Simon Lixfeld:Anforderungen An Die Finanzplanung Des Insolvenzverwalters Zur Verm
- neues Buch 2002, ISBN: 9783832477349
Inhaltsangabe:Zusammenfassung: In Gesellschaft, Wirtschaft und Politik wird seit Jahren über die zunehmende Zahl an Insolvenzen geklagt. So mussten im Jahr 2002 mehr als 37.000 Unternehme… Mehr…
Inhaltsangabe:Zusammenfassung: In Gesellschaft, Wirtschaft und Politik wird seit Jahren über die zunehmende Zahl an Insolvenzen geklagt. So mussten im Jahr 2002 mehr als 37.000 Unternehmen Insolvenz anmelden. Nimmt man Privat- und Nachlassinsolvenzen noch hinzu, so steigt die Zahl auf mehr als 84.000 Insolvenzen. Dies entspricht einem Anstieg seit 1991 von über 630 %. In Anbetracht der Regelsätze der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung könnte der Eindruck entstehen, dass die Notsituation eines Unternehmens oder Privatmanns ein einträgliches Geschäft für den Verwalter ist. Jedoch kommen im Eröffnungsverfahren auf den vorläufigen Insolvenzverwalter und nach Eröffnung des Verfahrens auf den Insolvenzverwalter zahlreiche haftungsrechtliche Risiken zu. Schließlich ist er allen am Verfahren Beteiligten gegenüber verantwortlich. Es mag dahinstehen, ob die seit 1. Januar 1999 geltende Haftungsregelung der 60 ff. InsO eine Haftungsverschärfung gegenüber der alten Generalklausel des 82 KO darstellt. Insolvenzverwalter berichten jedoch von einer zunehmenden Bereitschaft der Gläubiger, ihn persönlich in Anspruch zu nehmen. So bieten gerade masseunzulängliche Verfahren für den Insolvenzverwalter ein erhebliches Haftungsrisiko. Die spezielle Haftungsnorm des 61 InsO normiert nun expressis verbis die Haftung des Verwalters für die Nichterfüllung von Masseverbindlichkeiten. Danach ist der Insolvenzverwalter dem Massegläubiger zum Schadensersatz verpflichtet, wenn eine Masseverbindlichkeit, die durch eine Rechtshandlung des Insolvenzverwalters begründet worden ist, aus der Insolvenzmasse nicht voll erfüllt werden kann, 61 S. 1 InsO. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Verwalter bei der Begründung der Verbindlichkeit nicht erkennen konnte, dass die Masse voraussichtlich zur Erfüllung nicht ausreichen werde, 61 S. 2 InsO. Rechtsprechung und Literatur verlangen hierfür eine ordnungsgemäße Finanzplanung. Sie äußern sich jedoch nicht oder nur vage bezüglich den Anforderungen, denen die Planung genügen muss. Gegenstand der Arbeit sind daher die Anforderungen an die Finanzplanung des Insolvenzverwalters zur Vermeidung der Haftung gemäß 61 InsO. Die Arbeit verfolgt methodisch einen interdisziplinären Ansatz. Es wird eine betriebswirtschaftliche Antwort auf die Frage der haftungsrechtlichen Problematik gegeben. Der Gang der Untersuchung folgt im 2. Kapital zunächst einer kurzen Darstellung der Feststellung der Masseunzulänglichkeit und des Verfahrens nach 208 ff. InsO. Einer der Schwerpunkte der Arbeit liegt in der Darstellung der haftungsrechtlichen Problematik des 61 InsO im 3. Kapitel. Die Rechtsnorm wird in ihrer Entwicklung und Struktur ausführlich betrachtet. Die Verantwortlichkeit des Insolvenzverwalters und des vorläufigen Insolvenzverwalters gegenüber den Massegläubigern sowie die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen des 61 InsO werden umfassend beschrieben. Daneben wird auch auf die übrigen Pflichtverletzungen eingegangen, die außerhalb der Insolvenzordnung und teilweise in Anspruchskonkurrenz zu 61 InsO stehen, sowie auf die Absicherung der Haftungsrisiken durch die Haftpflichtversicherung. Das 4. Kapitel zeigt die Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung auf, woraus die Finanzplanung als das einzig wirksame Instrument hervorgeht. Sie ist auch Thema des 5. Kapitels und weiterer Schwerpunkt der Arbeit. Erläutert werden die Pflichten des Insolvenzverwalters zur Erstellung einer Finanzplanung sowie die Begriffe der Liquidität und Planung. Es wird explizit auf die Formen und Arten der Finanzplanung eingegangen sowie deren Grundsätze, Erstellung und Ablauf. In Kapitel 6 wird die Möglichkeit dargelegt, eine Finanzplanung auf EDV-Basis zu erstellen. Im 7. Kapitel sollen die bisherigen Ausführungen anhand eines praxisnahen Fallbeispiels noch einmal verdeutlicht werden. Im 8. und letzten Kapitel werden die Ergebnisse zusammengefasst. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: AbkürzungsverzeichnisVI Abbildungs- und TabellenverzeichnisX 1.Einleitung1 2.Die Feststellung der Masseunzulänglichkeit und das Verfahren nach 208 ff. InsO3 2.1Zum Begriff der Masseunzulänglichkeit3 2.2Die Feststellung und Anzeige der Masseunzulänglichkeit4 2.3Wirkungen der angezeigten Masseunzulänglichkeit5 2.4Einstellung des Verfahrens6 2.5Besonderheiten des Verfahrens bei Masseunzulänglichkeit6 2.5.1Erneute Anzeige der Masseunzulänglichkeit6 2.5.2Rückkehr zum normalen Verfahren7 2.5.3Problematik der Haftung des Insolvenzverwalters im Rahmen des Verfahrens bei Masseunzulänglichkeit9 3.Die Haftung des Insolvenzverwalters bei Masseunzulänglichkeit, 61 InsO9 3.1Rechtsnorm9 3.1.1Normentwicklung10 3.1.2Normzweck12 3.2Haftungstatbestände14 3.2.1Die Haftung des Insolvenzverwalters gegenüber Massegläubigern14 3.2.2Die Haftung des vorläufigen Insolvenzverwalters für nicht erfüllte Masseverbindlichkeiten16 3.2.3Haftung bei fehlerhafter Anzeige der Masseunzulänglichkeit18 3.3Einzelheiten zur Haftung nach 61 InsO20 3.3.1Verschulden20 3.3.2Umfang der Haftung24 3.3.3Kausalität26 3.3.4Verjährung26 3.3.5Exkulpation27 3.4Pflichtverletzungen außerhalb der Insolvenzordnung28 3.5Eintritt der Haftpflichtversicherung31 4.Maßnahmen der Haftungsbegrenzung34 4.1Vertraglicher Haftungsausschluss34 4.2Haftungsfreies wirtschaftliches Ermessen: Business Judgement Rule 35 4.3Anzeige der Masseunzulänglichkeit37 4.4Absicherung über Insolvenzgericht, Gläubigerausschuss und Gläubigerversammlung38 4.5Rechtsprechung und Literatur: Finanz- respektive Liquiditätsplanung40 5.Finanzplanung42 5.1Pflichten des Insolvenzverwalters zur Erstellung eines Finanzplans42 5.2Begriff der Liquidität44 5.3Bedeutung von Liquidität46 5.3.1Gesundes Unternehmen46 5.3.2Unternehmen in der Krise47 5.3.3Insolventes Unternehmen48 5.4Begriff und Wesen der Finanzplanung50 5.4.1Planung50 5.4.2Planungsgrundsätze51 5.4.3Stellung der Finanzplanung im Rahmen der Gesamtplanung53 5.4.4Integrierte Finanzplanung54 5.4.5Arten der Finanzplanung55 5.5Umfang, Erstellung und Ablauf der Finanzplanung57 5.5.1Umfang der Finanzplanung57 5.5.1.1Kapitalbedarfsplanung58 5.5.1.2Kapitaldeckungsplanung59 5.5.1.3Liquiditätsplanung60 5.5.2Inhalt62 5.5.3Erstellung63 5.5.4Prognose65 5.5.4.1Subjektive Planzahlenbestimmung66 5.5.4.2Extrapolierende Verfahren66 5.5.4.3Kausale Prognosen68 5.5.5Kontrolle und Plananpassung70 5.5.5.1Ermittlung und Analyse der Abweichungen71 5.5.5.2Maßnahmen des Insolvenzverwalters zur Liquiditätssteuerung74 5.5.5.2.1Zurückweisung von Zahlungsverpflichtungen, Verwertungen und Zwangsvollstreckungen75 5.5.5.2.2Leistungswirtschaftliche Maßnahmen77 5.5.5.2.3Umfinanzierung77 5.5.5.2.4Aufnahme neuer Kredite78 5.5.5.2.5Maßnahmen der Gläubigerbanken78 5.5.5.2.6Maßnahmen der Kreditoren80 5.5.5.2.7Maßnahmen der öffentlichen Hand80 5.5.5.2.8Maßnahmen der Gesellschafter82 5.5.5.2.9Kapitalbeteiligungsgesellschaften86 5.5.5.2.10Abwicklung schwebender Geschäfte86 5.5.5.2.11Behandlung von Arbeitsverhältnissen87 5.5.5.2.12Erstellung eines Sozialplans89 5.5.5.2.13Behandlung von Betriebsrenten91 5.5.5.2.14Insolvenzgeld92 5.5.5.2.15Anfechtungsmöglichkeiten nach