handlungsrahmen für ein internes Unternehmensrating68 5.1Die Hebel und Schrauben eines Ratings69 5.1.1Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage70 5.1.1.1Kennzahlen70 5.1.1.2Trends erkennen70 5.1.1.3Plan Daten71 5.1.1.4Ist und Plan71 5.1.1.5Ertragslage72 5.1.1.6Finanzlage72 5.1.1.7Vermögenslage73 5.1.1.8Beispielunternehmen GmbH74 Die Wirkungen Der Neuen Eigenkapitalvereinbarung Für Banken (Basel : Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Die Kreditwirtschaft gilt als Schlüsselbranche der Wirtschaft. Kreditinstitute werden unter Hinzuziehung weiterer Kapitalgeber /-nehmer allgemein auch als Finanz-intermediäre bezeichnet. In diesem Zusammenhang werden die Begriffe Bank / Sparkasse synonym mit dem Begriff Finanzintermediäre gleichgesetzt. Originäre Funktionen der Kreditinstitute sind die Losgrößen- und Fristentransformation, d.h. Finanzintermediäre insgesamt nehmen regelmäßig von sehr vielen Einlegern Depositen geringer Höhe mit kurzen Kündigungsfristen entgegen und reichen diese im Gegenzug in größeren Beträgen mit längeren Laufzeiten an Kunden mit Geldbedarf in Form von Krediten heraus. Aus dieser Aktivität erwachsen vielfältige Risiken (siehe dazu 2.3.1ff.), die die Liquidität und Solvenz der Bank bedrohen können. Um einer Übernahme zu hoher Risiken und Gefährdung der eigenen Solvenz vorzubeugen, wurde frühzeitig die Notwendigkeit von Regulierungsinstrumenten erkannt. Bereits Ende des 19. Jahrhunderts gab es erste Ansätze, das Bankensystem durch Formulierung von Handlungsmaximen zu stabilisieren. Naturgemäß wurde die Forderung nach Bankenregulierung immer dann laut, wenn es zu spektakulären Bankenzusammenbrüchen gekommen war. So in Folge der Weltwirtschaftskrise im Jahre 1931. Aus dieser Zeit stammt der Vorläufer des heutigen Gesetzestextes der Bankenregulierung, das Kreditwesengesetz (KWG). Im Zuge der Internationalisierung der Finanzbranche und des europäischen Integrationsprozesses verloren die Regulierungsinstanzen der Mitgliedstaaten (in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)) in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich an eigener Regulierungskompetenz zugunsten einer Stärkung der Europäischen Union sowie der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) mit Sitz in Basel. Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht wurde 1974 vor dem Hintergrund der Instabilitäten der Finanzmärkte während der Ölkrise von den Präsidenten der Zentralbanken der G-10 Länder gegründet und untersteht der BIZ. Heute setzt er sich aus Vertretern der Bankenaufsichtsbehörden und Zentralbanken von 13 Ländern (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Niederlanden, Schweden, Schweiz, Spanien, USA und Vereinigtes Königreich) zusammen und erlässt als internationale Institution Empfehlungen für die Bankenaufsichten anderer Länder. Er tritt in der Regel alle 3 Monate in Basel zusammen. Primäres Ziel des Konsortiums ist es, die Harmonisierung der Bankenaufsicht auf internationaler Ebene voranzutreiben, einheitlichere Wettbewerbsbedingungen für Finanzinstitute zu schaffen und die Stabilität des Finanzsektors in den Volkswirtschaften sicherzustellen. Die Reformen und Vorgaben des Ausschusses werden mittels EU-Richtlinien in den einzelnen nationalen Aufsichtsrechten umgesetzt und sind von allen Institutionen zu beachten. Der Baseler Eigenkapitalakkord (Basel I), bereits 1988 verabschiedet - in Deutschland umgesetzt mit der IV. Novelle des KWG - verlangt seit 1992 von den Banken, die Höhe von Risiko-Aktiva (Kredite etc.) in einem gewissen Verhältnis zum haftenden Eigenkapital zu halten (Begrenzungsfunktion). Trotz mehrfacher Anpassungen an die aktuellen Bedingungen, erwies sich Basel I aufgrund der erheblichen Veränderungen an den Geld- und Kapitalmärkten als nicht mehr zeitgemäß. Demzufolge veröffentlichte der Baseler Ausschuss im Jahre 1999 einen neuen Eigenkapitalakkord, auch Basel II genannt. Basel II soll dem gestiegenen Risikogehalt der Kreditinstitute Rechnung tragen und einen wesentlichen Beitrag zu einer stabilen Zukunftsfähigkeit des internationalen Finanzsystems leisten. Anders als Basel I verlangt Basel II eine risikoorientierte Hinterlegung der Risiko-Aktiva mit Eigenkapital, welches umfangreiche Veränderungen nach sich ziehen wird. Da es (siehe Kapitel 2 und 4) einen direkten Zusammenhang zwischen der bankseitig notwendigen Eigenkapitalunterlegung und dem daraus abzuleitenden Fremdkapitalzins gibt, erwarten die deutschen Unternehmen, insbesondere der Mittelstand, dass sie nach der Umsetzung des Basel II Abkommens mit einer Kreditzinserhöhung konfrontiert werden. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen befürchten sie, dass es zukünftig zu erheblichen Liquiditätsengpässen kommen wird, da evtl. notwendige Kredite teurer werden bzw. ein Kreditengagement seitens der Kreditinstitute abgelehnt wird. Zielsetzung dieser Arbeit ist es, den Einfluss von Basel II auf die Konditionsgestaltung und Kreditvergabepolitik der Banken aufzuzeigen, sowie insbesondere die Auswirkungen auf die Finanzierung mittelständischer Unternehmen zu untersuchen und darzustellen. Dazu werden die Konsequenzen, die sich für mittelständische Unternehmen zukünftig ergeben herausgearbeitet und Handlungsempfehlungen zur Gegensteuerung und Optimierung unterbreitet. Um die Bedeutung und die Auswirkungen der neuen Eigenkapitalvereinbarung transparent zu machen, werden praxisnahe Beispielrechnungen durchgeführt. Im Rahmen eines 3-monatigen Praktikums bei der Sparkasse Soest wurde von dem Verfasser dieser Arbeit bezüglich des Ratings und der Bewertung von einzelnen Firmen ein Leitfaden für das Rating erarbeitet. Nach diesem Leitfaden kann sowohl der Kreditsachbearbeiter eine Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Unternehmers vornehmen sowie ein Unternehmer selbstanalytisch das Ratingverfahren durchführen. Der Leitfaden dient daher dem Unternehmen zur Selbsteinschätzung und zeigt Wege auf, an welchen Stellschrauben in der Unternehmensführung gedreht werden muss, um das eigene Rating aufgrund Basel II zu verbessern. Inhaltsverzeichnis: AbbildungsverzeichnisVI AbkürzungsverzeichnisVIII 1.Einleitung1 1.1Vorbemerkung / Ausgangslage1 1.2Zielsetzung der Arbeit4 1.3Kernaussage Kreditwesengesetz4 2.Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung - Basel II -5 2.1Hintergrund - Basel I5 2.2Basel II und die Ziele der Vereinbarung6 2.3Das Rahmenwerk - Die drei Säulen des neuen Baseler Akkords8 2.3.1Säule 1: Mindestkapitalanforderungen8 2.3.1.1Kreditrisiko9 2.3.1.1.1Standardansatz10 2.3.1.1.2IRB-Ansatz11 2.3.1.1.3Retail-Portfolio (Sonderregelung)13 2.3.1.2Operationelles Risiko14 2.3.1.3Marktrisiko16 2.3.2Säule 2: Aufsichtliches Überprüfungsverfahren17 2.3.3Säule 3: Marktdisziplin18 2.4Sicherheiten18 2.4.1Einfacher Ansatz20 2.4.2Umfassender Ansatz20 3.Die Bonitätsprüfung nach Basel II22 3.1Definition Rating22 3.2Externes Unternehmensrating23 3.3Internes Unternehmensrating25 3.4Aufbau und Inhalte eines internen Unternehmensratings25 4.Die Auswirkungen von Basel II auf den Mittelstand36 4.1Definition Mittelstand36 4.2Die Relevanz des Mittelstandes38 4.3Aktuelle Finanzierungssituation des Mittelstandes39 4.4Auswirkung auf die Konditionsgestaltung41 4.4.1Eigenkapitalkosten43 4.4.2Risikoko, Diplomica Verlag<
Rheinberg-Buch.de Versandkosten:Sofort lieferbar, Lieferung nach DE. (EUR 0.00) Details... |
Die Wirkungen der neuen Eigenkapitalvereinbarung für Banken (Basel II) auf die Finanzierung mittelständischer Unternehmen - neues Buch
ISBN: 9783832482688
Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Die Kreditwirtschaft gilt als Schlüsselbranche der Wirtschaft. Kreditinstitute werden unter Hinzuziehung weiterer Kapitalgeber /-nehmer allgemein auch als F… Mehr…
Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Die Kreditwirtschaft gilt als Schlüsselbranche der Wirtschaft. Kreditinstitute werden unter Hinzuziehung weiterer Kapitalgeber /-nehmer allgemein auch als Finanz-intermediäre bezeichnet. In diesem Zusammenhang werden die Begriffe Bank / Sparkasse synonym mit dem Begriff Finanzintermediäre gleichgesetzt. Originäre Funktionen der Kreditinstitute sind die Losgrößen- und Fristentransformation, d.h. Finanzintermediäre insgesamt nehmen regelmäßig von sehr vielen Einlegern Depositen geringer Höhe mit kurzen Kündigungsfristen entgegen und reichen diese im Gegenzug in größeren Beträgen mit längeren Laufzeiten an Kunden mit Geldbedarf in Form von Krediten heraus. Aus dieser Aktivität erwachsen vielfältige Risiken (siehe dazu 2.3.1ff.), die die Liquidität und Solvenz der Bank bedrohen können. Um einer Übernahme zu hoher Risiken und Gefährdung der eigenen Solvenz vorzubeugen, wurde frühzeitig die Notwendigkeit von Regulierungsinstrumenten erkannt. Bereits Ende des 19. Jahrhunderts gab es erste Ansätze, das Bankensystem durch Formulierung von Handlungsmaximen zu stabilisieren. Naturgemäß wurde die Forderung nach Bankenregulierung immer dann laut, wenn es zu spektakulären Bankenzusammenbrüchen gekommen war. So in Folge der Weltwirtschaftskrise im Jahre 1931. Aus dieser Zeit stammt der Vorläufer des heutigen Gesetzestextes der Bankenregulierung, das Kreditwesengesetz (KWG). Im Zuge der Internationalisierung der Finanzbranche und des europäischen Integrationsprozesses verloren die Regulierungsinstanzen der Mitgliedstaaten (in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)) in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich an eigener Regulierungskompetenz zugunsten einer Stärkung der Europäischen Union sowie der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) mit Sitz in Basel. Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht wurde 1974 vor dem Hintergrund der Instabilitäten der Finanzmärkte während der Ölkrise von den Präsidenten der Zentralbanken der G-10 Länder gegründet und untersteht der BIZ. Heute setzt er sich aus Vertretern der Bankenaufsichtsbehörden und Zentralbanken von 13 Ländern (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Niederlanden, Schweden, Schweiz, Spanien, USA und Vereinigtes Königreich) zusammen und erlässt als internationale Institution Empfehlungen für die Bankenaufsichten anderer Länder. Er tritt in der Regel alle 3 Monate in Basel zusammen. Primäres Ziel des Konsortiums ist es, die Harmonisierung der Bankenaufsicht auf internationaler Ebene voranzutreiben, einheitlichere Wettbewerbsbedingungen für Finanzinstitute zu schaffen und die Stabilität des Finanzsektors in den Volkswirtschaften sicherzustellen. Die Reformen und Vorgaben des Ausschusses werden mittels EU-Richtlinien in den einzelnen nationalen Aufsichtsrechten umgesetzt und sind von allen Institutionen zu beachten. Der Baseler Eigenkapitalakkord (Basel I), bereits 1988 verabschiedet - in Deutschland umgesetzt mit der IV. Novelle des KWG - verlangt seit 1992 von den Banken, die Höhe von Risiko-Aktiva (Kredite etc.) in einem gewissen Verhältnis zum haftenden Eigenkapital zu halten (Begrenzungsfunktion). Trotz mehrfacher Anpassungen an die aktuellen Bedingungen, erwies sich Basel I aufgrund der erheblichen Veränderungen an den Geld- und Kapitalmärkten als nicht mehr zeitgemäß. Demzufolge veröffentlichte der Baseler Ausschuss im Jahre 1999 einen neuen Eigenkapitalakkord, auch Basel II genannt. Basel II soll dem gestiegenen Risikogehalt der Kreditinstitute Rechnung tragen und einen wesentlichen Beitrag zu einer stabilen Zukunftsfähigkeit des internationalen Finanzsystems leisten. Anders als Basel I verlangt Basel II eine risikoorientierte Hinterlegung der Risiko-Aktiva mit Eigenkapital, welches umfangreiche Veränderungen nach sich ziehen wird. Da es (siehe Kapitel 2 und 4) einen direkten Zusammenhang zwischen der bankseitig notwendigen Eigenkapitalunterlegung und dem daraus abzuleitenden Fremdkapitalzins gibt, erwarten die deutschen Unternehmen, insbesondere der Mittelstand, dass sie nach der Umsetzung des Basel II Abkommens mit einer Kreditzinserhöhung konfrontiert werden. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen befürchten sie, dass es zukünftig zu erheblichen Liquiditätsengpässen kommen wird, da evtl. notwendige Kredite teurer werden bzw. ein Kreditengagement seitens der Kreditinstitute abgelehnt wird. Zielsetzung dieser Arbeit ist es, den Einfluss von Basel II auf die Konditionsgestaltung und Kreditvergabepolitik der Banken aufzuzeigen, sowie insbesondere die Auswirkungen auf die Finanzierung mittelständischer Unternehmen zu untersuchen und darzustellen. Dazu werden die Konsequenzen, die sich für mittelständische Unternehmen zukünftig ergeben herausgearbeitet und Handlungsempfehlungen zur Gegensteuerung und Optimierung unterbreitet. Um die Bedeutung und die Auswirkungen der neuen Eigenkapitalvereinbarung transparent zu machen, werden praxisnahe Beispielrechnungen durchgeführt. Im Rahmen eines 3-monatigen Praktikums bei der Sparkasse Soest wurde von dem Verfasser dieser Arbeit bezüglich des Ratings und der Bewertung von einzelnen Firmen ein Leitfaden für das Rating erarbeitet. Nach diesem Leitfaden kann sowohl der Kreditsachbearbeiter eine Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Unternehmers vornehmen sowie ein Unternehmer selbstanalytisch das Ratingverfahren durchführen. Der Leitfaden dient daher dem Unternehmen zur Selbsteinschätzung und zeigt Wege auf, an welchen Stellschrauben in der Unternehmensführung gedreht werden muss, um das eigene Rating aufgrund Basel II zu verbessern. Inhaltsverzeichnis: AbbildungsverzeichnisVI AbkürzungsverzeichnisVIII 1.Einleitung1 1.1Vorbemerkung / Ausgangslage1 1.2Zielsetzung der Arbeit4 1.3Kernaussage Kreditwesengesetz4 2.Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung - Basel II -5 2.1Hintergrund - Basel I5 2.2Basel II und die Ziele der Vereinbarung6 2.3Das Rahmenwerk - Die drei Säulen des neuen Baseler Akkords8 2.3.1Säule 1: Mindestkapitalanforderungen8 2.3.1.1Kreditrisiko9 2.3.1.1.1Standardansatz10 2.3.1.1.2IRB-Ansatz11 2.3.1.1.3Retail-Portfolio (Sonderregelung)13 2.3.1.2Operationelles Risiko14 2.3.1.3Marktrisiko16 2.3.2Säule 2: Aufsichtliches Überprüfungsverfahren17 2.3.3Säule 3: Marktdisziplin18 2.4Sicherheiten18 2.4.1Einfacher Ansatz20 2.4.2Umfassender Ansatz20 3.Die Bonitätsprüfung nach Basel II22 3.1Definition Rating22 3.2Externes Unternehmensrating23 3.3Internes Unternehmensrating25 3.4Aufbau und Inhalte eines internen Unternehmensratings25 4.Die Auswirkungen von Basel II auf den Mittelstand36 4.1Definition Mittelstand36 4.2Die Relevanz des Mittelstandes38 4.3Aktuelle Finanzierungssituation des Mittelstandes39 4.4Auswirkung auf die Konditionsgestaltung41 4.4.1Eigenkapitalkosten43 4.4.2Risikokosten44 4.4.3Betriebskosten45 4.4.4Refinanzierungskosten46 4.5Verbesserung der qualitativen Faktoren47 4.6Verbesserung der quantitativen Faktoren48 4.6.1Mobilisierung ungenutzter Finanzreserven49 4.6.1.1Effektives Debitorenmanagement49 4.6.1.2Einkaufscontrolling52 4.6.1.3Optimierung von Zahlungsfristen53 4.6.2Nutzung neuer Finanzierungsinstrumente54 4.6.2.1Eigenkapitalstärkung54 4.6.2.2Liquiditätsspielraum realisieren56 4.6.2.3Fremdkapitalalternativen61 4.6.2.4Mezzanine-Finanzierung63 5.Leitfaden und Handlungsrahmen für ein internes Unternehmensrating68 5.1Die Hebel und Schrauben eines Ratings69 5.1.1Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage70 5.1.1.1Kennzahlen70 5.1.1.2Trends erkennen70 5.1.1.3Plan Daten71 5.1.1.4Ist und Plan71 5.1.1.5Ertragslage72 5.1.1.6Finanzlage72 5.1.1.7Vermögenslage73 5.1.1.8Beispielunternehmen GmbH74 Die Wirkungen der neuen Eigenkapitalvereinbarung für Banken (Basel II) auf die Finanzierung mittelständischer Unternehmen: Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Die Kreditwirtschaft gilt als Schlüsselbranche der Wirtschaft. Kreditinstitute werden unter Hinzuziehung weiterer Kapitalgeber /-nehmer allgemein auch als Finanz-intermediäre bezeichnet. In diesem Zusammenhang werden die Begriffe Bank / Sparkasse synonym mit dem Begriff Finanzintermediäre gleichgesetzt. Originäre Funktionen der Kreditinstitute sind die Losgrößen- und Fristentransformation, d.h. Finanzintermediäre insgesamt nehmen regelmäßig von sehr vielen Einlegern Depositen geringer Höhe mit kurzen Kündigungsfristen entgegen und reichen diese im Gegenzug in größeren Beträgen mit längeren Laufzeiten an Kunden mit Geldbedarf in Form von Krediten heraus. Aus dieser Aktivität erwachsen vielfältige Risiken (siehe dazu 2.3.1ff.), die die Liquidität und Solvenz der Bank bedrohen können. Um einer Übernahme zu hoher Risiken und Gefährdung der eigenen Solvenz vorzubeugen, wurde frühzeitig die Notwendigkeit von Regulierungsinstrumenten erkannt. Bereits Ende des 19. Jahrhunderts gab es erste Ansätze, das Bankensystem durch Formulierung von Handlungsmaximen zu stabilisieren. Naturgemäß wurde die Forderung nach Bankenregulierung immer dann laut, wenn es zu spektakulären Bankenzusammenbrüchen gekommen war. So in Folge der Weltwirtschaftskrise im Jahre 1931. Aus dieser Zeit stammt der Vorläufer des heutigen Gesetzestextes der Bankenregulierung, das Kreditwesengesetz (KWG). Im Zuge der Internationalisierung der Finanzbranche und des europäischen Integrationsprozesses verloren die Regulierungsinstanzen der Mitgliedstaaten (in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)) in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich an eigener Regulierungskompetenz zugunsten einer Stärkung der Europäischen Union sowie der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) mit Sitz in Basel. Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht wurde 1974 vor dem Hintergrund der Instabilitäten der Finanzmärkte während der Ölkrise von den Präsidenten der Zentralbanken der G-10 Länder gegründet und untersteht der BIZ. Heute setzt er sich aus Vertretern der Bankenaufsichtsbehörden und Zentralbanken von 13 Ländern (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Niederlanden, Schweden, Schweiz, Spanien, USA und Vereinigtes Königreich) zusammen und erlässt als internationale Institution Empfehlungen für die Bankenaufsichten anderer Länder. Er tritt in der Regel alle 3 Monate in Basel zusammen. Primäres Ziel des Konsortiums ist es, die Harmonisierung der Bankenaufsicht auf internationaler Ebene voranzutreiben, einheitlichere Wettbewerbsbedingungen für Finanzinstitute zu schaffen und die Stabilität des Finanzsektors in den Volkswirtschaften sicherzustellen. Die Reformen und Vorgaben des Ausschusses werden mittels EU-Richtlinien in den einzelnen nationalen Aufsichtsrechten umgesetzt und sind von allen Institutionen zu beachten. Der Baseler Eigenkapitalakkord (Basel I), bereits 1988 verabschiedet - in Deutschland umgesetzt mit der IV. Novelle des KWG - verlangt seit 1992 von den Banken, die Höhe von Risiko-Aktiva (Kredite etc.) in einem gewissen Verhältnis zum haftenden Eigenkapital zu halten (Begrenzungsfunktion). Trotz mehrfacher Anpassungen an die aktuellen Bedingungen, erwies sich Basel I aufgrund der erheblichen Veränderungen an den Geld- und Kapitalmärkten als nicht mehr zeitgemäß. Demzufolge veröffentlichte der Baseler Ausschuss im Jahre 1999 einen neuen Eigenkapitalakkord, auch Basel II genannt. Basel II soll dem gestiegenen Risikogehalt der Kreditinstitute Rechnung tragen und einen wesentlichen Beitrag zu einer stabilen Zukunftsfähigkeit des internationalen Finanzsystems leisten. Anders als Basel I verlangt Basel II eine risikoorientierte Hinterlegung der Risiko-Aktiva mit Eigenkapital, welches umfangreiche Veränderungen nach sich ziehen wird. Da es (siehe Kapitel 2 und 4) einen direkten Zusammenhang zwischen der bankseitig notwendigen Eigenkapitalunterlegung und dem daraus abzuleitenden Fremdkapitalzins gibt, erwarten die deutschen Unternehmen, insbesondere der Mittelstand, dass sie nach der Umsetzung des Basel II Abkommens mit einer Kreditzinserhöhung konfrontiert werden. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen befürchten sie, dass es zukünftig zu erheblichen Liquiditätsengpässen kommen wird, da evtl. notwendige Kredite teurer werden bzw. ein Kreditengagement seitens der Kreditinstitute abgelehnt wird. Zielsetzung dieser Arbeit ist es, den Einfluss von Basel II auf die Konditionsgestaltung und Kreditvergabepolitik der Banken aufzuzeigen, sowie insbesondere die Auswirkungen auf die Finanzierung mittelständischer Unternehmen zu untersuchen und darzustellen. Dazu werden die Konsequenzen, die sich für mittelständische Unternehmen zukünftig ergeben herausgearbeitet und Handlungsempfehlungen zur Gegensteuerung und Optimierung unterbreitet. Um die Bedeutung und die Auswirkungen der neuen Eigenkapitalvereinbarung transparent zu machen, werden praxisnahe Beispielrechnungen durchgeführt. Im Rahmen eines 3-monatigen Praktikums bei der Sparkasse Soest wurde von dem Verfasser dieser Arbeit bezüglich des Ratings und der Bewertung von einzelnen Firmen ein Leitfaden für das Rating erarbeitet. Nach diesem Leitfaden kann sowohl der Kreditsachbearbeiter eine Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Unternehmers vornehmen sowie ein Unternehmer selbstanalytisch das Ratingverfahren durchführen. Der Leitfaden dient daher dem Unternehmen zur Selbsteinschätzung und zeigt Wege auf, an welchen Stellschrauben in der Unternehmensführung gedreht werden muss, um das eigene Rating aufgrund Basel II zu verbessern. Inhaltsverzeichnis: AbbildungsverzeichnisVI AbkürzungsverzeichnisVIII 1.Einleitung1 1.1Vorbemerkung / Ausgangslage1 1.2Zielsetzung der Arbeit4 1.3Kernaussage Kreditwesengesetz4 2.Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung - Basel II -5 2.1Hintergrund - Basel I5 2.2Basel II und die Ziele der Vereinbarung6 2.3Das Rahmenwerk - Die drei Säulen des neuen Baseler Akkords8 2.3.1Säule 1: Mindestkapitalanforderungen8 2.3.1.1Kreditrisiko9 2.3.1.1.1Standardansatz10 2.3.1.1.2IRB-Ansatz11 2.3.1.1.3Retail-Portfolio (Sonderregelung)13 2.3.1.2Operationelles Risiko14 2.3.1.3Marktrisiko16 2.3.2Säule 2: Aufsichtliches Überprüfungsverfahren17 2.3.3Säule 3: Marktdisziplin18 2.4Sicherheiten18 2.4.1Einfacher Ansatz20 2.4.2Umfassender Ansatz20 3.Die Bonitätsprüfung nach Basel II22 3.1Definition Rating22 3.2Externes Unternehmensrating23 3.3Internes Unternehmensrating25 3.4Aufbau und Inhalte eines internen Unternehmensratings25 4.Die Auswirkungen von Basel II auf den Mittelstand36 4.1Definition Mittelstand36 4.2Die Relevanz des Mittelstandes38, Diplomica Verlag<
Rheinberg-Buch.de Versandkosten:Ab 20¤ Versandkostenfrei in Deutschland, Sofort lieferbar, DE. (EUR 0.00) Details... |
Die Wirkungen der neuen Eigenkapitalvereinbarung für Banken (Basel II) auf die Finanzierung mittelständischer Unternehmen - neues Buch
ISBN: 9783832482688
Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Die Kreditwirtschaft gilt als Schlüsselbranche der Wirtschaft. Kreditinstitute werden unter Hinzuziehung weiterer Kapitalgeber /-nehmer allgemein auch als F… Mehr…
Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Die Kreditwirtschaft gilt als Schlüsselbranche der Wirtschaft. Kreditinstitute werden unter Hinzuziehung weiterer Kapitalgeber /-nehmer allgemein auch als Finanz-intermediäre bezeichnet. In diesem Zusammenhang werden die Begriffe Bank / Sparkasse synonym mit dem Begriff Finanzintermediäre gleichgesetzt. Originäre Funktionen der Kreditinstitute sind die Losgrößen- und Fristentransformation, d.h. Finanzintermediäre insgesamt nehmen regelmäßig von sehr vielen Einlegern Depositen geringer Höhe mit kurzen Kündigungsfristen entgegen und reichen diese im Gegenzug in größeren Beträgen mit längeren Laufzeiten an Kunden mit Geldbedarf in Form von Krediten heraus. Aus dieser Aktivität erwachsen vielfältige Risiken (siehe dazu 2.3.1ff.), die die Liquidität und Solvenz der Bank bedrohen können. Um einer Übernahme zu hoher Risiken und Gefährdung der eigenen Solvenz vorzubeugen, wurde frühzeitig die Notwendigkeit von Regulierungsinstrumenten erkannt. Bereits Ende des 19. Jahrhunderts gab es erste Ansätze, das Bankensystem durch Formulierung von Handlungsmaximen zu stabilisieren. Naturgemäß wurde die Forderung nach Bankenregulierung immer dann laut, wenn es zu spektakulären Bankenzusammenbrüchen gekommen war. So in Folge der Weltwirtschaftskrise im Jahre 1931. Aus dieser Zeit stammt der Vorläufer des heutigen Gesetzestextes der Bankenregulierung, das Kreditwesengesetz (KWG). Im Zuge der Internationalisierung der Finanzbranche und des europäischen Integrationsprozesses verloren die Regulierungsinstanzen der Mitgliedstaaten (in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)) in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich an eigener Regulierungskompetenz zugunsten einer Stärkung der Europäischen Union sowie der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) mit Sitz in Basel. Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht wurde 1974 vor dem Hintergrund der Instabilitäten der Finanzmärkte während der Ölkrise von den Präsidenten der Zentralbanken der G-10 Länder gegründet und untersteht der BIZ. Heute setzt er sich aus Vertretern der Bankenaufsichtsbehörden und Zentralbanken von 13 Ländern (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Niederlanden, Schweden, Schweiz, Spanien, USA und Vereinigtes Königreich) zusammen und erlässt als internationale Institution Empfehlungen für die Bankenaufsichten anderer Länder. Er tritt in der Regel alle 3 Monate in Basel zusammen. Primäres Ziel des Konsortiums ist es, die Harmonisierung der Bankenaufsicht auf internationaler Ebene voranzutreiben, einheitlichere Wettbewerbsbedingungen für Finanzinstitute zu schaffen und die Stabilität des Finanzsektors in den Volkswirtschaften sicherzustellen. Die Reformen und Vorgaben des Ausschusses werden mittels EU-Richtlinien in den einzelnen nationalen Aufsichtsrechten umgesetzt und sind von allen Institutionen zu beachten. Der Baseler Eigenkapitalakkord (Basel I), bereits 1988 verabschiedet - in Deutschland umgesetzt mit der IV. Novelle des KWG - verlangt seit 1992 von den Banken, die Höhe von Risiko-Aktiva (Kredite etc.) in einem gewissen Verhältnis zum haftenden Eigenkapital zu halten (Begrenzungsfunktion). Trotz mehrfacher Anpassungen an die aktuellen Bedingungen, erwies sich Basel I aufgrund der erheblichen Veränderungen an den Geld- und Kapitalmärkten als nicht mehr zeitgemäß. Demzufolge veröffentlichte der Baseler Ausschuss im Jahre 1999 einen neuen Eigenkapitalakkord, auch Basel II genannt. Basel II soll dem gestiegenen Risikogehalt der Kreditinstitute Rechnung tragen und einen wesentlichen Beitrag zu einer stabilen Zukunftsfähigkeit des internationalen Finanzsystems leisten. Anders als Basel I verlangt Basel II eine risikoorientierte Hinterlegung der Risiko-Aktiva mit Eigenkapital, welches umfangreiche Veränderungen nach sich ziehen wird. Da es (siehe Kapitel 2 und 4) einen direkten Zusammenhang zwischen der bankseitig notwendigen Eigenkapitalunterlegung und dem daraus abzuleitenden Fremdkapitalzins gibt, erwarten die deutschen Unternehmen, insbesondere der Mittelstand, dass sie nach der Umsetzung des Basel II Abkommens mit einer Kreditzinserhöhung konfrontiert werden. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen befürchten sie, dass es zukünftig zu erheblichen Liquiditätsengpässen kommen wird, da evtl. notwendige Kredite teurer werden bzw. ein Kreditengagement seitens der Kreditinstitute abgelehnt wird. Zielsetzung dieser Arbeit ist es, den Einfluss von Basel II auf die Konditionsgestaltung und Kreditvergabepolitik der Banken aufzuzeigen, sowie insbesondere die Auswirkungen auf die Finanzierung mittelständischer Unternehmen zu untersuchen und darzustellen. Dazu werden die Konsequenzen, die sich für mittelständische Unternehmen zukünftig ergeben herausgearbeitet und Handlungsempfehlungen zur Gegensteuerung und Optimierung unterbreitet. Um die Bedeutung und die Auswirkungen der neuen Eigenkapitalvereinbarung transparent zu machen, werden praxisnahe Beispielrechnungen durchgeführt. Im Rahmen eines 3-monatigen Praktikums bei der Sparkasse Soest wurde von dem Verfasser dieser Arbeit bezüglich des Ratings und der Bewertung von einzelnen Firmen ein Leitfaden für das Rating erarbeitet. Nach diesem Leitfaden kann sowohl der Kreditsachbearbeiter eine Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Unternehmers vornehmen sowie ein Unternehmer selbstanalytisch das Ratingverfahren durchführen. Der Leitfaden dient daher dem Unternehmen zur Selbsteinschätzung und zeigt Wege auf, an welchen Stellschrauben in der Unternehmensführung gedreht werden muss, um das eigene Rating aufgrund Basel II zu verbessern. Inhaltsverzeichnis: AbbildungsverzeichnisVI AbkürzungsverzeichnisVIII 1.Einleitung1 1.1Vorbemerkung / Ausgangslage1 1.2Zielsetzung der Arbeit4 1.3Kernaussage Kreditwesengesetz4 2.Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung - Basel II -5 2.1Hintergrund - Basel I5 2.2Basel II und die Ziele der Vereinbarung6 2.3Das Rahmenwerk - Die drei Säulen des neuen Baseler Akkords8 2.3.1Säule 1: Mindestkapitalanforderungen8 2.3.1.1Kreditrisiko9 2.3.1.1.1Standardansatz10 2.3.1.1.2IRB-Ansatz11 2.3.1.1.3Retail-Portfolio (Sonderregelung)13 2.3.1.2Operationelles Risiko14 2.3.1.3Marktrisiko16 2.3.2Säule 2: Aufsichtliches Überprüfungsverfahren17 2.3.3Säule 3: Marktdisziplin18 2.4Sicherheiten18 2.4.1Einfacher Ansatz20 2.4.2Umfassender Ansatz20 3.Die Bonitätsprüfung nach Basel II22 3.1Definition Rating22 3.2Externes Unternehmensrating23 3.3Internes Unternehmensrating25 3.4Aufbau und Inhalte eines internen Unternehmensratings25 4.Die Auswirkungen von Basel II auf den Mittelstand36 4.1Definition Mittelstand36 4.2Die Relevanz des Mittelstandes38 4.3Aktuelle Finanzierungssituation des Mittelstandes39 4.4Auswirkung auf die Konditionsgestaltung41 4.4.1Eigenkapitalkosten43 4.4.2Risikokosten44 4.4.3Betriebskosten45 4.4.4Refinanzierungskosten46 4.5Verbesserung der qualitativen Faktoren47 4.6Verbesserung der quantitativen Faktoren48 4.6.1Mobilisierung ungenutzter Finanzreserven49 4.6.1.1Effektives Debitorenmanagement49 4.6.1.2Einkaufscontrolling52 4.6.1.3Optimierung von Zahlungsfristen53 4.6.2Nutzung neuer Finanzierungsinstrumente54 4.6.2.1Eigenkapitalstärkung54 4.6.2.2Liquiditätsspielraum realisieren56 4.6.2.3Fremdkapitalalternativen61 4.6.2.4Mezzanine-Finanzierung63 5.Leitfaden und Handlungsrahmen für ein internes Unternehmensrating68 5.1Die Hebel und Schrauben eines Ratings69 5.1.1Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage70 5.1.1.1Kennzahlen70 5.1.1.2Trends erkennen70 5.1.1.3Plan Daten71 5.1.1.4Ist und Plan71 5.1.1.5Ertragslage72 5.1.1.6Finanzlage72 5.1.1.7Vermögenslage73 5.1.1.8Beispielunternehmen GmbH74 Die Wirkungen der neuen Eigenkapitalvereinbarung für Banken (Basel II) auf die Finanzierung mittelständischer Unternehmen: Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Die Kreditwirtschaft gilt als Schlüsselbranche der Wirtschaft. Kreditinstitute werden unter Hinzuziehung weiterer Kapitalgeber /-nehmer allgemein auch als Finanz-intermediäre bezeichnet. In diesem Zusammenhang werden die Begriffe Bank / Sparkasse synonym mit dem Begriff Finanzintermediäre gleichgesetzt. Originäre Funktionen der Kreditinstitute sind die Losgrößen- und Fristentransformation, d.h. Finanzintermediäre insgesamt nehmen regelmäßig von sehr vielen Einlegern Depositen geringer Höhe mit kurzen Kündigungsfristen entgegen und reichen diese im Gegenzug in größeren Beträgen mit längeren Laufzeiten an Kunden mit Geldbedarf in Form von Krediten heraus. Aus dieser Aktivität erwachsen vielfältige Risiken (siehe dazu 2.3.1ff.), die die Liquidität und Solvenz der Bank bedrohen können. Um einer Übernahme zu hoher Risiken und Gefährdung der eigenen Solvenz vorzubeugen, wurde frühzeitig die Notwendigkeit von Regulierungsinstrumenten erkannt. Bereits Ende des 19. Jahrhunderts gab es erste Ansätze, das Bankensystem durch Formulierung von Handlungsmaximen zu stabilisieren. Naturgemäß wurde die Forderung nach Bankenregulierung immer dann laut, wenn es zu spektakulären Bankenzusammenbrüchen gekommen war. So in Folge der Weltwirtschaftskrise im Jahre 1931. Aus dieser Zeit stammt der Vorläufer des heutigen Gesetzestextes der Bankenregulierung, das Kreditwesengesetz (KWG). Im Zuge der Internationalisierung der Finanzbranche und des europäischen Integrationsprozesses verloren die Regulierungsinstanzen der Mitgliedstaaten (in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)) in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich an eigener Regulierungskompetenz zugunsten einer Stärkung der Europäischen Union sowie der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) mit Sitz in Basel. Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht wurde 1974 vor dem Hintergrund der Instabilitäten der Finanzmärkte während der Ölkrise von den Präsidenten der Zentralbanken der G-10 Länder gegründet und untersteht der BIZ. Heute setzt er sich aus Vertretern der Bankenaufsichtsbehörden und Zentralbanken von 13 Ländern (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Niederlanden, Schweden, Schweiz, Spanien, USA und Vereinigtes Königreich) zusammen und erlässt als internationale Institution Empfehlungen für die Bankenaufsichten anderer Länder. Er tritt in der Regel alle 3 Monate in Basel zusammen. Primäres Ziel des Konsortiums ist es, die Harmonisierung der Bankenaufsicht auf internationaler Ebene voranzutreiben, einheitlichere Wettbewerbsbedingungen für Finanzinstitute zu schaffen und die Stabilität des Finanzsektors in den Volkswirtschaften sicherzustellen. Die Reformen und Vorgaben des Ausschusses werden mittels EU-Richtlinien in den einzelnen nationalen Aufsichtsrechten umgesetzt und sind von allen Institutionen zu beachten. Der Baseler Eigenkapitalakkord (Basel I), bereits 1988 verabschiedet - in Deutschland umgesetzt mit der IV. Novelle des KWG - verlangt seit 1992 von den Banken, die Höhe von Risiko-Aktiva (Kredite etc.) in einem gewissen Verhältnis zum haftenden Eigenkapital zu halten (Begrenzungsfunktion). Trotz mehrfacher Anpassungen an die aktuellen Bedingungen, erwies sich Basel I aufgrund der erheblichen Veränderungen an den Geld- und Kapitalmärkten als nicht mehr zeitgemäß. Demzufolge veröffentlichte der Baseler Ausschuss im Jahre 1999 einen neuen Eigenkapitalakkord, auch Basel II genannt. Basel II soll dem gestiegenen Risikogehalt der Kreditinstitute Rechnung tragen und einen wesentlichen Beitrag zu einer stabilen Zukunftsfähigkeit des internationalen Finanzsystems leisten. Anders als Basel I verlangt Basel II eine risikoorientierte Hinterlegung der Risiko-Aktiva mit Eigenkapital, welches umfangreiche Veränderungen nach sich ziehen wird. Da es (siehe Kapitel 2 und 4) einen direkten Zusammenhang zwischen der bankseitig notwendigen Eigenkapitalunterlegung und dem daraus abzuleitenden Fremdkapitalzins gibt, erwarten die deutschen Unternehmen, insbesondere der Mittelstand, dass sie nach der Umsetzung des Basel II Abkommens mit einer Kreditzinserhöhung konfrontiert werden. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen befürchten sie, dass es zukünftig zu erheblichen Liquiditätsengpässen kommen wird, da evtl. notwendige Kredite teurer werden bzw. ein Kreditengagement seitens der Kreditinstitute abgelehnt wird. Zielsetzung dieser Arbeit ist es, den Einfluss von Basel II auf die Konditionsgestaltung und Kreditvergabepolitik der Banken aufzuzeigen, sowie insbesondere die Auswirkungen auf die Finanzierung mittelständischer Unternehmen zu untersuchen und darzustellen. Dazu werden die Konsequenzen, die sich für mittelständische Unternehmen zukünftig ergeben herausgearbeitet und Handlungsempfehlungen zur Gegensteuerung und Optimierung unterbreitet. Um die Bedeutung und die Auswirkungen der neuen Eigenkapitalvereinbarung transparent zu machen, werden praxisnahe Beispielrechnungen durchgeführt. Im Rahmen eines 3-monatigen Praktikums bei der Sparkasse Soest wurde von dem Verfasser dieser Arbeit bezüglich des Ratings und der Bewertung von einzelnen Firmen ein Leitfaden für das Rating erarbeitet. Nach diesem Leitfaden kann sowohl der Kreditsachbearbeiter eine Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Unternehmers vornehmen sowie ein Unternehmer selbstanalytisch das Ratingverfahren durchführen. Der Leitfaden dient daher dem Unternehmen zur Selbsteinschätzung und zeigt Wege auf, an welchen Stellschrauben in der Unternehmensführung gedreht werden muss, um das eigene Rating aufgrund Basel II zu verbessern. Inhaltsverzeichnis: AbbildungsverzeichnisVI AbkürzungsverzeichnisVIII 1.Einleitung1 1.1Vorbemerkung / Ausgangslage1 1.2Zielsetzung der Arbeit4 1.3Kernaussage Kreditwesengesetz4 2.Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung - Basel II -5 2.1Hintergrund - Basel I5 2.2Basel II und die Ziele der Vereinbarung6 2.3Das Rahmenwerk - Die drei Säulen des neuen Baseler Akkords8 2.3.1Säule 1: Mindestkapitalanforderungen8 2.3.1.1Kreditrisiko9 2.3.1.1.1Standardansatz10 2.3.1.1.2IRB-Ansatz11 2.3.1.1.3Retail-Portfolio (Sonderregelung)13 2.3.1.2Operationelles Risiko14 2.3.1.3Marktrisiko16 2.3.2Säule 2: Aufsichtliches Überprüfungsverfahren17 2.3.3Säule 3: Marktdisziplin18 2.4Sicherheiten18 2.4.1Einfacher Ansatz20 2.4.2Umfassender Ansatz20 3.Die Bonitätsprüfung nach Basel II22 3.1Definition Rating22 3.2Externes Unternehmensrating23 3.3Internes Unternehmensrating25 3.4Aufbau und Inhalte eines internen Unternehmensratings25 4.Die Auswirkungen von Basel II auf den Mittelstand36 4.1Definition Mittelstand36 4.2Die Relevanz des Mittelstandes3, Diplomica Verlag<
