Rechtsquelle (Kanada)
- Taschenbuch2011, ISBN: 115928508X, Lieferbar binnen 4-6 Wochen Versandkosten:Versandkostenfrei innerhalb der BRD
Internationaler Buchtitel. Verlag: General Books, Paperback, 32 Seiten, L=228mm, B=154mm, H=2mm, Gew.=68gr, [GR: 27780 - TB/Internationales und ausländ. Recht], [SW: - Law / Internationa… Mehr…
Internationaler Buchtitel. Verlag: General Books, Paperback, 32 Seiten, L=228mm, B=154mm, H=2mm, Gew.=68gr, [GR: 27780 - TB/Internationales und ausländ. Recht], [SW: - Law / International], Kartoniert/Broschiert, Klappentext: Quelle: Wikipedia. Seiten: 32. Nicht dargestellt. Kapitel: Amtssprachengesetz, Charta der französischen Sprache, Quebec Act, Workmen's Compensation Act, Manitoba Act, NDSL, Domestic Substances List. Auszug: Das Amtssprachengesetz (engl. Official Languages Act, frz. Loi sur les langues officielles) ist ein 1969 vom Parlament von Kanada verabschiedetes und 1988 revidiertes Gesetz. Es gewährt der englischen und der französischen Sprache einen gleichberechtigten Status innerhalb der kanadischen Bundesverwaltung. Sie werden dadurch zu Amtssprachen erhoben und sind von Gesetzes wegen anderen Sprachen übergeordnet. Zwar ist das Amtssprachengesetz nicht das einzige Sprachengesetz des Bundes, es bildet jedoch das Fundament der offiziellen Zweisprachigkeit. Das Gesetz regelt unter Anderem, Die Bundesregierung hat Verordnungen erlassen, die sprachliche Anforderungen für gewisse Arbeitsstellen innerhalb des Staatsdienstes festlegen (anglophon, frankophon, zweisprachig). Ministerien und Behörden der Bundesregierung sind verpflichtet, diese Posten mit Personen zu besetzen, die diese Anforderungen erfüllen. Einsprachige Staatsangestellte erhalten Anreize, die andere Amtssprache zu erlernen. Die Regierung bietet Sprachkurse an und gewährt einen Bonus bei Zweisprachigkeit. Teil VI des Gesetzes schreibt vor, dass englischsprachige und französischsprachige Kanadier bei Arbeitsangeboten und bei Beförderungen nicht aufgrund ihrer ethnischen Herkunft oder ihrer Muttersprache diskriminiert werden dürfen. Mit dem Gesetz wurde auch eine als Amtssprachenkommissariat bezeichnete Behörde geschaffen. Sie erhielt den Auftrag, Beschwerden von Bürgern entgegenzunehmen, Untersuchungen zu führen und Empfehlungen betreffend den Status der beiden Amtssprachen auszusprechen. Sektion 32 des Amtssprachengesetzes ermächtigt das Bundeskabinett, Verordnungen zu erlassen, die geographische Regionen definieren, in denen Dienstleistungen des Bundesstaates in der Minderheitssprache angeboten werden müssen. Im Allgemeinen gilt die Regel, dass in einem bestimmten Gebiet mindestens 5000 Sprecher der Minderheitssprache leben oder deren Anteil an der Gesamtbevölkerung mindestens 5 % beträgt. Das Amtssprachengesetz war Quelle: Wikipedia. Seiten: 32. Nicht dargestellt. Kapitel: Amtssprachengesetz, Charta der französischen Sprache, Quebec Act, Workmen's Compensation Act, Manitoba Act, NDSL, Domestic Substances List. Auszug: Das Amtssprachengesetz (engl. Official Languages Act, frz. Loi sur les langues officielles) ist ein 1969 vom Parlament von Kanada verabschiedetes und 1988 revidiertes Gesetz. Es gewährt der englischen und der französischen Sprache einen gleichberechtigten Status innerhalb der kanadischen Bundesverwaltung. Sie werden dadurch zu Amtssprachen erhoben und sind von Gesetzes wegen anderen Sprachen übergeordnet. Zwar ist das Amtssprachengesetz nicht das einzige Sprachengesetz des Bundes, es bildet jedoch das Fundament der offiziellen Zweisprachigkeit. Das Gesetz regelt unter Anderem, Die Bundesregierung hat Verordnungen erlassen, die sprachliche Anforderungen für gewisse Arbeitsstellen innerhalb des Staatsdienstes festlegen (anglophon, frankophon, zweisprachig). Ministerien und Behörden der Bundesregierung sind verpflichtet, diese Posten mit Personen zu besetzen, die diese Anforderungen erfüllen. Einsprachige Staatsangestellte erhalten Anreize, die andere Amtssprache zu erlernen. Die Regierung bietet Sprachkurse an und gewährt einen Bonus bei Zweisprachigkeit. Teil VI des Gesetzes schreibt vor, dass englischsprachige und französischsprachige Kanadier bei Arbeitsangeboten und bei Beförderungen nicht aufgrund ihrer ethnischen Herkunft oder ihrer Muttersprache diskriminiert werden dürfen. Mit dem Gesetz wurde auch eine als Amtssprachenkommissariat bezeichnete Behörde geschaffen. Sie erhielt den Auftrag, Beschwerden von Bürgern entgegenzunehmen, Untersuchungen zu führen und Empfehlungen betreffend den Status der beiden Amtssprachen auszusprechen. Sektion 32 des Amtssprachengesetzes ermächtigt das Bundeskabinett, Verordnungen zu erlassen, die geographische Regionen definieren, in denen Dienstleistungen des Bundesstaates in der Minderheitssprache angeboten werden müssen. Im Allgemeinen gilt die Regel, dass in einem bestimmten Gebiet mindestens 5000 Sprecher der Minderheitssprache leben oder deren Anteil an der Gesamtbevölkerung mindestens 5 % beträgt. Das Amtssprachengesetz war<