Verfahrenseröffnung95 5.5.5.2.16Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen96 6.Einsatz von EDV - Planungstools97 7.Fallbeispiel100 8.Resümee103 Anhang108 Literaturverzeichnis114 Anforderungen An Die Finanzplanung Des Insolvenzverwalters Zur Verm: Inhaltsangabe:Zusammenfassung: In Gesellschaft, Wirtschaft und Politik wird seit Jahren über die zunehmende Zahl an Insolvenzen geklagt. So mussten im Jahr 2002 mehr als 37.000 Unternehmen Insolvenz anmelden. Nimmt man Privat- und Nachlassinsolvenzen noch hinzu, so steigt die Zahl auf mehr als 84.000 Insolvenzen. Dies entspricht einem Anstieg seit 1991 von über 630 %. In Anbetracht der Regelsätze der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung könnte der Eindruck entstehen, dass die Notsituation eines Unternehmens oder Privatmanns ein einträgliches Geschäft für den Verwalter ist. Jedoch kommen im Eröffnungsverfahren auf den vorläufigen Insolvenzverwalter und nach Eröffnung des Verfahrens auf den Insolvenzverwalter zahlreiche haftungsrechtliche Risiken zu. Schließlich ist er allen am Verfahren Beteiligten gegenüber verantwortlich. Es mag dahinstehen, ob die seit 1. Januar 1999 geltende Haftungsregelung der 60 ff. InsO eine Haftungsverschärfung gegenüber der alten Generalklausel des 82 KO darstellt. Insolvenzverwalter berichten jedoch von einer zunehmenden Bereitschaft der Gläubiger, ihn persönlich in Anspruch zu nehmen. So bieten gerade masseunzulängliche Verfahren für den Insolvenzverwalter ein erhebliches Haftungsrisiko. Die spezielle Haftungsnorm des 61 InsO normiert nun expressis verbis die Haftung des Verwalters für die Nichterfüllung von Masseverbindlichkeiten. Danach ist der Insolvenzverwalter dem Massegläubiger zum Schadensersatz verpflichtet, wenn eine Masseverbindlichkeit, die durch eine Rechtshandlung des Insolvenzverwalters begründet worden ist, aus der Insolvenzmasse nicht voll erfüllt werden kann, 61 S. 1 InsO. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Verwalter bei der Begründung der Verbindlichkeit nicht erkennen konnte, dass die Masse voraussichtlich zur Erfüllung nicht ausreichen werde, 61 S. 2 InsO. Rechtsprechung und Literatur verlangen hierfür eine ordnungsgemäße Finanzplanung. Sie äußern sich jedoch nicht oder nur vage bezüglich den Anforderungen, denen die Planung genügen muss. Gegenstand der Arbeit sind daher die Anforderungen an die Finanzplanung des Insolvenzverwalters zur Vermeidung der Haftung gemäß 61 InsO. Die Arbeit verfolgt methodisch einen interdisziplinären Ansatz. Es wird eine betriebswirtschaftliche Antwort auf die Frage der haftungsrechtlichen Problematik gegeben. Der Gang der Untersuchung folgt im 2. Kapital zunächst einer kurzen Darstellung der Feststellung der Masseunzulänglichkeit und des Verfahrens nach 208 ff. InsO. Einer der Schwerpunkte der Arbeit liegt in der Darstellung der haftungsrechtlichen Problematik des 61 InsO im 3. Kapitel. Die Rechtsnorm wird in ihrer Entwicklung und Struktur ausführlich betrachtet. Die Verantwortlichkeit des Insolvenzverwalters und des vorläufigen Insolvenzverwalters gegenüber den Massegläubigern sowie die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen des 61 InsO werden umfassend beschrieben. Daneben wird auch auf die übrigen Pflichtverletzungen eingegangen, die außerhalb der Insolvenzordnung und teilweise in Anspruchskonkurrenz zu 61 InsO stehen, sowie auf die Absicherung der Haftungsrisiken durch die Haftpflichtversicherung. Das 4. Kapitel zeigt die Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung auf, woraus die Finanzplanung als das einzig wirksame Instrument hervorgeht. Sie ist auch Thema des 5. Kapitels und weiterer Schwerpunkt der Arbeit. Erläutert werden die Pflichten des Insolvenzverwalters zur Erstellung einer Finanzplanung sowie die Begriffe der Liquidität und Planung. Es wird explizit auf die Formen und Arten der Finanzplanung eingegangen sowie deren Grundsätze, Erstellung und Ablauf. In Kapitel 6 wird die Möglichkeit dargelegt, eine Finanzplanung auf EDV-Basis zu erstellen. Im 7. Kapitel sollen die bisherigen Ausführungen anhand eines praxisnahen Fallbeispiels noch einmal verdeutlicht werden. Im 8. und letzten Kapitel werden die Ergebnisse zusammengefasst. Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis: AbkürzungsverzeichnisVI Abbildungs- und TabellenverzeichnisX 1.Einleitung1 2.Die Feststellung der Masseunzulänglichkeit und das Verfahren nach 208 ff. InsO3 2.1Zum Begriff der Masseunzulänglichkeit3 2.2Die Feststellung und Anzeige der Masseunzulänglichkeit4 2.3Wirkungen der angezeigten Masseunzulänglichkeit5 2.4Einstellung des Verfahrens6 2.5Besonderheiten des Verfahrens bei Masseunzulänglichkeit6 2.5.1Erneute Anzeige der Masseunzulänglichkeit6 2.5.2Rückkehr zum normalen Verfahren7 2.5.3Problematik der Haftung des Insolvenzverwalters im Rahmen des Verfahrens bei Masseunzulänglichkeit9 3.Die Haftung des Insolvenzverwalters bei Masseunzulänglichkeit, 61 InsO9 3.1Rechtsnorm9 3.1.1Normentwicklung10 3.1.2Normzweck12 3.2Haftungstatbestände14 3.2.1Die Haftung des Insolvenzverwalters gegenüber Massegläubigern14 3.2.2Die Haftung des vorläufigen Insolvenzverwalters für nicht erfüllte Masseverbindlichkeiten16 3.2.3Haftung bei fehlerhafter Anzeige der Masseunzulänglichkeit18 3.3Einzelheiten zur Haftung nach 61 InsO20 3.3.1Verschulden20 3.3.2Umfang der Haftung24 3.3.3Kausalität26 3.3.4Verjährung26 3.3.5Exkulpation27 3.4Pflichtverletzungen außerhalb der Insolvenzordnung28 3.5Eintritt der Haftpflichtversicherung31 4.Maßnahmen der Haftungsbegrenzung34 4.1Vertraglicher Haftungsausschluss34 4.2Haftungsfreies wirtschaftliches Ermessen: Business Judgement Rule 35 4.3Anzeige der Masseunzulänglichkeit37 4.4Absicherung über Insolvenzgericht, Gläubigerausschuss und Gläubigerversammlung38 4.5Rechtsprechung und Literatur: Finanz- respektive Liquiditätsplanung40 5.Finanzplanung42 5.1Pflichten des Insolvenzverwalters zur Erstellung eines Finanzplans42 5.2Begriff der Liquidität44 5.3Bedeutung von Liquidität46 5.3.1Gesundes Unternehmen46 5.3.2Unternehmen in der Krise47 5.3.3Insolventes Unternehmen48 5.4Begriff und Wesen der Finanzplanung50 5.4.1Planung50 5.4.2Planungsgrundsätze51 5.4.3Stellung der Finanzplanung im Rahmen der Gesamtplanung53 5.4.4Integrierte Finanzplanung54 5.4.5Arten der Finanzplanung55 5.5Umfang, Erstellung und Ablauf der Finanzplanung57 5.5.1Umfang der Finanzplanung57 5.5.1.1Kapitalbedarfsplanung58 5.5.1.2Kapitaldeckungsplanung59 5.5.1.3Liquiditätsplanung60 5.5.2Inhalt62 5.5.3Erstellung63 5.5.4Prognose65 5.5.4.1Subjektive Planzahlenbestimmung66 5.5.4.2Extrapolierende Verfahren66 5.5.4.3Kausale Prognosen68 5.5.5Kontrolle und Plananpassung70 5.5.5.1Ermittlung und Analyse der Abweichungen71 5.5.5.2Maßnahmen des Insolvenzverwalters zur Liquiditätssteuerung74 5.5.5.2.1Zurückweisung von Zahlungsverpflichtungen, Verwertungen und Zwangsvollstreckungen75 5.5.5.2.2Leistungswirtschaftliche Maßnahmen77 5.5.5.2.3Umfinanzierung77 5.5.5.2.4Aufnahme neuer Kredite78 5.5.5.2.5Maßnahmen der Gläubigerbanken78 5.5.5.2.6Maßnahmen der Kreditoren80 5.5.5.2.7Maßnahmen der öffentlichen Hand80 5.5.5.2.8Maßnahmen der Gesellschafter82 5.5.5.2.9Kapitalbeteiligungsgesellschaften86 5.5.5.2.10Abwicklung schwebender Geschäfte86 5.5.5.2.11Behandlung von Arbeitsverhältnissen87 5.5.5.2.12Erstellung eines Sozialplans89 5.5.5.2.13Behandlung von Betriebsrenten91 5.5.5.2.14Insolvenzgeld92 5.5.5.2.15Anfechtungsmöglichkeiten nach Verfahrenseröffnung95 5.5.5.2.16Geltendmachung vo, Diplomica Verlag<