Rheinberg-Buch.de Versandkosten:Ab 20¤ Versandkostenfrei in Deutschland, Sofort lieferbar, DE. (EUR 0.00) Details... |
Die Wirkungen der neuen Eigenkapitalvereinbarung für Banken (Basel II) auf die Finanzierung mittelständischer Unternehmen - Erstausgabe
2004, ISBN: 9783832482688
[ED: 1], Auflage, eBook Download (PDF), eBooks, [PU: diplom.de]
lehmanns.de Versandkosten:Download sofort lieferbar, , Versandkostenfrei innerhalb der BRD (EUR 0.00) Details... |
ISBN: 9783832482688
Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Die Kreditwirtschaft gilt als Schlüsselbranche der Wirtschaft. Kreditinstitute werden unter Hinzuziehung weiterer Kapitalgeber /-nehmer allgemein auch als F… Mehr…
Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Die Kreditwirtschaft gilt als Schlüsselbranche der Wirtschaft. Kreditinstitute werden unter Hinzuziehung weiterer Kapitalgeber /-nehmer allgemein auch als Finanz-intermediäre bezeichnet. In diesem Zusammenhang werden die Begriffe Bank / Sparkasse synonym mit dem Begriff Finanzintermediäre gleichgesetzt. Originäre Funktionen der Kreditinstitute sind die Losgrößen- und Fristentransformation, d.h. Finanzintermediäre insgesamt nehmen regelmäßig von sehr vielen Einlegern Depositen geringer Höhe mit kurzen Kündigungsfristen entgegen und reichen diese im Gegenzug in größeren Beträgen mit längeren Laufzeiten an Kunden mit Geldbedarf in Form von Krediten heraus. Aus dieser Aktivität erwachsen vielfältige Risiken (siehe dazu 2.3.1ff.), die die Liquidität und Solvenz der Bank bedrohen können. Um einer Übernahme zu hoher Risiken und Gefährdung der eigenen Solvenz vorzubeugen, wurde frühzeitig die Notwendigkeit von Regulierungsinstrumenten erkannt. Bereits Ende des 19. Jahrhunderts gab es erste Ansätze, das Bankensystem durch Formulierung von Handlungsmaximen zu stabilisieren. Naturgemäß wurde die Forderung nach Bankenregulierung immer dann laut, wenn es zu spektakulären Bankenzusammenbrüchen gekommen war. So in Folge der Weltwirtschaftskrise im Jahre 1931. Aus dieser Zeit stammt der Vorläufer des heutigen Gesetzestextes der Bankenregulierung, das Kreditwesengesetz (KWG). Im Zuge der Internationalisierung der Finanzbranche und des europäischen Integrationsprozesses verloren die Regulierungsinstanzen der Mitgliedstaaten (in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)) in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich an eigener Regulierungskompetenz zugunsten einer Stärkung der Europäischen Union sowie der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) mit Sitz in Basel. Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht wurde 1974 vor dem Hintergrund der Instabilitäten der Finanzmärkte während der Ölkrise von den Präsidenten der Zentralbanken der G-10 Länder gegründet und untersteht der BIZ. Heute setzt er sich aus Vertretern der Bankenaufsichtsbehörden und Zentralbanken von 13 Ländern (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Niederlanden, Schweden, Schweiz, Spanien, USA und Vereinigtes Königreich) zusammen und erlässt als internationale Institution Empfehlungen für die Bankenaufsichten anderer Länder. Er tritt in der Regel alle 3 Monate in Basel zusammen. Primäres Ziel des Konsortiums ist es, die Harmonisierung der Bankenaufsicht auf internationaler Ebene voranzutreiben, einheitlichere Wettbewerbsbedingungen für Finanzinstitute zu schaffen und die Stabilität des Finanzsektors in den Volkswirtschaften sicherzustellen. Die Reformen und Vorgaben des Ausschusses werden mittels EU-Richtlinien in den einzelnen nationalen Aufsichtsrechten umgesetzt und sind von allen Institutionen zu beachten. Der Baseler Eigenkapitalakkord (Basel I), bereits 1988 verabschiedet - in Deutschland umgesetzt mit der IV. Novelle des KWG - verlangt seit 1992 von den Banken, die Höhe von Risiko-Aktiva (Kredite etc.) in einem gewissen Verhältnis zum haftenden Eigenkapital zu halten (Begrenzungsfunktion). Trotz mehrfacher Anpassungen an die aktuellen Bedingungen, erwies sich Basel I aufgrund der erheblichen Veränderungen an den Geld- und Kapitalmärkten als nicht mehr zeitgemäß. Demzufolge veröffentlichte der Baseler Ausschuss im Jahre 1999 einen neuen Eigenkapitalakkord, auch Basel II genannt. Basel II soll dem gestiegenen Risikogehalt der Kreditinstitute Rechnung tragen und einen wesentlichen Beitrag zu einer stabilen Zukunftsfähigkeit des internationalen Finanzsystems leisten. Anders als Basel I verlangt Basel II eine risikoorientierte Hinterlegung der Risiko-Aktiva mit Eigenkapital, welches umfangreiche Veränderungen nach sich ziehen wird. Da es (siehe Kapitel 2 und 4) einen direkten Zusammenhang zwischen der bankseitig notwendigen Eigenkapitalunterlegung und dem daraus abzuleitenden Fremdkapitalzins gibt, erwarten die deutschen Unternehmen, insbesondere der Mittelstand, dass sie nach der Umsetzung des Basel II Abkommens mit einer Kreditzinserhöhung konfrontiert werden. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen befürchten sie, dass es zukünftig zu erheblichen Liquiditätsengpässen kommen wird, da evtl. notwendige Kredite teurer werden bzw. ein Kreditengagement seitens der Kreditinstitute abgelehnt wird. Zielsetzung dieser Arbeit ist es, den Einfluss von Basel II auf die Konditionsgestaltung und Kreditvergabepolitik der Banken aufzuzeigen, sowie insbesondere die Auswirkungen auf die Finanzierung mittelständischer Unternehmen zu untersuchen und darzustellen. Dazu werden die Konsequenzen, die sich für mittelständische Unternehmen zukünftig ergeben herausgearbeitet und Handlungsempfehlungen zur Gegensteuerung und Optimierung unterbreitet. Um die Bedeutung und die Auswirkungen der neuen Eigenkapitalvereinbarung transparent zu machen, werden praxisnahe Beispielrechnungen durchgeführt. Im Rahmen eines 3-monatigen Praktikums bei der Sparkasse Soest wurde von dem Verfasser dieser Arbeit bezüglich des Ratings und der Bewertung von einzelnen Firmen ein Leitfaden für das Rating erarbeitet. Nach diesem Leitfaden kann sowohl der Kreditsachbearbeiter eine Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Unternehmers vornehmen sowie ein Unternehmer selbstanalytisch das Ratingverfahren durchführen. Der Leitfaden dient daher dem Unternehmen zur Selbsteinschätzung und zeigt Wege auf, an welchen Stellschrauben in der Unternehmensführung gedreht werden muss, um das eigene Rating aufgrund Basel II zu verbessern. Inhaltsverzeichnis: AbbildungsverzeichnisVI AbkürzungsverzeichnisVIII 1.Einleitung1 1.1Vorbemerkung / Ausgangslage1 1.2Zielsetzung der Arbeit4 1.3Kernaussage Kreditwesengesetz4 2.Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung - Basel II -5 2.1Hintergrund - Basel I5 2.2Basel II und die Ziele der Vereinbarung6 2.3Das Rahmenwerk - Die drei Säulen des neuen Baseler Akkords8 2.3.1Säule 1: Mindestkapitalanforderungen8 2.3.1.1Kreditrisiko9 2.3.1.1.1Standardansatz10 2.3.1.1.2IRB-Ansatz11 2.3.1.1.3Retail-Portfolio (Sonderregelung)13 2.3.1.2Operationelles Risiko14 2.3.1.3Marktrisiko16 2.3.2Säule 2: Aufsichtliches Überprüfungsverfahren17 2.3.3Säule 3: Marktdisziplin18 2.4Sicherheiten18 2.4.1Einfacher Ansatz20 2.4.2Umfassender Ansatz20 3.Die Bonitätsprüfung nach Basel II22 3.1Definition Rating22 3.2Externes Unternehmensrating23 3.3Internes Unternehmensrating25 3.4Aufbau und Inhalte eines internen Unternehmensratings25 4.Die Auswirkungen von Basel II auf den Mittelstand36 4.1Definition Mittelstand36 4.2Die Relevanz des Mittelstandes38 4.3Aktuelle Finanzierungssituation des Mittelstandes39 4.4Auswirkung auf die Konditionsgestaltung41 4.4.1Eigenkapitalkosten43 4.4.2Risikokosten44 4.4.3Betriebskosten45 4.4.4Refinanzierungskosten46 4.5Verbesserung der qualitativen Faktoren47 4.6Verbesserung der quantitativen Faktoren48 4.6.1Mobilisierung ungenutzter Finanzreserven49 4.6.1.1Effektives Debitorenmanagement49 4.6.1.2Einkaufscontrolling52 4.6.1.3Optimierung von Zahlungsfristen53 4.6.2Nutzung neuer Finanzierungsinstrumente54 4.6.2.1Eigenkapitalstärkung54 4.6.2.2Liquiditätsspielraum realisieren56 4.6.2.3Fremdkapitalalternativen61 4.6.2.4Mezzanine-Finanzierung63 5.Leitfaden und Handlungsrahmen für ein internes Unternehmensrating68 5.1Die Hebel und Schrauben eines Ratings69 5.1.1Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage70 5.1.1.1Kennzahlen70 5.1.1.2Trends erkennen70 5.1.1.3Plan Daten71 5.1.1.4Ist und Plan71 5.1.1.5Ertragslage72 5.1.1.6Finanzlage72 5.1.1.7Vermögenslage73 5.1.1.8Beispielunternehmen GmbH74 Die Wirkungen Der Neuen Eigenkapitalvereinbarung Für Banken (Basel : Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Die Kreditwirtschaft gilt als Schlüsselbranche der Wirtschaft. Kreditinstitute werden unter Hinzuziehung weiterer Kapitalgeber /-nehmer allgemein auch als Finanz-intermediäre bezeichnet. In diesem Zusammenhang werden die Begriffe Bank / Sparkasse synonym mit dem Begriff Finanzintermediäre gleichgesetzt. Originäre Funktionen der Kreditinstitute sind die Losgrößen- und Fristentransformation, d.h. Finanzintermediäre insgesamt nehmen regelmäßig von sehr vielen Einlegern Depositen geringer Höhe mit kurzen Kündigungsfristen entgegen und reichen diese im Gegenzug in größeren Beträgen mit längeren Laufzeiten an Kunden mit Geldbedarf in Form von Krediten heraus. Aus dieser Aktivität erwachsen vielfältige Risiken (siehe dazu 2.3.1ff.), die die Liquidität und Solvenz der Bank bedrohen können. Um einer Übernahme zu hoher Risiken und Gefährdung der eigenen Solvenz vorzubeugen, wurde frühzeitig die Notwendigkeit von Regulierungsinstrumenten erkannt. Bereits Ende des 19. Jahrhunderts gab es erste Ansätze, das Bankensystem durch Formulierung von Handlungsmaximen zu stabilisieren. Naturgemäß wurde die Forderung nach Bankenregulierung immer dann laut, wenn es zu spektakulären Bankenzusammenbrüchen gekommen war. So in Folge der Weltwirtschaftskrise im Jahre 1931. Aus dieser Zeit stammt der Vorläufer des heutigen Gesetzestextes der Bankenregulierung, das Kreditwesengesetz (KWG). Im Zuge der Internationalisierung der Finanzbranche und des europäischen Integrationsprozesses verloren die Regulierungsinstanzen der Mitgliedstaaten (in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)) in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich an eigener Regulierungskompetenz zugunsten einer Stärkung der Europäischen Union sowie der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) mit Sitz in Basel. Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht wurde 1974 vor dem Hintergrund der Instabilitäten der Finanzmärkte während der Ölkrise von den Präsidenten der Zentralbanken der G-10 Länder gegründet und untersteht der BIZ. Heute setzt er sich aus Vertretern der Bankenaufsichtsbehörden und Zentralbanken von 13 Ländern (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Niederlanden, Schweden, Schweiz, Spanien, USA und Vereinigtes Königreich) zusammen und erlässt als internationale Institution Empfehlungen für die Bankenaufsichten anderer Länder. Er tritt in der Regel alle 3 Monate in Basel zusammen. Primäres Ziel des Konsortiums ist es, die Harmonisierung der Bankenaufsicht auf internationaler Ebene voranzutreiben, einheitlichere Wettbewerbsbedingungen für Finanzinstitute zu schaffen und die Stabilität des Finanzsektors in den Volkswirtschaften sicherzustellen. Die Reformen und Vorgaben des Ausschusses werden mittels EU-Richtlinien in den einzelnen nationalen Aufsichtsrechten umgesetzt und sind von allen Institutionen zu beachten. Der Baseler Eigenkapitalakkord (Basel I), bereits 1988 verabschiedet - in Deutschland umgesetzt mit der IV. Novelle des KWG - verlangt seit 1992 von den Banken, die Höhe von Risiko-Aktiva (Kredite etc.) in einem gewissen Verhältnis zum haftenden Eigenkapital zu halten (Begrenzungsfunktion). Trotz mehrfacher Anpassungen an die aktuellen Bedingungen, erwies sich Basel I aufgrund der erheblichen Veränderungen an den Geld- und Kapitalmärkten als nicht mehr zeitgemäß. Demzufolge veröffentlichte der Baseler Ausschuss im Jahre 1999 einen neuen Eigenkapitalakkord, auch Basel II genannt. Basel II soll dem gestiegenen Risikogehalt der Kreditinstitute Rechnung tragen und einen wesentlichen Beitrag zu einer stabilen Zukunftsfähigkeit des internationalen Finanzsystems leisten. Anders als Basel I verlangt Basel II eine risikoorientierte Hinterlegung der Risiko-Aktiva mit Eigenkapital, welches umfangreiche Veränderungen nach sich ziehen wird. Da es (siehe Kapitel 2 und 4) einen direkten Zusammenhang zwischen der bankseitig notwendigen Eigenkapitalunterlegung und dem daraus abzuleitenden Fremdkapitalzins gibt, erwarten die deutschen Unternehmen, insbesondere der Mittelstand, dass sie nach der Umsetzung des Basel II Abkommens mit einer Kreditzinserhöhung konfrontiert werden. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen befürchten sie, dass es zukünftig zu erheblichen Liquiditätsengpässen kommen wird, da evtl. notwendige Kredite teurer werden bzw. ein Kreditengagement seitens der Kreditinstitute abgelehnt wird. Zielsetzung dieser Arbeit ist es, den Einfluss von Basel II auf die Konditionsgestaltung und Kreditvergabepolitik der Banken aufzuzeigen, sowie insbesondere die Auswirkungen auf die Finanzierung mittelständischer Unternehmen zu untersuchen und darzustellen. Dazu werden die Konsequenzen, die sich für mittelständische Unternehmen zukünftig ergeben herausgearbeitet und Handlungsempfehlungen zur Gegensteuerung und Optimierung unterbreitet. Um die Bedeutung und die Auswirkungen der neuen Eigenkapitalvereinbarung transparent zu machen, werden praxisnahe Beispielrechnungen durchgeführt. Im Rahmen eines 3-monatigen Praktikums bei der Sparkasse Soest wurde von dem Verfasser dieser Arbeit bezüglich des Ratings und der Bewertung von einzelnen Firmen ein Leitfaden für das Rating erarbeitet. Nach diesem Leitfaden kann sowohl der Kreditsachbearbeiter eine Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Unternehmers vornehmen sowie ein Unternehmer selbstanalytisch das Ratingverfahren durchführen. Der Leitfaden dient daher dem Unternehmen zur Selbsteinschätzung und zeigt Wege auf, an welchen Stellschrauben in der Unternehmensführung gedreht werden muss, um das eigene Rating aufgrund Basel II zu verbessern. Inhaltsverzeichnis: AbbildungsverzeichnisVI AbkürzungsverzeichnisVIII 1.Einleitung1 1.1Vorbemerkung / Ausgangslage1 1.2Zielsetzung der Arbeit4 1.3Kernaussage Kreditwesengesetz4 2.Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung - Basel II -5 2.1Hintergrund - Basel I5 2.2Basel II und die Ziele der Vereinbarung6 2.3Das Rahmenwerk - Die drei Säulen des neuen Baseler Akkords8 2.3.1Säule 1: Mindestkapitalanforderungen8 2.3.1.1Kreditrisiko9 2.3.1.1.1Standardansatz10 2.3.1.1.2IRB-Ansatz11 2.3.1.1.3Retail-Portfolio (Sonderregelung)13 2.3.1.2Operationelles Risiko14 2.3.1.3Marktrisiko16 2.3.2Säule 2: Aufsichtliches Überprüfungsverfahren17 2.3.3Säule 3: Marktdisziplin18 2.4Sicherheiten18 2.4.1Einfacher Ansatz20 2.4.2Umfassender Ansatz20 3.Die Bonitätsprüfung nach Basel II22 3.1Definition Rating22 3.2Externes Unternehmensrating23 3.3Internes Unternehmensrating25 3.4Aufbau und Inhalte eines internen Unternehmensratings25 4.Die Auswirkungen von Basel II auf den Mittelstand36 4.1Definition Mittelstand36 4.2Die Relevanz des Mittelstandes38 4.3Aktuelle Finanzierungssituation des Mittelstandes39 4.4Auswirkung auf die Konditionsgestaltung41 4.4.1Eigenkapitalkosten43 4.4.2Risikokosten44 4.4.3Bet, Diplomica Verlag<
ISBN: 9783832482688
Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Die Kreditwirtschaft gilt als Schlüsselbranche der Wirtschaft. Kreditinstitute werden unter Hinzuziehung weiterer Kapitalgeber /-nehmer allgemein auch als F… Mehr…
Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Die Kreditwirtschaft gilt als Schlüsselbranche der Wirtschaft. Kreditinstitute werden unter Hinzuziehung weiterer Kapitalgeber /-nehmer allgemein auch als Finanz-intermediäre bezeichnet. In diesem Zusammenhang werden die Begriffe Bank / Sparkasse synonym mit dem Begriff Finanzintermediäre gleichgesetzt. Originäre Funktionen der Kreditinstitute sind die Losgrößen- und Fristentransformation, d.h. Finanzintermediäre insgesamt nehmen regelmäßig von sehr vielen Einlegern Depositen geringer Höhe mit kurzen Kündigungsfristen entgegen und reichen diese im Gegenzug in größeren Beträgen mit längeren Laufzeiten an Kunden mit Geldbedarf in Form von Krediten heraus. Aus dieser Aktivität erwachsen vielfältige Risiken (siehe dazu 2.3.1ff.), die die Liquidität und Solvenz der Bank bedrohen können. Um einer Übernahme zu hoher Risiken und Gefährdung der eigenen Solvenz vorzubeugen, wurde frühzeitig die Notwendigkeit von Regulierungsinstrumenten erkannt. Bereits Ende des 19. Jahrhunderts gab es erste Ansätze, das Bankensystem durch Formulierung von Handlungsmaximen zu stabilisieren. Naturgemäß wurde die Forderung nach Bankenregulierung immer dann laut, wenn es zu spektakulären Bankenzusammenbrüchen gekommen war. So in Folge der Weltwirtschaftskrise im Jahre 1931. Aus dieser Zeit stammt der Vorläufer des heutigen Gesetzestextes der Bankenregulierung, das Kreditwesengesetz (KWG). Im Zuge der Internationalisierung der Finanzbranche und des europäischen Integrationsprozesses verloren die Regulierungsinstanzen der Mitgliedstaaten (in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)) in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich an eigener Regulierungskompetenz zugunsten einer Stärkung der Europäischen Union sowie der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) mit Sitz in Basel. Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht wurde 1974 vor dem Hintergrund der Instabilitäten der Finanzmärkte während der Ölkrise von den Präsidenten der Zentralbanken der G-10 Länder gegründet und untersteht der BIZ. Heute setzt er sich aus Vertretern der Bankenaufsichtsbehörden und Zentralbanken von 13 Ländern (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Niederlanden, Schweden, Schweiz, Spanien, USA und Vereinigtes Königreich) zusammen und erlässt als internationale Institution Empfehlungen für die Bankenaufsichten anderer Länder. Er tritt in der Regel alle 3 Monate in Basel zusammen. Primäres Ziel des Konsortiums ist es, die Harmonisierung der Bankenaufsicht auf internationaler Ebene voranzutreiben, einheitlichere Wettbewerbsbedingungen für Finanzinstitute zu schaffen und die Stabilität des Finanzsektors in den Volkswirtschaften sicherzustellen. Die Reformen und Vorgaben des Ausschusses werden mittels EU-Richtlinien in den einzelnen nationalen Aufsichtsrechten umgesetzt und sind von allen Institutionen zu beachten. Der Baseler Eigenkapitalakkord (Basel I), bereits 1988 verabschiedet - in Deutschland umgesetzt mit der IV. Novelle des KWG - verlangt seit 1992 von den Banken, die Höhe von Risiko-Aktiva (Kredite etc.) in einem gewissen Verhältnis zum haftenden Eigenkapital zu halten (Begrenzungsfunktion). Trotz mehrfacher Anpassungen an die aktuellen Bedingungen, erwies sich Basel I aufgrund der erheblichen Veränderungen an den Geld- und Kapitalmärkten als nicht mehr zeitgemäß. Demzufolge veröffentlichte der Baseler Ausschuss im Jahre 1999 einen neuen Eigenkapitalakkord, auch Basel II genannt. Basel II soll dem gestiegenen Risikogehalt der Kreditinstitute Rechnung tragen und einen wesentlichen Beitrag zu einer stabilen Zukunftsfähigkeit des internationalen Finanzsystems leisten. Anders als Basel I verlangt Basel II eine risikoorientierte Hinterlegung der Risiko-Aktiva mit Eigenkapital, welches umfangreiche Veränderungen nach sich ziehen wird. Da es (siehe Kapitel 2 und 4) einen direkten Zusammenhang zwischen der bankseitig notwendigen Eigenkapitalunterlegung und dem daraus abzuleitenden Fremdkapitalzins gibt, erwarten die deutschen Unternehmen, insbesondere der Mittelstand, dass sie nach der Umsetzung des Basel II Abkommens mit einer Kreditzinserhöhung konfrontiert werden. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen befürchten sie, dass es zukünftig zu erheblichen Liquiditätsengpässen kommen wird, da evtl. notwendige Kredite teurer werden bzw. ein Kreditengagement seitens der Kreditinstitute abgelehnt wird. Zielsetzung dieser Arbeit ist es, den Einfluss von Basel II auf die Konditionsgestaltung und Kreditvergabepolitik der Banken aufzuzeigen, sowie insbesondere die Auswirkungen auf die Finanzierung mittelständischer Unternehmen zu untersuchen und darzustellen. Dazu werden die Konsequenzen, die sich für mittelständische Unternehmen zukünftig ergeben herausgearbeitet und Handlungsempfehlungen zur Gegensteuerung und Optimierung unterbreitet. Um die Bedeutung und die Auswirkungen der neuen Eigenkapitalvereinbarung transparent zu machen, werden praxisnahe Beispielrechnungen durchgeführt. Im Rahmen eines 3-monatigen Praktikums bei der Sparkasse Soest wurde von dem Verfasser dieser Arbeit bezüglich des Ratings und der Bewertung von einzelnen Firmen ein Leitfaden für das Rating erarbeitet. Nach diesem Leitfaden kann sowohl der Kreditsachbearbeiter eine Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Unternehmers vornehmen sowie ein Unternehmer selbstanalytisch das Ratingverfahren durchführen. Der Leitfaden dient daher dem Unternehmen zur Selbsteinschätzung und zeigt Wege auf, an welchen Stellschrauben in der Unternehmensführung gedreht werden muss, um das eigene Rating aufgrund Basel II zu verbessern. Inhaltsverzeichnis: AbbildungsverzeichnisVI AbkürzungsverzeichnisVIII 1.Einleitung1 1.1Vorbemerkung / Ausgangslage1 1.2Zielsetzung der Arbeit4 1.3Kernaussage Kreditwesengesetz4 2.Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung - Basel II -5 2.1Hintergrund - Basel I5 2.2Basel II und die Ziele der Vereinbarung6 2.3Das Rahmenwerk - Die drei Säulen des neuen Baseler Akkords8 2.3.1Säule 1: Mindestkapitalanforderungen8 2.3.1.1Kreditrisiko9 2.3.1.1.1Standardansatz10 2.3.1.1.2IRB-Ansatz11 2.3.1.1.3Retail-Portfolio (Sonderregelung)13 2.3.1.2Operationelles Risiko14 2.3.1.3Marktrisiko16 2.3.2Säule 2: Aufsichtliches Überprüfungsverfahren17 2.3.3Säule 3: Marktdisziplin18 2.4Sicherheiten18 2.4.1Einfacher Ansatz20 2.4.2Umfassender Ansatz20 3.Die Bonitätsprüfung nach Basel II22 3.1Definition Rating22 3.2Externes Unternehmensrating23 3.3Internes Unternehmensrating25 3.4Aufbau und Inhalte eines internen Unternehmensratings25 4.Die Auswirkungen von Basel II auf den Mittelstand36 4.1Definition Mittelstand36 4.2Die Relevanz des Mittelstandes38 4.3Aktuelle Finanzierungssituation des Mittelstandes39 4.4Auswirkung auf die Konditionsgestaltung41 4.4.1Eigenkapitalkosten43 4.4.2Risikokosten44 4.4.3Betriebskosten45 4.4.4Refinanzierungskosten46 4.5Verbesserung der qualitativen Faktoren47 4.6Verbesserung der quantitativen Faktoren48 4.6.1Mobilisierung ungenutzter Finanzreserven49 4.6.1.1Effektives Debitorenmanagement49 4.6.1.2Einkaufscontrolling52 4.6.1.3Optimierung von Zahlungsfristen53 4.6.2Nutzung neuer Finanzierungsinstrumente54 4.6.2.1Eigenkapitalstärkung54 4.6.2.2Liquiditätsspielraum realisieren56 4.6.2.3Fremdkapitalalternativen61 4.6.2.4Mezzanine-Finanzierung63 5.Leitfaden und Handlungsrahmen für ein internes Unternehmensrating68 5.1Die Hebel und Schrauben eines Ratings69 5.1.1Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage70 5.1.1.1Kennzahlen70 5.1.1.2Trends erkennen70 5.1.1.3Plan Daten71 5.1.1.4Ist und Plan71 5.1.1.5Ertragslage72 5.1.1.6Finanzlage72 5.1.1.7Vermögenslage73 5.1.1.8Beispielunternehmen GmbH74 Die Wirkungen Der Neuen Eigenkapitalvereinbarung Für Banken (Basel : Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Die Kreditwirtschaft gilt als Schlüsselbranche der Wirtschaft. Kreditinstitute werden unter Hinzuziehung weiterer Kapitalgeber /-nehmer allgemein auch als Finanz-intermediäre bezeichnet. In diesem Zusammenhang werden die Begriffe Bank / Sparkasse synonym mit dem Begriff Finanzintermediäre gleichgesetzt. Originäre Funktionen der Kreditinstitute sind die Losgrößen- und Fristentransformation, d.h. Finanzintermediäre insgesamt nehmen regelmäßig von sehr vielen Einlegern Depositen geringer Höhe mit kurzen Kündigungsfristen entgegen und reichen diese im Gegenzug in größeren Beträgen mit längeren Laufzeiten an Kunden mit Geldbedarf in Form von Krediten heraus. Aus dieser Aktivität erwachsen vielfältige Risiken (siehe dazu 2.3.1ff.), die die Liquidität und Solvenz der Bank bedrohen können. Um einer Übernahme zu hoher Risiken und Gefährdung der eigenen Solvenz vorzubeugen, wurde frühzeitig die Notwendigkeit von Regulierungsinstrumenten erkannt. Bereits Ende des 19. Jahrhunderts gab es erste Ansätze, das Bankensystem durch Formulierung von Handlungsmaximen zu stabilisieren. Naturgemäß wurde die Forderung nach Bankenregulierung immer dann laut, wenn es zu spektakulären Bankenzusammenbrüchen gekommen war. So in Folge der Weltwirtschaftskrise im Jahre 1931. Aus dieser Zeit stammt der Vorläufer des heutigen Gesetzestextes der Bankenregulierung, das Kreditwesengesetz (KWG). Im Zuge der Internationalisierung der Finanzbranche und des europäischen Integrationsprozesses verloren die Regulierungsinstanzen der Mitgliedstaaten (in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)) in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich an eigener Regulierungskompetenz zugunsten einer Stärkung der Europäischen Union sowie der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) mit Sitz in Basel. Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht wurde 1974 vor dem Hintergrund der Instabilitäten der Finanzmärkte während der Ölkrise von den Präsidenten der Zentralbanken der G-10 Länder gegründet und untersteht der BIZ. Heute setzt er sich aus Vertretern der Bankenaufsichtsbehörden und Zentralbanken von 13 Ländern (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Niederlanden, Schweden, Schweiz, Spanien, USA und Vereinigtes Königreich) zusammen und erlässt als internationale Institution Empfehlungen für die Bankenaufsichten anderer Länder. Er tritt in der Regel alle 3 Monate in Basel zusammen. Primäres Ziel des Konsortiums ist es, die Harmonisierung der Bankenaufsicht auf internationaler Ebene voranzutreiben, einheitlichere Wettbewerbsbedingungen für Finanzinstitute zu schaffen und die Stabilität des Finanzsektors in den Volkswirtschaften sicherzustellen. Die Reformen und Vorgaben des Ausschusses werden mittels EU-Richtlinien in den einzelnen nationalen Aufsichtsrechten umgesetzt und sind von allen Institutionen zu beachten. Der Baseler Eigenkapitalakkord (Basel I), bereits 1988 verabschiedet - in Deutschland umgesetzt mit der IV. Novelle des KWG - verlangt seit 1992 von den Banken, die Höhe von Risiko-Aktiva (Kredite etc.) in einem gewissen Verhältnis zum haftenden Eigenkapital zu halten (Begrenzungsfunktion). Trotz mehrfacher Anpassungen an die aktuellen Bedingungen, erwies sich Basel I aufgrund der erheblichen Veränderungen an den Geld- und Kapitalmärkten als nicht mehr zeitgemäß. Demzufolge veröffentlichte der Baseler Ausschuss im Jahre 1999 einen neuen Eigenkapitalakkord, auch Basel II genannt. Basel II soll dem gestiegenen Risikogehalt der Kreditinstitute Rechnung tragen und einen wesentlichen Beitrag zu einer stabilen Zukunftsfähigkeit des internationalen Finanzsystems leisten. Anders als Basel I verlangt Basel II eine risikoorientierte Hinterlegung der Risiko-Aktiva mit Eigenkapital, welches umfangreiche Veränderungen nach sich ziehen wird. Da es (siehe Kapitel 2 und 4) einen direkten Zusammenhang zwischen der bankseitig notwendigen Eigenkapitalunterlegung und dem daraus abzuleitenden Fremdkapitalzins gibt, erwarten die deutschen Unternehmen, insbesondere der Mittelstand, dass sie nach der Umsetzung des Basel II Abkommens mit einer Kreditzinserhöhung konfrontiert werden. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen befürchten sie, dass es zukünftig zu erheblichen Liquiditätsengpässen kommen wird, da evtl. notwendige Kredite teurer werden bzw. ein Kreditengagement seitens der Kreditinstitute abgelehnt wird. Zielsetzung dieser Arbeit ist es, den Einfluss von Basel II auf die Konditionsgestaltung und Kreditvergabepolitik der Banken aufzuzeigen, sowie insbesondere die Auswirkungen auf die Finanzierung mittelständischer Unternehmen zu untersuchen und darzustellen. Dazu werden die Konsequenzen, die sich für mittelständische Unternehmen zukünftig ergeben herausgearbeitet und Handlungsempfehlungen zur Gegensteuerung und Optimierung unterbreitet. Um die Bedeutung und die Auswirkungen der neuen Eigenkapitalvereinbarung transparent zu machen, werden praxisnahe Beispielrechnungen durchgeführt. Im Rahmen eines 3-monatigen Praktikums bei der Sparkasse Soest wurde von dem Verfasser dieser Arbeit bezüglich des Ratings und der Bewertung von einzelnen Firmen ein Leitfaden für das Rating erarbeitet. Nach diesem Leitfaden kann sowohl der Kreditsachbearbeiter eine Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Unternehmers vornehmen sowie ein Unternehmer selbstanalytisch das Ratingverfahren durchführen. Der Leitfaden dient daher dem Unternehmen zur Selbsteinschätzung und zeigt Wege auf, an welchen Stellschrauben in der Unternehmensführung gedreht werden muss, um das eigene Rating aufgrund Basel II zu verbessern. Inhaltsverzeichnis: AbbildungsverzeichnisVI AbkürzungsverzeichnisVIII 1.Einleitung1 1.1Vorbemerkung / Ausgangslage1 1.2Zielsetzung der Arbeit4 1.3Kernaussage Kreditwesengesetz4 2.Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung - Basel II -5 2.1Hintergrund - Basel I5 2.2Basel II und die Ziele der Vereinbarung6 2.3Das Rahmenwerk - Die drei Säulen des neuen Baseler Akkords8 2.3.1Säule 1: Mindestkapitalanforderungen8 2.3.1.1Kreditrisiko9 2.3.1.1.1Standardansatz10 2.3.1.1.2IRB-Ansatz11 2.3.1.1.3Retail-Portfolio (Sonderregelung)13 2.3.1.2Operationelles Risiko14 2.3.1.3Marktrisiko16 2.3.2Säule 2: Aufsichtliches Überprüfungsverfahren17 2.3.3Säule 3: Marktdisziplin18 2.4Sicherheiten18 2.4.1Einfacher Ansatz20 2.4.2Umfassender Ansatz20 3.Die Bonitätsprüfung nach Basel II22 3.1Definition Rating22 3.2Externes Unternehmensrating23 3.3Internes Unternehmensrating25 3.4Aufbau und Inhalte eines internen Unternehmensratings25 4.Die Auswirkungen von Basel II auf den Mittelstand36 4.1Definition Mittelstand36 4.2Die Relevanz des Mittelstandes38 4.3Aktuelle Finanzierungssituation des Mittelstandes39 4.4Auswirkung auf die Konditionsgestaltung41 4.4.1Eigenkapitalkosten43 4.4.2Risikoko, Diplomica Verlag<
Die Wirkungen der neuen Eigenkapitalvereinbarung für Banken (Basel II) auf die Finanzierung mittelständischer Unternehmen - neues Buch
ISBN: 9783832482688
Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Die Kreditwirtschaft gilt als Schlüsselbranche der Wirtschaft. Kreditinstitute werden unter Hinzuziehung weiterer Kapitalgeber /-nehmer allgemein auch als F… Mehr…
Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Die Kreditwirtschaft gilt als Schlüsselbranche der Wirtschaft. Kreditinstitute werden unter Hinzuziehung weiterer Kapitalgeber /-nehmer allgemein auch als Finanz-intermediäre bezeichnet. In diesem Zusammenhang werden die Begriffe Bank / Sparkasse synonym mit dem Begriff Finanzintermediäre gleichgesetzt. Originäre Funktionen der Kreditinstitute sind die Losgrößen- und Fristentransformation, d.h. Finanzintermediäre insgesamt nehmen regelmäßig von sehr vielen Einlegern Depositen geringer Höhe mit kurzen Kündigungsfristen entgegen und reichen diese im Gegenzug in größeren Beträgen mit längeren Laufzeiten an Kunden mit Geldbedarf in Form von Krediten heraus. Aus dieser Aktivität erwachsen vielfältige Risiken (siehe dazu 2.3.1ff.), die die Liquidität und Solvenz der Bank bedrohen können. Um einer Übernahme zu hoher Risiken und Gefährdung der eigenen Solvenz vorzubeugen, wurde frühzeitig die Notwendigkeit von Regulierungsinstrumenten erkannt. Bereits Ende des 19. Jahrhunderts gab es erste Ansätze, das Bankensystem durch Formulierung von Handlungsmaximen zu stabilisieren. Naturgemäß wurde die Forderung nach Bankenregulierung immer dann laut, wenn es zu spektakulären Bankenzusammenbrüchen gekommen war. So in Folge der Weltwirtschaftskrise im Jahre 1931. Aus dieser Zeit stammt der Vorläufer des heutigen Gesetzestextes der Bankenregulierung, das Kreditwesengesetz (KWG). Im Zuge der Internationalisierung der Finanzbranche und des europäischen Integrationsprozesses verloren die Regulierungsinstanzen der Mitgliedstaaten (in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)) in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich an eigener Regulierungskompetenz zugunsten einer Stärkung der Europäischen Union sowie der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) mit Sitz in Basel. Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht wurde 1974 vor dem Hintergrund der Instabilitäten der Finanzmärkte während der Ölkrise von den Präsidenten der Zentralbanken der G-10 Länder gegründet und untersteht der BIZ. Heute setzt er sich aus Vertretern der Bankenaufsichtsbehörden und Zentralbanken von 13 Ländern (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Niederlanden, Schweden, Schweiz, Spanien, USA und Vereinigtes Königreich) zusammen und erlässt als internationale Institution Empfehlungen für die Bankenaufsichten anderer Länder. Er tritt in der Regel alle 3 Monate in Basel zusammen. Primäres Ziel des Konsortiums ist es, die Harmonisierung der Bankenaufsicht auf internationaler Ebene voranzutreiben, einheitlichere Wettbewerbsbedingungen für Finanzinstitute zu schaffen und die Stabilität des Finanzsektors in den Volkswirtschaften sicherzustellen. Die Reformen und Vorgaben des Ausschusses werden mittels EU-Richtlinien in den einzelnen nationalen Aufsichtsrechten umgesetzt und sind von allen Institutionen zu beachten. Der Baseler Eigenkapitalakkord (Basel I), bereits 1988 verabschiedet - in Deutschland umgesetzt mit der IV. Novelle des KWG - verlangt seit 1992 von den Banken, die Höhe von Risiko-Aktiva (Kredite etc.) in einem gewissen Verhältnis zum haftenden Eigenkapital zu halten (Begrenzungsfunktion). Trotz mehrfacher Anpassungen an die aktuellen Bedingungen, erwies sich Basel I aufgrund der erheblichen Veränderungen an den Geld- und Kapitalmärkten als nicht mehr zeitgemäß. Demzufolge veröffentlichte der Baseler Ausschuss im Jahre 1999 einen neuen Eigenkapitalakkord, auch Basel II genannt. Basel II soll dem gestiegenen Risikogehalt der Kreditinstitute Rechnung tragen und einen wesentlichen Beitrag zu einer stabilen Zukunftsfähigkeit des internationalen Finanzsystems leisten. Anders als Basel I verlangt Basel II eine risikoorientierte Hinterlegung der Risiko-Aktiva mit Eigenkapital, welches umfangreiche Veränderungen nach sich ziehen wird. Da es (siehe Kapitel 2 und 4) einen direkten Zusammenhang zwischen der bankseitig notwendigen Eigenkapitalunterlegung und dem daraus abzuleitenden Fremdkapitalzins gibt, erwarten die deutschen Unternehmen, insbesondere der Mittelstand, dass sie nach der Umsetzung des Basel II Abkommens mit einer Kreditzinserhöhung konfrontiert werden. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen befürchten sie, dass es zukünftig zu erheblichen Liquiditätsengpässen kommen wird, da evtl. notwendige Kredite teurer werden bzw. ein Kreditengagement seitens der Kreditinstitute abgelehnt wird. Zielsetzung dieser Arbeit ist es, den Einfluss von Basel II auf die Konditionsgestaltung und Kreditvergabepolitik der Banken aufzuzeigen, sowie insbesondere die Auswirkungen auf die Finanzierung mittelständischer Unternehmen zu untersuchen und darzustellen. Dazu werden die Konsequenzen, die sich für mittelständische Unternehmen zukünftig ergeben herausgearbeitet und Handlungsempfehlungen zur Gegensteuerung und Optimierung unterbreitet. Um die Bedeutung und die Auswirkungen der neuen Eigenkapitalvereinbarung transparent zu machen, werden praxisnahe Beispielrechnungen durchgeführt. Im Rahmen eines 3-monatigen Praktikums bei der Sparkasse Soest wurde von dem Verfasser dieser Arbeit bezüglich des Ratings und der Bewertung von einzelnen Firmen ein Leitfaden für das Rating erarbeitet. Nach diesem Leitfaden kann sowohl der Kreditsachbearbeiter eine Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Unternehmers vornehmen sowie ein Unternehmer selbstanalytisch das Ratingverfahren durchführen. Der Leitfaden dient daher dem Unternehmen zur Selbsteinschätzung und zeigt Wege auf, an welchen Stellschrauben in der Unternehmensführung gedreht werden muss, um das eigene Rating aufgrund Basel II zu verbessern. Inhaltsverzeichnis: AbbildungsverzeichnisVI AbkürzungsverzeichnisVIII 1.Einleitung1 1.1Vorbemerkung / Ausgangslage1 1.2Zielsetzung der Arbeit4 1.3Kernaussage Kreditwesengesetz4 2.Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung - Basel II -5 2.1Hintergrund - Basel I5 2.2Basel II und die Ziele der Vereinbarung6 2.3Das Rahmenwerk - Die drei Säulen des neuen Baseler Akkords8 2.3.1Säule 1: Mindestkapitalanforderungen8 2.3.1.1Kreditrisiko9 2.3.1.1.1Standardansatz10 2.3.1.1.2IRB-Ansatz11 2.3.1.1.3Retail-Portfolio (Sonderregelung)13 2.3.1.2Operationelles Risiko14 2.3.1.3Marktrisiko16 2.3.2Säule 2: Aufsichtliches Überprüfungsverfahren17 2.3.3Säule 3: Marktdisziplin18 2.4Sicherheiten18 2.4.1Einfacher Ansatz20 2.4.2Umfassender Ansatz20 3.Die Bonitätsprüfung nach Basel II22 3.1Definition Rating22 3.2Externes Unternehmensrating23 3.3Internes Unternehmensrating25 3.4Aufbau und Inhalte eines internen Unternehmensratings25 4.Die Auswirkungen von Basel II auf den Mittelstand36 4.1Definition Mittelstand36 4.2Die Relevanz des Mittelstandes38 4.3Aktuelle Finanzierungssituation des Mittelstandes39 4.4Auswirkung auf die Konditionsgestaltung41 4.4.1Eigenkapitalkosten43 4.4.2Risikokosten44 4.4.3Betriebskosten45 4.4.4Refinanzierungskosten46 4.5Verbesserung der qualitativen Faktoren47 4.6Verbesserung der quantitativen Faktoren48 4.6.1Mobilisierung ungenutzter Finanzreserven49 4.6.1.1Effektives Debitorenmanagement49 4.6.1.2Einkaufscontrolling52 4.6.1.3Optimierung von Zahlungsfristen53 4.6.2Nutzung neuer Finanzierungsinstrumente54 4.6.2.1Eigenkapitalstärkung54 4.6.2.2Liquiditätsspielraum realisieren56 4.6.2.3Fremdkapitalalternativen61 4.6.2.4Mezzanine-Finanzierung63 5.Leitfaden und Handlungsrahmen für ein internes Unternehmensrating68 5.1Die Hebel und Schrauben eines Ratings69 5.1.1Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage70 5.1.1.1Kennzahlen70 5.1.1.2Trends erkennen70 5.1.1.3Plan Daten71 5.1.1.4Ist und Plan71 5.1.1.5Ertragslage72 5.1.1.6Finanzlage72 5.1.1.7Vermögenslage73 5.1.1.8Beispielunternehmen GmbH74 Die Wirkungen der neuen Eigenkapitalvereinbarung für Banken (Basel II) auf die Finanzierung mittelständischer Unternehmen: Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Die Kreditwirtschaft gilt als Schlüsselbranche der Wirtschaft. Kreditinstitute werden unter Hinzuziehung weiterer Kapitalgeber /-nehmer allgemein auch als Finanz-intermediäre bezeichnet. In diesem Zusammenhang werden die Begriffe Bank / Sparkasse synonym mit dem Begriff Finanzintermediäre gleichgesetzt. Originäre Funktionen der Kreditinstitute sind die Losgrößen- und Fristentransformation, d.h. Finanzintermediäre insgesamt nehmen regelmäßig von sehr vielen Einlegern Depositen geringer Höhe mit kurzen Kündigungsfristen entgegen und reichen diese im Gegenzug in größeren Beträgen mit längeren Laufzeiten an Kunden mit Geldbedarf in Form von Krediten heraus. Aus dieser Aktivität erwachsen vielfältige Risiken (siehe dazu 2.3.1ff.), die die Liquidität und Solvenz der Bank bedrohen können. Um einer Übernahme zu hoher Risiken und Gefährdung der eigenen Solvenz vorzubeugen, wurde frühzeitig die Notwendigkeit von Regulierungsinstrumenten erkannt. Bereits Ende des 19. Jahrhunderts gab es erste Ansätze, das Bankensystem durch Formulierung von Handlungsmaximen zu stabilisieren. Naturgemäß wurde die Forderung nach Bankenregulierung immer dann laut, wenn es zu spektakulären Bankenzusammenbrüchen gekommen war. So in Folge der Weltwirtschaftskrise im Jahre 1931. Aus dieser Zeit stammt der Vorläufer des heutigen Gesetzestextes der Bankenregulierung, das Kreditwesengesetz (KWG). Im Zuge der Internationalisierung der Finanzbranche und des europäischen Integrationsprozesses verloren die Regulierungsinstanzen der Mitgliedstaaten (in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)) in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich an eigener Regulierungskompetenz zugunsten einer Stärkung der Europäischen Union sowie der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) mit Sitz in Basel. Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht wurde 1974 vor dem Hintergrund der Instabilitäten der Finanzmärkte während der Ölkrise von den Präsidenten der Zentralbanken der G-10 Länder gegründet und untersteht der BIZ. Heute setzt er sich aus Vertretern der Bankenaufsichtsbehörden und Zentralbanken von 13 Ländern (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Niederlanden, Schweden, Schweiz, Spanien, USA und Vereinigtes Königreich) zusammen und erlässt als internationale Institution Empfehlungen für die Bankenaufsichten anderer Länder. Er tritt in der Regel alle 3 Monate in Basel zusammen. Primäres Ziel des Konsortiums ist es, die Harmonisierung der Bankenaufsicht auf internationaler Ebene voranzutreiben, einheitlichere Wettbewerbsbedingungen für Finanzinstitute zu schaffen und die Stabilität des Finanzsektors in den Volkswirtschaften sicherzustellen. Die Reformen und Vorgaben des Ausschusses werden mittels EU-Richtlinien in den einzelnen nationalen Aufsichtsrechten umgesetzt und sind von allen Institutionen zu beachten. Der Baseler Eigenkapitalakkord (Basel I), bereits 1988 verabschiedet - in Deutschland umgesetzt mit der IV. Novelle des KWG - verlangt seit 1992 von den Banken, die Höhe von Risiko-Aktiva (Kredite etc.) in einem gewissen Verhältnis zum haftenden Eigenkapital zu halten (Begrenzungsfunktion). Trotz mehrfacher Anpassungen an die aktuellen Bedingungen, erwies sich Basel I aufgrund der erheblichen Veränderungen an den Geld- und Kapitalmärkten als nicht mehr zeitgemäß. Demzufolge veröffentlichte der Baseler Ausschuss im Jahre 1999 einen neuen Eigenkapitalakkord, auch Basel II genannt. Basel II soll dem gestiegenen Risikogehalt der Kreditinstitute Rechnung tragen und einen wesentlichen Beitrag zu einer stabilen Zukunftsfähigkeit des internationalen Finanzsystems leisten. Anders als Basel I verlangt Basel II eine risikoorientierte Hinterlegung der Risiko-Aktiva mit Eigenkapital, welches umfangreiche Veränderungen nach sich ziehen wird. Da es (siehe Kapitel 2 und 4) einen direkten Zusammenhang zwischen der bankseitig notwendigen Eigenkapitalunterlegung und dem daraus abzuleitenden Fremdkapitalzins gibt, erwarten die deutschen Unternehmen, insbesondere der Mittelstand, dass sie nach der Umsetzung des Basel II Abkommens mit einer Kreditzinserhöhung konfrontiert werden. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen befürchten sie, dass es zukünftig zu erheblichen Liquiditätsengpässen kommen wird, da evtl. notwendige Kredite teurer werden bzw. ein Kreditengagement seitens der Kreditinstitute abgelehnt wird. Zielsetzung dieser Arbeit ist es, den Einfluss von Basel II auf die Konditionsgestaltung und Kreditvergabepolitik der Banken aufzuzeigen, sowie insbesondere die Auswirkungen auf die Finanzierung mittelständischer Unternehmen zu untersuchen und darzustellen. Dazu werden die Konsequenzen, die sich für mittelständische Unternehmen zukünftig ergeben herausgearbeitet und Handlungsempfehlungen zur Gegensteuerung und Optimierung unterbreitet. Um die Bedeutung und die Auswirkungen der neuen Eigenkapitalvereinbarung transparent zu machen, werden praxisnahe Beispielrechnungen durchgeführt. Im Rahmen eines 3-monatigen Praktikums bei der Sparkasse Soest wurde von dem Verfasser dieser Arbeit bezüglich des Ratings und der Bewertung von einzelnen Firmen ein Leitfaden für das Rating erarbeitet. Nach diesem Leitfaden kann sowohl der Kreditsachbearbeiter eine Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Unternehmers vornehmen sowie ein Unternehmer selbstanalytisch das Ratingverfahren durchführen. Der Leitfaden dient daher dem Unternehmen zur Selbsteinschätzung und zeigt Wege auf, an welchen Stellschrauben in der Unternehmensführung gedreht werden muss, um das eigene Rating aufgrund Basel II zu verbessern. Inhaltsverzeichnis: AbbildungsverzeichnisVI AbkürzungsverzeichnisVIII 1.Einleitung1 1.1Vorbemerkung / Ausgangslage1 1.2Zielsetzung der Arbeit4 1.3Kernaussage Kreditwesengesetz4 2.Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung - Basel II -5 2.1Hintergrund - Basel I5 2.2Basel II und die Ziele der Vereinbarung6 2.3Das Rahmenwerk - Die drei Säulen des neuen Baseler Akkords8 2.3.1Säule 1: Mindestkapitalanforderungen8 2.3.1.1Kreditrisiko9 2.3.1.1.1Standardansatz10 2.3.1.1.2IRB-Ansatz11 2.3.1.1.3Retail-Portfolio (Sonderregelung)13 2.3.1.2Operationelles Risiko14 2.3.1.3Marktrisiko16 2.3.2Säule 2: Aufsichtliches Überprüfungsverfahren17 2.3.3Säule 3: Marktdisziplin18 2.4Sicherheiten18 2.4.1Einfacher Ansatz20 2.4.2Umfassender Ansatz20 3.Die Bonitätsprüfung nach Basel II22 3.1Definition Rating22 3.2Externes Unternehmensrating23 3.3Internes Unternehmensrating25 3.4Aufbau und Inhalte eines internen Unternehmensratings25 4.Die Auswirkungen von Basel II auf den Mittelstand36 4.1Definition Mittelstand36 4.2Die Relevanz des Mittelstandes38, Diplomica Verlag<
Die Wirkungen der neuen Eigenkapitalvereinbarung für Banken (Basel II) auf die Finanzierung mittelständischer Unternehmen - neues Buch
ISBN: 9783832482688
Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Die Kreditwirtschaft gilt als Schlüsselbranche der Wirtschaft. Kreditinstitute werden unter Hinzuziehung weiterer Kapitalgeber /-nehmer allgemein auch als F… Mehr…
Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Die Kreditwirtschaft gilt als Schlüsselbranche der Wirtschaft. Kreditinstitute werden unter Hinzuziehung weiterer Kapitalgeber /-nehmer allgemein auch als Finanz-intermediäre bezeichnet. In diesem Zusammenhang werden die Begriffe Bank / Sparkasse synonym mit dem Begriff Finanzintermediäre gleichgesetzt. Originäre Funktionen der Kreditinstitute sind die Losgrößen- und Fristentransformation, d.h. Finanzintermediäre insgesamt nehmen regelmäßig von sehr vielen Einlegern Depositen geringer Höhe mit kurzen Kündigungsfristen entgegen und reichen diese im Gegenzug in größeren Beträgen mit längeren Laufzeiten an Kunden mit Geldbedarf in Form von Krediten heraus. Aus dieser Aktivität erwachsen vielfältige Risiken (siehe dazu 2.3.1ff.), die die Liquidität und Solvenz der Bank bedrohen können. Um einer Übernahme zu hoher Risiken und Gefährdung der eigenen Solvenz vorzubeugen, wurde frühzeitig die Notwendigkeit von Regulierungsinstrumenten erkannt. Bereits Ende des 19. Jahrhunderts gab es erste Ansätze, das Bankensystem durch Formulierung von Handlungsmaximen zu stabilisieren. Naturgemäß wurde die Forderung nach Bankenregulierung immer dann laut, wenn es zu spektakulären Bankenzusammenbrüchen gekommen war. So in Folge der Weltwirtschaftskrise im Jahre 1931. Aus dieser Zeit stammt der Vorläufer des heutigen Gesetzestextes der Bankenregulierung, das Kreditwesengesetz (KWG). Im Zuge der Internationalisierung der Finanzbranche und des europäischen Integrationsprozesses verloren die Regulierungsinstanzen der Mitgliedstaaten (in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)) in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich an eigener Regulierungskompetenz zugunsten einer Stärkung der Europäischen Union sowie der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) mit Sitz in Basel. Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht wurde 1974 vor dem Hintergrund der Instabilitäten der Finanzmärkte während der Ölkrise von den Präsidenten der Zentralbanken der G-10 Länder gegründet und untersteht der BIZ. Heute setzt er sich aus Vertretern der Bankenaufsichtsbehörden und Zentralbanken von 13 Ländern (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Niederlanden, Schweden, Schweiz, Spanien, USA und Vereinigtes Königreich) zusammen und erlässt als internationale Institution Empfehlungen für die Bankenaufsichten anderer Länder. Er tritt in der Regel alle 3 Monate in Basel zusammen. Primäres Ziel des Konsortiums ist es, die Harmonisierung der Bankenaufsicht auf internationaler Ebene voranzutreiben, einheitlichere Wettbewerbsbedingungen für Finanzinstitute zu schaffen und die Stabilität des Finanzsektors in den Volkswirtschaften sicherzustellen. Die Reformen und Vorgaben des Ausschusses werden mittels EU-Richtlinien in den einzelnen nationalen Aufsichtsrechten umgesetzt und sind von allen Institutionen zu beachten. Der Baseler Eigenkapitalakkord (Basel I), bereits 1988 verabschiedet - in Deutschland umgesetzt mit der IV. Novelle des KWG - verlangt seit 1992 von den Banken, die Höhe von Risiko-Aktiva (Kredite etc.) in einem gewissen Verhältnis zum haftenden Eigenkapital zu halten (Begrenzungsfunktion). Trotz mehrfacher Anpassungen an die aktuellen Bedingungen, erwies sich Basel I aufgrund der erheblichen Veränderungen an den Geld- und Kapitalmärkten als nicht mehr zeitgemäß. Demzufolge veröffentlichte der Baseler Ausschuss im Jahre 1999 einen neuen Eigenkapitalakkord, auch Basel II genannt. Basel II soll dem gestiegenen Risikogehalt der Kreditinstitute Rechnung tragen und einen wesentlichen Beitrag zu einer stabilen Zukunftsfähigkeit des internationalen Finanzsystems leisten. Anders als Basel I verlangt Basel II eine risikoorientierte Hinterlegung der Risiko-Aktiva mit Eigenkapital, welches umfangreiche Veränderungen nach sich ziehen wird. Da es (siehe Kapitel 2 und 4) einen direkten Zusammenhang zwischen der bankseitig notwendigen Eigenkapitalunterlegung und dem daraus abzuleitenden Fremdkapitalzins gibt, erwarten die deutschen Unternehmen, insbesondere der Mittelstand, dass sie nach der Umsetzung des Basel II Abkommens mit einer Kreditzinserhöhung konfrontiert werden. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen befürchten sie, dass es zukünftig zu erheblichen Liquiditätsengpässen kommen wird, da evtl. notwendige Kredite teurer werden bzw. ein Kreditengagement seitens der Kreditinstitute abgelehnt wird. Zielsetzung dieser Arbeit ist es, den Einfluss von Basel II auf die Konditionsgestaltung und Kreditvergabepolitik der Banken aufzuzeigen, sowie insbesondere die Auswirkungen auf die Finanzierung mittelständischer Unternehmen zu untersuchen und darzustellen. Dazu werden die Konsequenzen, die sich für mittelständische Unternehmen zukünftig ergeben herausgearbeitet und Handlungsempfehlungen zur Gegensteuerung und Optimierung unterbreitet. Um die Bedeutung und die Auswirkungen der neuen Eigenkapitalvereinbarung transparent zu machen, werden praxisnahe Beispielrechnungen durchgeführt. Im Rahmen eines 3-monatigen Praktikums bei der Sparkasse Soest wurde von dem Verfasser dieser Arbeit bezüglich des Ratings und der Bewertung von einzelnen Firmen ein Leitfaden für das Rating erarbeitet. Nach diesem Leitfaden kann sowohl der Kreditsachbearbeiter eine Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Unternehmers vornehmen sowie ein Unternehmer selbstanalytisch das Ratingverfahren durchführen. Der Leitfaden dient daher dem Unternehmen zur Selbsteinschätzung und zeigt Wege auf, an welchen Stellschrauben in der Unternehmensführung gedreht werden muss, um das eigene Rating aufgrund Basel II zu verbessern. Inhaltsverzeichnis: AbbildungsverzeichnisVI AbkürzungsverzeichnisVIII 1.Einleitung1 1.1Vorbemerkung / Ausgangslage1 1.2Zielsetzung der Arbeit4 1.3Kernaussage Kreditwesengesetz4 2.Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung - Basel II -5 2.1Hintergrund - Basel I5 2.2Basel II und die Ziele der Vereinbarung6 2.3Das Rahmenwerk - Die drei Säulen des neuen Baseler Akkords8 2.3.1Säule 1: Mindestkapitalanforderungen8 2.3.1.1Kreditrisiko9 2.3.1.1.1Standardansatz10 2.3.1.1.2IRB-Ansatz11 2.3.1.1.3Retail-Portfolio (Sonderregelung)13 2.3.1.2Operationelles Risiko14 2.3.1.3Marktrisiko16 2.3.2Säule 2: Aufsichtliches Überprüfungsverfahren17 2.3.3Säule 3: Marktdisziplin18 2.4Sicherheiten18 2.4.1Einfacher Ansatz20 2.4.2Umfassender Ansatz20 3.Die Bonitätsprüfung nach Basel II22 3.1Definition Rating22 3.2Externes Unternehmensrating23 3.3Internes Unternehmensrating25 3.4Aufbau und Inhalte eines internen Unternehmensratings25 4.Die Auswirkungen von Basel II auf den Mittelstand36 4.1Definition Mittelstand36 4.2Die Relevanz des Mittelstandes38 4.3Aktuelle Finanzierungssituation des Mittelstandes39 4.4Auswirkung auf die Konditionsgestaltung41 4.4.1Eigenkapitalkosten43 4.4.2Risikokosten44 4.4.3Betriebskosten45 4.4.4Refinanzierungskosten46 4.5Verbesserung der qualitativen Faktoren47 4.6Verbesserung der quantitativen Faktoren48 4.6.1Mobilisierung ungenutzter Finanzreserven49 4.6.1.1Effektives Debitorenmanagement49 4.6.1.2Einkaufscontrolling52 4.6.1.3Optimierung von Zahlungsfristen53 4.6.2Nutzung neuer Finanzierungsinstrumente54 4.6.2.1Eigenkapitalstärkung54 4.6.2.2Liquiditätsspielraum realisieren56 4.6.2.3Fremdkapitalalternativen61 4.6.2.4Mezzanine-Finanzierung63 5.Leitfaden und Handlungsrahmen für ein internes Unternehmensrating68 5.1Die Hebel und Schrauben eines Ratings69 5.1.1Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage70 5.1.1.1Kennzahlen70 5.1.1.2Trends erkennen70 5.1.1.3Plan Daten71 5.1.1.4Ist und Plan71 5.1.1.5Ertragslage72 5.1.1.6Finanzlage72 5.1.1.7Vermögenslage73 5.1.1.8Beispielunternehmen GmbH74 Die Wirkungen der neuen Eigenkapitalvereinbarung für Banken (Basel II) auf die Finanzierung mittelständischer Unternehmen: Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Die Kreditwirtschaft gilt als Schlüsselbranche der Wirtschaft. Kreditinstitute werden unter Hinzuziehung weiterer Kapitalgeber /-nehmer allgemein auch als Finanz-intermediäre bezeichnet. In diesem Zusammenhang werden die Begriffe Bank / Sparkasse synonym mit dem Begriff Finanzintermediäre gleichgesetzt. Originäre Funktionen der Kreditinstitute sind die Losgrößen- und Fristentransformation, d.h. Finanzintermediäre insgesamt nehmen regelmäßig von sehr vielen Einlegern Depositen geringer Höhe mit kurzen Kündigungsfristen entgegen und reichen diese im Gegenzug in größeren Beträgen mit längeren Laufzeiten an Kunden mit Geldbedarf in Form von Krediten heraus. Aus dieser Aktivität erwachsen vielfältige Risiken (siehe dazu 2.3.1ff.), die die Liquidität und Solvenz der Bank bedrohen können. Um einer Übernahme zu hoher Risiken und Gefährdung der eigenen Solvenz vorzubeugen, wurde frühzeitig die Notwendigkeit von Regulierungsinstrumenten erkannt. Bereits Ende des 19. Jahrhunderts gab es erste Ansätze, das Bankensystem durch Formulierung von Handlungsmaximen zu stabilisieren. Naturgemäß wurde die Forderung nach Bankenregulierung immer dann laut, wenn es zu spektakulären Bankenzusammenbrüchen gekommen war. So in Folge der Weltwirtschaftskrise im Jahre 1931. Aus dieser Zeit stammt der Vorläufer des heutigen Gesetzestextes der Bankenregulierung, das Kreditwesengesetz (KWG). Im Zuge der Internationalisierung der Finanzbranche und des europäischen Integrationsprozesses verloren die Regulierungsinstanzen der Mitgliedstaaten (in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)) in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich an eigener Regulierungskompetenz zugunsten einer Stärkung der Europäischen Union sowie der Bank für internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) mit Sitz in Basel. Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht wurde 1974 vor dem Hintergrund der Instabilitäten der Finanzmärkte während der Ölkrise von den Präsidenten der Zentralbanken der G-10 Länder gegründet und untersteht der BIZ. Heute setzt er sich aus Vertretern der Bankenaufsichtsbehörden und Zentralbanken von 13 Ländern (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, Niederlanden, Schweden, Schweiz, Spanien, USA und Vereinigtes Königreich) zusammen und erlässt als internationale Institution Empfehlungen für die Bankenaufsichten anderer Länder. Er tritt in der Regel alle 3 Monate in Basel zusammen. Primäres Ziel des Konsortiums ist es, die Harmonisierung der Bankenaufsicht auf internationaler Ebene voranzutreiben, einheitlichere Wettbewerbsbedingungen für Finanzinstitute zu schaffen und die Stabilität des Finanzsektors in den Volkswirtschaften sicherzustellen. Die Reformen und Vorgaben des Ausschusses werden mittels EU-Richtlinien in den einzelnen nationalen Aufsichtsrechten umgesetzt und sind von allen Institutionen zu beachten. Der Baseler Eigenkapitalakkord (Basel I), bereits 1988 verabschiedet - in Deutschland umgesetzt mit der IV. Novelle des KWG - verlangt seit 1992 von den Banken, die Höhe von Risiko-Aktiva (Kredite etc.) in einem gewissen Verhältnis zum haftenden Eigenkapital zu halten (Begrenzungsfunktion). Trotz mehrfacher Anpassungen an die aktuellen Bedingungen, erwies sich Basel I aufgrund der erheblichen Veränderungen an den Geld- und Kapitalmärkten als nicht mehr zeitgemäß. Demzufolge veröffentlichte der Baseler Ausschuss im Jahre 1999 einen neuen Eigenkapitalakkord, auch Basel II genannt. Basel II soll dem gestiegenen Risikogehalt der Kreditinstitute Rechnung tragen und einen wesentlichen Beitrag zu einer stabilen Zukunftsfähigkeit des internationalen Finanzsystems leisten. Anders als Basel I verlangt Basel II eine risikoorientierte Hinterlegung der Risiko-Aktiva mit Eigenkapital, welches umfangreiche Veränderungen nach sich ziehen wird. Da es (siehe Kapitel 2 und 4) einen direkten Zusammenhang zwischen der bankseitig notwendigen Eigenkapitalunterlegung und dem daraus abzuleitenden Fremdkapitalzins gibt, erwarten die deutschen Unternehmen, insbesondere der Mittelstand, dass sie nach der Umsetzung des Basel II Abkommens mit einer Kreditzinserhöhung konfrontiert werden. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen befürchten sie, dass es zukünftig zu erheblichen Liquiditätsengpässen kommen wird, da evtl. notwendige Kredite teurer werden bzw. ein Kreditengagement seitens der Kreditinstitute abgelehnt wird. Zielsetzung dieser Arbeit ist es, den Einfluss von Basel II auf die Konditionsgestaltung und Kreditvergabepolitik der Banken aufzuzeigen, sowie insbesondere die Auswirkungen auf die Finanzierung mittelständischer Unternehmen zu untersuchen und darzustellen. Dazu werden die Konsequenzen, die sich für mittelständische Unternehmen zukünftig ergeben herausgearbeitet und Handlungsempfehlungen zur Gegensteuerung und Optimierung unterbreitet. Um die Bedeutung und die Auswirkungen der neuen Eigenkapitalvereinbarung transparent zu machen, werden praxisnahe Beispielrechnungen durchgeführt. Im Rahmen eines 3-monatigen Praktikums bei der Sparkasse Soest wurde von dem Verfasser dieser Arbeit bezüglich des Ratings und der Bewertung von einzelnen Firmen ein Leitfaden für das Rating erarbeitet. Nach diesem Leitfaden kann sowohl der Kreditsachbearbeiter eine Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Unternehmers vornehmen sowie ein Unternehmer selbstanalytisch das Ratingverfahren durchführen. Der Leitfaden dient daher dem Unternehmen zur Selbsteinschätzung und zeigt Wege auf, an welchen Stellschrauben in der Unternehmensführung gedreht werden muss, um das eigene Rating aufgrund Basel II zu verbessern. Inhaltsverzeichnis: AbbildungsverzeichnisVI AbkürzungsverzeichnisVIII 1.Einleitung1 1.1Vorbemerkung / Ausgangslage1 1.2Zielsetzung der Arbeit4 1.3Kernaussage Kreditwesengesetz4 2.Die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung - Basel II -5 2.1Hintergrund - Basel I5 2.2Basel II und die Ziele der Vereinbarung6 2.3Das Rahmenwerk - Die drei Säulen des neuen Baseler Akkords8 2.3.1Säule 1: Mindestkapitalanforderungen8 2.3.1.1Kreditrisiko9 2.3.1.1.1Standardansatz10 2.3.1.1.2IRB-Ansatz11 2.3.1.1.3Retail-Portfolio (Sonderregelung)13 2.3.1.2Operationelles Risiko14 2.3.1.3Marktrisiko16 2.3.2Säule 2: Aufsichtliches Überprüfungsverfahren17 2.3.3Säule 3: Marktdisziplin18 2.4Sicherheiten18 2.4.1Einfacher Ansatz20 2.4.2Umfassender Ansatz20 3.Die Bonitätsprüfung nach Basel II22 3.1Definition Rating22 3.2Externes Unternehmensrating23 3.3Internes Unternehmensrating25 3.4Aufbau und Inhalte eines internen Unternehmensratings25 4.Die Auswirkungen von Basel II auf den Mittelstand36 4.1Definition Mittelstand36 4.2Die Relevanz des Mittelstandes3, Diplomica Verlag<
Die Wirkungen der neuen Eigenkapitalvereinbarung für Banken (Basel II) auf die Finanzierung mittelständischer Unternehmen - Erstausgabe
2004, ISBN: 9783832482688
[ED: 1], Auflage, eBook Download (PDF), eBooks, [PU: diplom.de]
Es werden 140 Ergebnisse angezeigt. Vielleicht möchten Sie Ihre Suchkriterien verfeinern, Filter aktivieren oder die Sortierreihenfolge ändern.
Bibliographische Daten des bestpassenden Buches
Detailangaben zum Buch - Die Wirkungen der neuen Eigenkapitalvereinbarung für Banken (Basel II) auf die Finanzierung mittelständischer Unternehmen
EAN (ISBN-13): 9783832482688
ISBN (ISBN-10): 3832482687
Erscheinungsjahr: 2004
Herausgeber: Diplomica Verlag
Buch in der Datenbank seit 2008-03-19T21:20:16+01:00 (Berlin)
Detailseite zuletzt geändert am 2019-06-23T21:33:51+02:00 (Berlin)
ISBN/EAN: 3832482687
ISBN - alternative Schreibweisen:
3-8324-8268-7, 978-3-8324-8268-8
Alternative Schreibweisen und verwandte Suchbegriffe:
Titel des Buches: finanzierung mittelständischer unternehmen, finanzierung mit eigenkapital, basel
Weitere, andere Bücher, die diesem Buch sehr ähnlich sein könnten:
Neuestes ähnliches Buch:
9783838682686 Die Wirkungen der neuen Eigenkapitalvereinbarung für Banken (Basel II) auf die Finanzierung mittelständischer Unternehmen Mario Brune Author (Brune, Mario)
< zum Archiv...