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Der Stufenbau nach der rechtlichen Autorität und seine Bedeutung für die juristische Interpretation : zur Beachtlichkeit ständiger Vollzugspraxen und höchstgerichtlicher Präjudizien. Juristische Schriftenreihe ; Bd. 236 - Tessar, Hans
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Tessar, Hans:

Der Stufenbau nach der rechtlichen Autorität und seine Bedeutung für die juristische Interpretation : zur Beachtlichkeit ständiger Vollzugspraxen und höchstgerichtlicher Präjudizien. Juristische Schriftenreihe ; Bd. 236 - gebunden oder broschiert

2010, ISBN: 3704654272

gebundene Ausgabe 395 S. Gebundene Ausgabe Der Erhaltungszustand des hier angebotenen Werks ist trotz seiner Bibliotheksnutzung sauber. Es befindet sich neben dem Rückenschild lediglich … Mehr…

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2010

ISBN: 9783704654274

395 S. gebundene Ausgabe Der Erhaltungszustand des hier angebotenen Werks ist trotz seiner Bibliotheksnutzung sauber. Es befindet sich neben dem Rückenschild lediglich ein Bibliotheksstem… Mehr…

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ISBN: 3704654272

Der Stufenbau nach der rechtlichen Autorität und seine Bedeutung für die juristische Interpretation ab 55 € als gebundene Ausgabe: Zur Beachtlichkei ständiger Vollzugspraxen und höchstger… Mehr…

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Der Stufenbau nach der rechtlichen Autorität - Erstausgabe

2010, ISBN: 9783704654274

Gebundene Ausgabe

und seine Bedeutung für die juristische Interpretation, Buch, Hardcover, 1., Aufl. [PU: Verlag Österreich], Verlag Österreich, 2010

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Bibliographische Daten des bestpassenden Buches

Details zum Buch
Der Stufenbau nach der rechtlichen Autorität

Das gegenständliche Buch behandelt die Frage, ob höchstgerichtliche Präjudizien bzw. subsidiär ständige Vollzugspraxen kraft positiver Rechtsordnung eine allgemeine Verbindlichkeit (Erga-omnes-Wirkung) zukommt. Hinterfragt wird insbesondere die ständige Judikatur und herrschende Lehrmeinung, wonach einer höchstgerichtlichen Entscheidung lediglich eine Verbindlichkeit im konkreten, der höchstgerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Einzelverfahren zukommt; und wonach Vollzugspraxen keinerlei Rechtsquellenqualität aufweisen. Von in der Abhandlung ausführlich thematisierten Ausnahmefällen abgesehen, gelangt der Autor zum Schluss, dass dem einer Rechtsnorm durch höchstgerichtliche Präjudizien bzw. subsidiär den durch die Vollzugspraxis beigemessenen Bedeutungsgehalt eine Erga-omnes-Wirkung zukommt. In diesem Zusammenhang wird weiters aufgezeigt, dass jede Rechtsordnung eine im Interpretationsweg erschließbare Rangordnung von Rechtsauslegungsautoritäten normiert. Als Konsequenz dieser Differenzierung verpflichtet das positive Recht die Vollzugsorgane wie auch alle (übrigen) Rechtsunterworfenen grundsätzlich dazu, einer gesatzten Rechtsnorm den Bedeutungsgehalt beizumessen, welcher dieser Rechtsnorm durch die jeweils höchstrangige rechtliche Autorität beigemessen wird. Nach welchen Kriterien dieser Stufenbau von Rechtsauslegungsautoritäten zu ermitteln ist, wird exemplarisch anhand der österreichischen Rechtsordnung dargestellt. Verkürzt formuliert haben daher kraft positiven Rechts grundsätzlich sowohl alle Vollzugsorgane als auch alle (übrigen) Rechtsunterworfenen eine Rechtsnorm im Sinne der zu dieser Norm ergangenen höchstgerichtlicher Präjudizien bzw. subsidiär entsprechend der ständigen Vollzugspraxis betreffend dieser Rechtsnorm auszulegen. Mag.theol. Dr. phil. Dr. iur. Hans Tessar ist Mitglied einer Berufungsbehörde in Österreich (Unabhängiger Verwaltungssenat im Lande Wien).

Detailangaben zum Buch - Der Stufenbau nach der rechtlichen Autorität


EAN (ISBN-13): 9783704654274
ISBN (ISBN-10): 3704654272
Gebundene Ausgabe
Erscheinungsjahr: 2010
Herausgeber: Verlag Österreich
395 Seiten
Gewicht: 0,579 kg
Sprache: ger/Deutsch

Buch in der Datenbank seit 2011-03-14T14:48:52+01:00 (Berlin)
Detailseite zuletzt geändert am 2023-11-09T16:29:00+01:00 (Berlin)
ISBN/EAN: 3704654272

ISBN - alternative Schreibweisen:
3-7046-5427-2, 978-3-7046-5427-4
Alternative Schreibweisen und verwandte Suchbegriffe:
Autor des Buches: tessa, tessar hans
Titel des Buches: stufenbau, autor autor, die bedeutung von bedeutung, die interpretation, autorität und


Daten vom Verlag:

Autor/in: Hans Tessar
Titel: Juristische Schriftenreihe; Der Stufenbau nach der rechtlichen Autorität - und seine Bedeutung für die juristische Interpretation
Verlag: Verlag Österreich
341 Seiten
Erscheinungsjahr: 2010-04-20
Wien; AT
Gedruckt / Hergestellt in Österreich.
Gewicht: 0,594 kg
Sprache: Deutsch
55,00 € (DE)
55,00 € (AT)
Available

BB; GB; Hardcover, Softcover / Recht/Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht, Verfassungsprozessrecht; Recht bestimmter Jurisdiktionen und bestimmter Rechtsgebiete; Verstehen; Recht; Recht; Präjudiz; Verfassung

Das gegenständliche Buch behandelt die Frage, ob höchstgerichtliche Präjudizien bzw. subsidiär ständige Vollzugspraxen kraft positiver Rechtsordnung eine allgemeine Verbindlichkeit (Erga-omnes-Wirkung) zukommt. Hinterfragt wird insbesondere die ständige Judikatur und herrschende Lehrmeinung, wonach einer höchstgerichtlichen Entscheidung lediglich eine Verbindlichkeit im konkreten, der höchstgerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Einzelverfahren zukommt; und wonach Vollzugspraxen keinerlei Rechtsquellenqualität aufweisen. Von in der Abhandlung ausführlich thematisierten Ausnahmefällen abgesehen, gelangt der Autor zum Schluss, dass dem einer Rechtsnorm durch höchstgerichtliche Präjudizien bzw. subsidiär den durch die Vollzugspraxis beigemessenen Bedeutungsgehalt eine Erga-omnes-Wirkung zukommt. In diesem Zusammenhang wird weiters aufgezeigt, dass jede Rechtsordnung eine im Interpretationsweg erschließbare Rangordnung von Rechtsauslegungsautoritäten normiert. Als Konsequenz dieser Differenzierung verpflichtet das positive Recht die Vollzugsorgane wie auch alle (übrigen) Rechtsunterworfenen grundsätzlich dazu, einer gesatzten Rechtsnorm den Bedeutungsgehalt beizumessen, welcher dieser Rechtsnorm durch die jeweils höchstrangige rechtliche Autorität beigemessen wird. Nach welchen Kriterien dieser Stufenbau von Rechtsauslegungsautoritäten zu ermitteln ist, wird exemplarisch anhand der österreichischen Rechtsordnung dargestellt. Verkürzt formuliert haben daher kraft positiven Rechts grundsätzlich sowohl alle Vollzugsorgane als auch alle (übrigen) Rechtsunterworfenen eine Rechtsnorm im Sinne der zu dieser Norm ergangenen höchstgerichtlicher Präjudizien bzw. subsidiär entsprechend der ständigen Vollzugspraxis betreffend dieser Rechtsnorm auszulegen. Mag.theol. Dr. phil. Dr. iur. Hans Tessar ist Mitglied einer Berufungsbehörde in Österreich (Unabhängiger Verwaltungssenat im Lande Wien).

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